Grenzabstand Carport im ungeplanten Dorfg

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe eine Frage zu, Thema Grenzabstand in Hessen?

Mein Grundstück liegt in einem ungeplanten Dorfgebiet in Hessen. Wie es früher war, ist mein Haus auf ca. 15 m auf die Grenze zum Nachbargrundstück gebaut. Im Anschluss kommt mein Garten auf eine Länge von ca. 15 m. Im letzteren Bereich besteht ein Abstand zu einem Nebengebäude meines Nachbarn von ca. 3,50 m. Nun will mein Nachbar in diesem Bereich (also zw. meine Gartengrenze und dem Nebengebäude) einen Carport bauen.
Meine Frage hierzu ist, ob ich dies einfach hinnehmen muss bzw. ob dies überhaupt möglich ist.

Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon jetzt recht herzlich.

Walter

Hallo !
Ein Carport ist i.S.d. Baurechts ist eine offene Garage.
Garagen sind i.d.R. bis zu einer Länge von 9 Metern und einer durchschnittlichen Höhe von 2,75 Metern baugenehmigungsfrei und dürfen auf der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Anders lautendes Ortsrecht müsste beim Bauamt erfragt werden.
In Ihrem Interesse würde ich vor der Errichtung des Carports dort vorstellig werden.
Gruß
hokl

Vielen dank für die schneller Antwort!

Hallo Walter,
die Frage kann ueber das Internet nicht abschliessend beantwortet werden, da fuer die Bestandsbeurteilung mind. der komplette Strassenzug, oft auch der 200m-Umkreis, herangezogen wird. I.d.R. ist ein Carport jedoch aus Holz und sollte alleine aus Brandschutzgruenden nicht auf die Grenze gebaut werden.

Ingenieurbuero L.O.P.
www.lop-ingenieure.de

Hallo,

leider kenne ich mit dem hessischen Recht nicht aus. Aber vielleicht bekommen Sie ja bei dem für Sie zuständigen Bauamt eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth