bei der Planung unseres Einfamilienhauses in Baden Würtemberg ist die Frage aufgetaucht ob ein Carportanbau an die Garage zulässig ist. Die Garage hat eine Länge von 5,5 Metern das Dach der Garage ist ein 30Grad Pultdach welches nach vorne vor der Garage um 3,5 Meter raus gezogen wird so dass vor der Garage ein Carport von 3,5 Metern entsteht. Das ganze befindet sich auf der Grundstücksgrenze mit 0,5Metern abstand zum Nachbarn. Die geforderten 9Meter länge und die Maximale Wandfläche von 25m³ (an der Grenze) wird eingehalten. Könnte es beim Bauantrag probleme geben da ein Carport mit 3,5Metern nicht als Carport zählt sondern als Überdachung welche dan ja wieder nicht auf die Grenze gebaut werden darf.
die Antwort ist nicht ganz einfach, denn zunächst müsste geklärt werden, ob es einen Bebauungsplan für den Teil der Gemeinde gibt, in dem das zu bebauende Grundstück liegt. Ich nehme an, das haben Sie aber bereits geprüft? Wenn nein, dann sollten Sie zuerst einen Blick in den gültigen Bebauungsplan werfen.
Ansonsten gilt die Landesbauordnung von BW (§§ 5 und 6).
Ich weiss ja nicht in welcher Ecke in BW Sie bauen möchten, hier unten im Südwesten haben wir mal ein Doppelhaus gebaut, an dem ebenfalls rechts und links von den jeweiligen Hälften ein derartiger Anbau/Carport angebaut worden ist. Damals haben wir noch nicht einmal eine Abstandsfläche von 0.5 m einhalten müssen. Es gab allerdings einen gültigen Bebauungsplan für das Gebiet, der das zugelassen hat.
Auf der Baurechtsbehörde habe ich schon öfters auch gesagt bekommen, dass Carports im Regelfall wie Garagen behandelt werden. Wir selbst haben einen sehr großen Carport direkt an die Grenze zum Nachbarn gestellt, das war auch kein Problem bei der Genehmigung. Im Prinzip sind die Garage und der Carport ja ein Gebäudeteil, für den m.E. nicht die Vorschriften für Terrassenüberdachungen gelten dürften, es ist ja ein Carport und keine Terrasse.
Haben Sie schon mal bei der Baurechtsbehörde nachgefragt? Zuweilen bekommt man dort auch recht vernünftige Antworten.
Bauen Sie das erste Mal? Wenn ja, zwei Tipps:
wenn Ihnen ein Handwerker sagt, dass man das aber so macht und Sie haben ernste Zweifel an der Sache, sagen Sie lieber erst mal „Nein“ und denken Sie nochmal darüber nach. Lassen Sie sich genau erklären, warum das so und nicht anders gemacht werden kann/muss. Sprechen Sie mit jemandem darüber und treffen Sie erst dann die Entscheidung, die für Sie richtig ist. Sie sind der Bauherr und es ist ihr Geld, daher bestimmen Sie was damit passiert.
Behalten Sie die Kosten im Auge! Es müssen zu Anfang definitiv keine Wandfliesen zu EUR 100/qm sein. Alles was „Deko“ ist kann man auch wieder entfernen und später, wenn man mehr Geld hat, gegen was schöneres ersetzen. Aber achten Sie bei allem, was in der Wand, in der Decke und im Boden (auch draussen) verschwindet (z.B. Heizung, Rohsanitär also Wasser/Abwasser, Elektro) auf eine exakte Ausführung und haltbare Materialien. Wände aufspitzen oder draussen aufgraben macht später extrem Dreck und keinen Spass.
Mit freundlichen Grüßen
und gutes Gelingen
Barbara
Hallo,
lieber Bauherr,
das müsste eigentlich Ihr Architekt wissen, ansonsten hilft denke ich, ein Anruf beim zuständigen Bauamt.
Von hier diesbezüglich eine verbindliche Antwort zu geben ist angesichts der unterschiedlichen Länder und oft auch Gemeinden-Baurichtlinien nicht zu geben.
Wenn ein Bebauungsplan vorliegt richtet sich zudem alles nach diesem.
Wie gesagt, am besten zuständige Baubehörde ansprechen.
mit freundlichem Gruße
Willy Walle
das kommt auf die Auslegung der Landesbauordnung (LBO) an - hier in Hessen wäre die geplante Version schwer als Carport zu erklären. Wie das in BW ist, kann ich leider nicht sagen.
Es gibt Kriterien wie Umfassungswände, Ausführung der Stellfläche (Pflaster, Schotter, etc.), Abgrenzung zum Hauptgebäude, usw.
Ich würde einen örtlichen Architekten fragen, der sieht das sofort - keinen Bekannten im Sportverein oder so ?
leider funktioniert der Link zur Ansicht nicht, kann deshalb kein Kommentar zum Problem abgeben …
bei der Planung unseres Einfamilienhauses in Baden Würtemberg
ist die Frage aufgetaucht ob ein Carportanbau an die Garage
zulässig ist. Die Garage hat eine Länge von 5,5 Metern das
Dach der Garage ist ein 30Grad Pultdach welches nach vorne vor
der Garage um 3,5 Meter raus gezogen wird so dass vor der
Garage ein Carport von 3,5 Metern entsteht. Das ganze befindet
sich auf der Grundstücksgrenze mit 0,5Metern abstand zum
Nachbarn. Die geforderten 9Meter länge und die Maximale
Wandfläche von 25m³ (an der Grenze) wird eingehalten. Könnte
es beim Bauantrag probleme geben da ein Carport mit 3,5Metern
nicht als Carport zählt sondern als Überdachung welche dan ja
wieder nicht auf die Grenze gebaut werden darf.