Grenzbebauung BauO NRW Grundstück Aufschüttung/Böschen

Hallo,

wir sind in der Bauphase und fragen uns, inwieweit wir ab Grundstücksgrenze böschen dürfen, ohne dass wir einen separaten Bauantrag benötigen.

Wir haben ein Grundstück in Hanglage. Für das Gebäude haben wir bereits eine Baugenehmigung. Wie weit dürfen wir an die Grundstücksgrenze böschen bzw. L-Steine oder vergleichbares setzen.

Wir dachten ggf. 1m hohe L-Steine an die Grundstücksgrenze zu setzen und den Rest (vielleicht noch 1 bis max. 2m Höhe) zu böschen. Ist das ohne separate Baugenehmigung erlaubt? Oder dürfen wir erst ab 3m Grenzabstand böschen o.ä.

Jemand einen Lösungsvorschlag bzw. eine konkrete Antwort?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Liebe Grüße

Und euer Architekt, der das Grundstück genauer kennt als irgendwer hier weiß nichts zu diesem Thema zu sagen?

Den kann man in die Tonne kloppen. Mussten wegen ihm auch schon 2 Bauanträge stellen, weil der erste wegen Fehlplanung abgewiesen wurde. Nun würden wir uns weitere Mehrkosten durch die Beratung und Planung eines anderen Architekten gerne sparen (wenn es geht)

die kannst du hier, bei aller Liebe, nicht erwarten, zumal sie ja rechtsverbindlich sein müsste um dir was zu nützen.
Was plant ihr da bloß ?
Hanggrundstück, da muss doch bei der Baugenehmigung bereits das Gelände und die Vorbereitung für den Baukörper eingezeichnet und somit genehmigt worden sein. Man musste doch einen Geländeschnitt mit Hauskörper einreichen.

Was soll über das hinaus noch angeböscht werden ? Der ganze Hang soll eben werden ? Oder soll am Haus eine ebene Terrasse angeböscht werden ?

Darf man mal den Lageplan mit deinen Skizzen zur geplanten Geländeänderung sehen ?

MfG
duck313

Der Architekt hat nur die Flächen, die für das Haus wichtig/notwendig sind/waren, im Bauantrag „geebnet“. Darüber hinaus hat er das Gelände bis zur Grundstücksgrenze auf den Ist-Stand abfallen lassen.

Wir würden gerne aus dem Kellergeschoss geraus eine Terrasse (die schon im Bauantrag eingezeichnet und genehmigt ist) mit Rasenfläche bis zum Grundstücksende (stellenweise ca. 3m Höhenunterschied) ebnen.

Ggf. hat hier jemand auch andere Vorschläge, wie man das lösen könnte.

Welchen Grenzabstand hat das Haus auf der Kellerseite wo die Terrasse hin soll ?
Und wie groß soll die werden, ?

Von Hauskante bis Grundstücksgrenze sind es ca. 13m. Die Terrasse hatten wir erstmal mit ca. 5m geplant

Um 5 m ebene Terrasse zu haben muss man doch nicht bis zur Grenze auffüllen und dort eine L-Wand setzen oder Böschungssteine.
Das Gelände ist ein Hang, abfallend Richtung Grenze. Oben steht das Haus, warum füllst Du nicht auf und setzt an Terrasse eine Stützwand, meinetwegen in 2 Etappen gestuft damit es nicht so wuchtig wirkt. Dann bist du doch noch immer weit von Grenze weg.

Auffüllungen und Abgrabungen bis 2 m (über vorh. Niveau, meist von Straßensicht) sind bis zu einer Fläche von 30 m² genehmigungsfrei laut LBO NRW. Die sonstigen Vorschriften etwa zu Abständen oder Baugrenzen sind zu beachten.

Tipp: mache eine Handskizze aus Kopie vom vergrößerten Lageplan und zeichne das ein. Mache ein Übersichtsfoto mit Blick von Grenze zum Haus, damit man den Hang sieht. Wenn Du Höhenangaben (über NN )hast dann nutze die und trage sie ein
Und dann geh damit zum Bauamt und frage unverbindlich an (Mag sein man muss einen Termin vereinbaren)

Noch eins, denk an die Entwässerung, Du darfst dein gesammeltes Oberflächenwasser nicht einfach zum Nachbarn den Hang runterlaufen lassen

MfG
duck313

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