Hallo,
ich möchte einen Rechtsschutzfall meiner Rechtsschutzversicherung melden und eine Deckungszusage bekommen. Werde ich damit Erfolg haben?
Folgender Sachverhalt: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch in erbrechtlichen Streitigkeiten bis zu 25.000 € Streitkosten zahlt.
Abweichend von der üblichen Rechtsschutzversicherung ist der Rechtsschutzfall bei meiner Rechtsschutzversicherung in dem Zeitpunkt eingetreten, in dem der Versicherte oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften
begangen haben oder begangen haben soll.
(Bei der üblichen Rechtsschtzversicherung ist der Rechtsschutzfall im Erbrecht mit dem Todesfall des Erblassers eingetreten).
Zur Sache an sich: Vor 9 Monaten ist in der Familie ein Todesfall eingetreten und ich bin enterbt worden und habe Pflichtteilsansprüche gegenüber der Alleinerbin geltend gemacht.
Diese hat eine Anwältin eingeschaltet, damit diese die Angelegenheit für die Alleinerbin abwickelt (Vollmacht über außergerichtliche Vertretung). Bis jetzt lief alles reibungslos. Ich habe bereits eine Abschlagszahlung erhalten und jetzt sind leider Meinungsverschiedenheiten bzgl. der Bewertung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen aufgetreten. Ich werde ohne Anwalt nicht zurecht kommen.
Wann ist der Rechtsschutzfall hier eingetreten?
Mit Einschalten der Rechtsanwätin durch die Alleinerbin oder erst bei den Differenzen bzgl. der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche??
Aus meiner Sicht ist erst bei der Berechnung der Pflichtteilsergänzungsansprüche der Rechtsschutzfall i.Sinne von:
…Zeitpunkt in dem der Versicherte oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften
begangen haben oder begangen haben soll eingetreten.
Danke - ubis