Greift VVG auch bei alten Lebensversicherungen?

Hallo Experten,

der Hintergrund meiner Frage ist der: im Jahr 2004 hat Herr Meier eine fondgebundene Lebensversicherung abgeschlossen, deren Beiträge pauschal berechnet werden, sämtliche Kosten jedoch nicht explizit aufgeführt sind. Das wurde Herrn Meiers Recherche nach 2004 durch das VVG auch noch nicht verlangt. Da das neue VVG ab 1.1.2009 auch für alte Lebensversicherungsverträge gilt kommt nun die Frage auf, ob Herr Meier von seinem Versicherer konkrete Zahlen im Hinblick auf die Kosten einfordern darf? Wie sehen die Experten das?

Herzlichen Dank und viele Grüße!

Guten Tag Stefan,
eingefordert werden kann von morgens bis abends. Und die ganze Nacht über dazu. Man sollte in dem genannten Fall nur nicht auf Erfolg
dabei fixiert sein.
Gruß
Günther

Richtig, das war nicht präzise genug formuliert :smile: Gut, dann schauen wir einmal, inwieweit auf die Forderung ein brauchbares Ergebnis folgt.

Viele Grüße,
Stefan

Meiner Meinung nach müssen auch für alte Versicherungen die Kosten offen gelegt werden. Das machen die meisten Versicherer aber nicht gerne… :wink:

Und fall vor Schreck nicht vom Stuhl, wenn du die extrem hohen Kosten einer fondsgebundenen LV mal schwarz auf weiß siehst.

Hei Granini,

das vom Stuhl fallen wird mit Sicherheit geschehen. Aber lieber habe ich mal die (harte) Wahrheit auf dem Papier anstatt mich immer zu wundern, wo meine ganzen Beiträge hinfliessen… :smile: Ich versuche mal mein Glück, bin gespannt!

Gruß,
Stefan

Die „Kostenoffenlegung“ gilt nicht für Geschäft vor 2008. Nach §7 VVG (neu) ist die Kostenoffenlegung vor Vertragsabschluss (und nicht während der Laufzeit), und das galt halt damals nicht.