Grenzabstand Gartenhaus Sachsen 10 cm und dann?

Hallo,

laut der Sächsichschen BO ist es wohl so, dass z.Bsp. genehmigungsfreie Gartenhäuser (>10 m²) von der allgemeinen Grenzabstandsregelung ausgenommen sind, also auch z.Bsp.nur 10 cm von der Grenze des Nachbarn errichtet werden dürfen.
Nehmen wir mal A) macht von dieser Rechtslage gebrauch und der angrenzende Nachbar B) will auf die Grenze bauen (was ja wohl sein Recht ist) , damit wären ja A u. B in ihrem Hammerschlagsrecht (sprich der Möglichkeit der Instandhaltung ) abgeschnitten.
Liegt da möglicherweise ein Fehler in der Gestzgebung vor oder würde dies durch Ausführungsbestimmungen geregelt werden?

Hallo!

nein, kein Fehler.

Nachbar darf genau an der Stelle ebenfalls ein genehmigungsfreies Häuschen errichten.
Das man dann an die Grenzwände nicht herankommt ist absehbar und muss von beiden bedacht werden.
Öffnungen (Fenster) dürfen ja sowieso nicht in der Wand sein, also sollte es auch unproblemtisch sein. Man muss nicht dran. Wände schützen sich gegenseitig und sind so auch ohne gelegentlichen Neuanstrich lange haltbar.

Wer meint, er müsste das anders haben muss weiter von Grenze abrücken.

MfG
duck313