Ich besitze ein Haus Baujahr 1910 mit einem Anbau der auf die Grenze des Nachbarn im Jahre 1970 1971 errichtet wurde. Ich habe dieses Haus 2005 käuflich erworben.Der Anbau wurde durch einen im Grundbuch
Abt II eingetragenes Grenzbebauungsrecht vom Nachbarn geduldet in diesem Anbau wurden als Ersatz eines Fensters Glasbausteine im Jahre 1970 verbaut.Diese Glasbausteine möchte ich nun durch ein Fenster ersetzen.Das angrenzende Nachbargrundstück ist 14 Meter breit und 18 Meter lang und nicht bebaut.Kann mir jemand einen Tipp geben ob man dieses darf, oder welche sonstigen Möglichkeiten man hätte.Zumauern ist keine Alternative da ich das durch die Glasbausteine in den Raum fallende Licht benötige da ich sonst in einer Dunkelkammer wohnen würde.
Für ein paar gute Tips wäre ich sehr dankbar