Grenzabstand Gartenmauer

Hallo,

das Nachbarrecht in Baden-Württemberg sieht für eine Gartenmauer bis 1,50 Meter einen Grenzabstand von 0,5 Meter vor.

Kann man mit dem Nachbarn auch einen kürzeren Abstand vereinbaren ?

Was wäre, wenn das Nachbargrundstück danach verkauft würde ? Hätte die Vereinbarung trotzdem Bestand ?

Danke und Gruß
Elton

Hallo Elton,

entweder verzichtet man besser auf eine Mauer und macht nur eine Palisade dort hin…
Oder man muss Aufwand treiben…
Sprich eine Vereinbarung mit dem Besitzer des Nachbargrundstückes
treffen bezüglich
-Standort der Mauer auf der Grenze
-Unterhaltung
und das ganze dann als „Grunddienstbarkeit“ in beide Grundbücher
eintragen lassen.

mfg