Grenzabstände Hecke und Heister

Liebe/-r Experte/-in,

ich wohne in einem Neubaugebiet und ich habe folgendes Problem:
Wir haben eine Hecke zu unseren Nachbarn gepflanzt mit einem Abstand, allerdings vom Stamm gemessen, von 50 cm. Es ist eine Thuja Hecke, die nicht größer als 2 m werden soll.
Unser Nachbar hat hinter unserer Hecke auf seinem Grundstück mehrere Pflanzen eingesetzt. Unter anderem einen Rotdorn. Der Abstand beträgt von der Grundstücksgrenze bis zum Stamm 30 cm. Die ersten Äste ragen auch schon auf Höhe von der Hecke.
Unser Nachbar mit seinem Landschaftsgärtner behaupteten folgende Sachen:

  1. Es ist kein Baum, sondern ein Heister und da braucht man die Abstände nicht einhalten.
  2. Wenn wir was dagegen haben, dann haben die auch was gegen unsere Hecke.
  3. Wenn man sich an die Angaben lt. Nachbarschaftsgesetzt NRW hält, dann hätte der Landschaftsgärtner ja keine Aufträge mehr.

Unser Problem: Wir wollen keinen Streit!!! Aber es ist frech, einen Baum so nah an unser Grundstück zu setzen, wo jetzt schon die Zweige über unsere Hecke ragen. (Der Heister ist jetzt schon mittlerweile 3,50m hoch). Sollte unsere Hecke nach weiter nach oben wachsen, dann wächst sie in die Äste von dem Rotdorn.
Wenn wir sagen, dass der Baum weg soll, dann fangen die auch mit unserer Hecke an.
„Sie wollen ja auch auf unser Grundstück, wenn Sie die Hecke schneiden wollen…“ war eine Aussage von den Nachbarn.

Hoffentlich haben Sie Rat für mich.
Vielen Dank
Jules

Hallo,

wie mein Pseudonym schon Ahnen lässt bin ich aus Bayern und Nachbarschaftsrecht ist Ländersache…

An sich ist Nachbarschaftsstreit nie gut, aber leider wissen das auch die Bösen dieser Welt…
Welche Seite Eures Grundstück ist es denn? Die Südkante (sprich Sonnenseite)? Dann sollte man hartnäckiger sein. Ein Baum wächst und irgendwann ist der Schatten eine echte Einschränkung (alle mehrjährigen Pflanzen >2m müssen in Bayern 2m von der Grenze weg).

Versucht es mal mit einem Streitschlichter (Mediator). Dies vermittelt, dass Euch der Punkt ernst ist, ihr aber nicht gleich mit Anwalt und Gericht kommt. Zu beachten ist, dass hier mitunter Fristen laufen. In Bayern gilt ein Baum, der länger als 5 Jahre die 2m/2m-Regel verletzt hat als unanfechtbar!

Viele Grüße
Lumpi_muc

Hallo Jules,
der Baum hat nach 6 Jahren Bestandschutz d.h. im laufe von 6 Jahren nach der Pflanzung muss die Beseitigung gerichtlich festgestellt werden. Für die Hecke gilt das selbe.
Nach den 6 Jahren kann nur noch der Rückschnitt verlangt werden.
Die Hecke müssen Sie von Ihrem Grundstück schneiden, der Nachbar muss Sie nicht auf sein Grundstück lassen.
Das Hammerschlagrecht gilt nicht für Hecken/Baum Schnitte.
Machen Sie dem Nachbarn den Vorschlag den Baum auf der
Höhe der Hecke zu halten und überwachende Zweige abzuschneiden.
Wenn Sie nicht mit dem Nachbarn reden könne, versuchen Sie eine Schlichtung bei Ihrem örtlichen Schiedsmann.
Adresse bei der Gemeinde oder Polizei.
Weitere Infos:
http://www.bdsev.de/18.html
mfg
Ben