Hallo HappyFamily,
Unseres Wissens gilt dieser Fall dann als Sachbeschädigung und
müsste doch über eine Haftpflichtversicherung abzuwickeln
sein.
DAS ist genau die (1.) Frage: Liegt eine Sachbeschädigung vor? Dies kann aus der Distanz und ohne Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht entschieden werden, könnte sich aber zum zentralen Streitpunkt entwickeln.
Ist beispielsweise die Farbwahl so extrem, dass hiermit eine Wertminderung des Mietobjekts verbunden ist, liegt die Annahme einer Sachbeschädigung nahe.
Handelt es sich lediglich um das - möglicherweise übertriebene - Farbempfinden des Vermieters, dem der Mieter hier nicht Genüge getan hat, könnte ein hinzugezogener SV zu dem Schluss kommen, dass es KEINE Sachbeschädigung ist.
Im Zweifelsfall kann dies nur durch eine Schlichter oder gar ein Gericht entschieden werden (allerdings besteht - je nach Schadenhöhe - immer auch die Möglichkeit eines gütlichen Vergleichs).
Ob die Haftpflicht leistet, ist die andere, die 2. Frage: In vielen Haftpflichtverträgen sind die Mietsachschäden an gemieteten Immobilien via Zusatzbedingung mitversichert. Ob dies hier auch der Fall ist, klärt ein Blick ins Vertragswerk.
Oder greift hier das Problem Vorsatz, wenn auch nicht
böswillig, nur unwissend?
Solange die Wände nicht mit der Absicht, dem Vermieter „eins auszuwischen“, versaubeutelt wurden, kann ich keinen Vorsatz erkennen.
Übrigens stehen die Begriffe „Vorsatz“ und „unwissend“ (*Klugscheißmodus on* Es müsste auch „unwissentlich“ heißen. *Klugscheißmodus off*) im Widerspruch. Entweder ich füge jemandem einen Schaden mit vollster Absicht zu (= Vorsatz), dann mache ich es auch bewußt bzw. wissentlich. Oder ich tue es unabsichtlich (= fahrlässig), dann ist es kein Vorsatz.
Viele Güße
Loroth