Ein Grundstück soll bebaut werden, eine Eiche steht auf der Grenze zum Nachbarn. Für den Bau muß die Eiche etwas beschnitten werden (der Zuschnitt ist jedoch sowieso fällig, um die Bruchsicherheit zu erhalten). Wieviel muß der Nachbar bezahlen bzw. woran muß er sich beteiligen?
Nötig sind:
Kronenschnitt
Wurzelvorhang zum Schutz der Wurzeln beim Ausheben der Baugrube
Baumschutzzaun, um die Wurzelbereiche vor Aushub und Baugerät zu schützen.
Da in Deutschland ja alles irgendwie geregelt ist, gibt es bestimmt Vorschriften oder „Musterprozesse“, die dazu eindeutige Aussagen machen. Kann mir jemand weiterhelfen??
Hallo Jörg,
da gibt es eine gesetzliche Regelung:
Steht auf der Grenze ein Baum,
so gebühren die Früchte und
und wenn der Baum gefällt wird,
auch der Baum beiden Nachbarn zu gleichen Teilen.
(§ 923 I BGB) - Versmaß!)
Und nach dem Grundsatz, wer den Vorteil hat,
der hat auch die Lasten zu tragen: also 1/2 : 1/2
Viele Grüße
Alexander Böker
Ein Grundstück soll bebaut werden, eine Eiche steht auf der
Grenze zum Nachbarn. Für den Bau muß die Eiche etwas
beschnitten werden (der Zuschnitt ist jedoch sowieso fällig,
um die Bruchsicherheit zu erhalten). Wieviel muß der Nachbar
bezahlen bzw. woran muß er sich beteiligen?
Ein Grundstück soll bebaut werden, eine Eiche steht auf der
Grenze zum Nachbarn. Für den Bau muß die Eiche etwas
beschnitten werden (der Zuschnitt ist jedoch sowieso fällig,
um die Bruchsicherheit zu erhalten). Wieviel muß der Nachbar
bezahlen bzw. woran muß er sich beteiligen?
Nötig sind:
Kronenschnitt
Wurzelvorhang zum Schutz der Wurzeln beim Ausheben der
Baugrube
Baumschutzzaun, um die Wurzelbereiche vor Aushub und
Baugerät zu schützen.
Da in Deutschland ja alles irgendwie geregelt ist, gibt es
bestimmt Vorschriften oder „Musterprozesse“, die dazu
eindeutige Aussagen machen. Kann mir jemand weiterhelfen??
Danke,
Hi Jörg,
wenn ich der Nachbar wäre, dann würde ich sagen: Bau doch weiter weg vom Baum!
Also ich würde die kosten schon aufteilen:
Nötiger Kronenschnitt und sonstige Erhaltungsmaßnahmen anteilig je zur Hälfte.
Sicherungsmaßnahmen für den Baum wegen des Bauvorhabens: Du alleine! (Verursacherprinzip)
Wenn du ds so aufteilst und mit deinem Nachbarn VORHER besprichst und die einigung schriftlich machst, klappts auch mit dem Nachbarn.