Hallo Amily
Das ist ja mal eine lustige Nummer 
Also jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung!
Meine Angaben betreffen die Bauordnung für NRW…aber in vielen Bundesländern, ist es mit den Garagen und deren Grenzabständen ähnlich.
Also in NRW sind Garagen und Carports an der Grenze ohne Abstand zulässig…
Dazu müssen sie aber einige Kriterien erfüllen!
Die mittlere Wandhöhe an der Grenze zum Nachbarn darf nicht höher als 3 m sein und die Gesamtlänge der Garage oder des Carports an dieser Grenze nicht länger als 9,00 Meter!
Dann dürfen die Grenzlängen aller auf dem Grundstück vorhandene Abstellräume, Carports oder Garagen insgesamt ( an allen Grenzen ) nicht länger als 15 Meter betragen…
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, gilt diese bauliche Anlage als „sogenannte“ Grenzgarage und ist von der Mindestabstandsregelung nach § 6 befreit.
Das Bauamt hat diese Kriterien mit Sicherheit überprüft und was der Nachbar dazu meint oder will, kann euch ziemlich egal sein.
Ihr habt eine gültige Bauerlaubnis bekommen und könnt davon ausgehen, das die Behörde ihren Job ordentlich gemacht hat.
Der Nachbar spielt dann in diesem Spiel ( zulässig oder nicht ) gar nicht mit und wird deswegen auch gar nicht gefragt!
Die damaligen schriftlichen und gegenseitigen Erklärungen spielen dabei gar keine Rolle…
Viel lustiger ist aber, was der Nachbar denn damals beantragt und auch genehmigt bekommen hat?
Eine Garage???
Und nur für diese Garage war auch die Unterschrift deiner Eltern… im Idealfall steht das auch auf den Bauzeichnungen, oder aus der Einverständniserklärung geht hervor, das eine „Garage“ gebaut werden sollte!?
Dann hat der Nachbar vermutlich ein Problem, weil eine Wohnung etc. an der Grentze einen Mindestabstand von 3 Metern einhalten müsste!!!
Und zwar zwingend!!!
Es sei denn, das Bauamt hätte ihm eine Nutzungsänderung genehmigt…z.B…von Garage in Wohnraum…
Dazu hätte es aber zwingend Deiner oder der Unterschrift Deiner Eltern bedurft ( nur die Unterschrift des oder der Grundstückseigentümer zählt, Keine Mieter, keine Verwandten…nur Eigentümer!!!
Wenn euch also der Nachbar blöde kommt, dann geht doch mal zum Bauamt und fragt etwas genauer nach… dann „hatte“ der Mensch evtl. mal ne illegale Wohnraumerweiterung an eurer Grenze!!!
So, Wenn du jetzt in NRW wohnst, bist du fein raus, aber auch in den anderen Bunesländern müsste die Bauaufsicht die Zulässigkeit eures Carports eigentlich geprüft haben!
Also, alles ist gut und euer Nachbar hat allen Grund, den Ball ziemlich flach zu halten!!!
Grüße aus Nettetal
U.F.