Hallo zusammen,
bei uns vor Kopf wird ein Recht großes MFH gebaut.
Nun wollen wir unseren Garten natürlich was vor Blicken schützen.
Da muss man natürlich auf das geltende Recht in NRW achten.
Es wird ja unterschieden zwischen Baum und Strauch, Höhe, starkwachsend oder nicht…
Ich hab mir einen Spalierlorbeerbaum ausgesucht.
Auch wenn das Ding Baum heißt, müsste das nach Netzrecherchen trotzdem als Strauch durchgehen. : „Ein Baum muss immer einen oder mehrere Stämme mit Krone haben und
eine Höhe von mindestens 6 m erreichen können. Gehölze, die Stamm und
Krone aufweisen aber nicht die Höhe von 6 m erreichen, sind je nach
Wuchsform bei den jeweiligen Ziersträuchern wegen ihres Grenzabstandes
einzuordnen“. Auch der Händler sotiert den „Baum“ in die Kategorie Strauch.
Wie ist eure einschätzung