Greift Rechtsschutzversicherung?

Hallo,

ich möchte einen Rechtsschutzfall meiner Rechtsschutzversicherung melden und eine Deckungszusage bekommen. Werde ich damit Erfolg haben?

Folgender Sachverhalt: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch in erbrechtlichen Streitigkeiten bis zu 25.000 € Streitkosten zahlt.
Abweichend von der üblichen Rechtsschutzversicherung ist der Rechtsschutzfall bei meiner Rechtsschutzversicherung in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Versicherte oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften
begangen haben oder begangen haben soll.

(Bei der üblichen Rechtsschtzversicherung ist der Rechtsschutzfall im Erbrecht mit dem Todesfall des Erblassers eingetreten).

Zur Sache an sich: Vor 9 Monaten ist in der Familie ein Todesfall eingetreten und ich bin enterbt worden und habe Pflichtteilsansprüche gegenüber der Alleinerbin geltend gemacht.

Diese hat eine Anwältin eingeschaltet, damit diese die Angelegenheit für die Alleinerbin abwickelt (Vollmacht über außergerichtliche Vertretung). Bis jetzt lief alles reibungslos. Ich habe bereits eine Abschlagszahlung erhalten und jetzt sind leider Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Bewertung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen aufgetreten. Ich werde ohne Anwalt nicht zurecht kommen.
Wann ist der Rechtsschutzfall hier eingetreten?
Mit Einschalten der Rechtsanwätin durch die Alleinerbin oder erst bei den Differenzen bzgl. der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche??

Aus meiner Sicht ist erst bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche der Rechtsschutzfall i.Sinne von:
…Zeitpunkt in dem der Versicherte oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften
begangen haben oder begangen haben soll eingetreten.

Danke - ubis

Hallo,
soweit Erbrechtsangelegenheiten im Rechtsschutz mitversichert sind, gilt meist eine Höchstgrenze beim Anwaltshonorar und eher nicht beim Streitwert. Der Rechtsschutzfall ist imnmer dann eingetreten, wenn eine Klage vor einem ordentlichen Gericht anhängig ist oder eingereicht werden soll. Für Fälle die sich vor Abschluss des Rechtsschutzvertrages ereignet haben gibt es keine Deckung. Im Normalfall schildert Ihr Rechtssanwalt kurz den Vorgang und holt sich die Deckungszusage von Ihrem Versicherer. Die Einholung einer Deckungszusage sollte man grundsätzlich immer dem eigenen Anwalt überlassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Walter Metzig

Sehr geehrter Herr Metzig,

Sie schreiben: "
Der Rechtsschutzfall ist imnmer dann eingetreten, wenn eine Klage vor einem ordentlichen Gericht anhängig ist oder eingereicht werden soll."

Bedeutet dies in meinem geschilderten Fall, dass mit der Vertretung der Alleinerbin durch eine Rechtsanwältin (außergerichtliches Mandat) noch kein Rechtsschutzfall ausgelöst worden ist?

Grüße - charles

Hallo Charles,
wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen um Ihre Ansprüche, ggf. auch gerichtlich, durchzusetzen, dann erteilt der Versicherer eine Deckungszusage wenn Versicherungsschutz besteht und er über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles vollständig und wahrheitsgemäß unterrichtet wurde. Das sollte dann Ihr Anwalt übernehmen, normalerweise ein selbstverständlicher Service.
Mit freundlichen Grüßen,
Walter Metzig