Hallo
Folgende Sachlage:
Person A kauft Haus. Auf dem Grundstück befindet sich ein altes Backhaus (keine Baugenehmigung, auch richtig alt) wo der Nachbar eine Überdachung angebaut hat (Backhaus direkt auf der Grenze). Zu dem Zeitpunkt befinden sich beide Häuser im Eigentum einer Familie, mittlerweile haben beide Häuser andere Eigentümer.
Person A kaufte Haus erst, nachdem klar war, das das Backhaus abgerissen werden kann, da es sehr nah am Haus steht und es sich in keinem gutem Zustand befindet, er informierte direkt nach dem Kauf den Besitzer, das dieses abgerissen wird, kein Problem sagte dieser.
Im Anschluss zogen die Besitzer weg und vermieteten es der Tochter, in der vorderen Wohnung wohnt auch noch eine Mieterin, auf deren Grundstück sich die Überdachung befindet. Auch diese wurden informiert, obwohl es keine Besitzer sind.
Gestern kam der Container und es wurden die ersten Abrissarbeiten vorgenommen. Auf einmal fängt die Mieterin an, eine Mauer müsste stehen bleiben, damit die Überdachung stehen bleibt. Person A entgegnete ihr, das die Mauer weg kommt und sie sich durch den Vermieter eine Wand auf ihr Grundstück machen soll, es werde aber mit Kanthölzern dafür gesorgt, das die Überdachung nicht zusammenbricht.
- Person A befindet sich doch im Recht oder?
- Ist eine neue Mauer direkt auf der Grenze zulässig?
Eigentlich muss ja ein Abstand von 3 Metern eingehalten werden,
aber es hat ja vorher schon was da gestanden, wie sieht es dann aus?
Vielen Dank für die Hilfe