Grenzabstände NRW

Hallo zusammen,

bei uns vor Kopf wird ein Recht großes MFH gebaut.
Nun wollen wir unseren Garten natürlich was vor Blicken schützen.
Da muss man natürlich auf das geltende Recht in NRW achten.
Es wird ja unterschieden zwischen Baum und Strauch, Höhe, starkwachsend oder nicht…
Ich hab mir einen Spalierlorbeerbaum ausgesucht.
Auch wenn das Ding Baum heißt, müsste das nach Netzrecherchen trotzdem als Strauch durchgehen. : „Ein Baum muss immer einen oder mehrere Stämme mit Krone haben und
eine Höhe von mindestens 6 m erreichen können. Gehölze, die Stamm und
Krone aufweisen aber nicht die Höhe von 6 m erreichen, sind je nach
Wuchsform bei den jeweiligen Ziersträuchern wegen ihres Grenzabstandes
einzuordnen“. Auch der Händler sotiert den „Baum“ in die Kategorie Strauch.
Wie ist eure einschätzung

Also genaugenommen ists natürlich kein echter Lorbeer sondern ein Kirschlorbeer. Prunus lauroc. ‚Caucasica‘. Wird laut beschreibung nicht höher als 4 Meter

Und wo ist da das Problem ?
Schau in das Nachbarrecht von NRW und nach den Grenzabständen die Büsche/Sträucher bis 4 m Wuchshöhe mindestens einhalten müssen.
Wenn Du die max. Höhe überhaupt nutzen willst. Man kann ja auch immer rechtzeitig kappen.

Das Baurecht NRW verbietet m.E. keineswegs das Pflanzen von echten Bäumen, die später 20 oder mehr Meter hoch werden. Man muss nur von Anfang an ( später umsetzen geht ja auch kaum mehr !) größere Grenzabstände einhalten.

MfG
duck313

Meine Frage ist, ist das ein Baum oder nicht. Als Busch, was ist lt definition ist, müsste ich nur 50 cm ( bis 2 m höhe) und 1 m bei über 2 m höhe abstand einhalten. Beim baum 2 m bzw. 4m.
Ich trau der definitionssache busch und baum einfach nicht