Grenzbebauung Garage

Hallo, brauche mal Eure Hilfe…

in den 70 Jahren willigten meine Eltern unseren Nachbarn ein, ihre Garage auf die Grenze zu setzen.
Im Gegenzug könnten wir auch Grenzbebauung vornehmen.
(Dies gibt es schriftlich)
Mittlerweile ist das Grundstück mit Haus in meinem Besitz.
Nun möchten wir um unseren Umbau fertig zu stellen ein Carport an genau diese Garage stellen.
Vom Bauamt ist alles genehmigt.
Unsere Nachbarn sind damit nicht einverstanden. Sie meinen wir müssen 3 m Grenzabstand lassen - da aus der Garage mittlerweile ein Wohnraum gemacht wurde.
Wenn das BA doch unserem Bauvorhaben zustimmt kann der Nachbar doch normaler Weise nichts machen. Oder hat das was mit dem mittlerweile entstandenen Wohnraum zu tun.
Dann müßte aber doch auch im Lageplan nicht GA sondern Whg. stehn???
Erst mal vielen Dank für eure Hilfe
LG

Hallo Amily

Das ist ja mal eine lustige Nummer :smile:
Also jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung!
Meine Angaben betreffen die Bauordnung für NRW…aber in vielen Bundesländern, ist es mit den Garagen und deren Grenzabständen ähnlich.

Also in NRW sind Garagen und Carports an der Grenze ohne Abstand zulässig…
Dazu müssen sie aber einige Kriterien erfüllen!

Die mittlere Wandhöhe an der Grenze zum Nachbarn darf nicht höher als 3 m sein und die Gesamtlänge der Garage oder des Carports an dieser Grenze nicht länger als 9,00 Meter!
Dann dürfen die Grenzlängen aller auf dem Grundstück vorhandene Abstellräume, Carports oder Garagen insgesamt ( an allen Grenzen ) nicht länger als 15 Meter betragen…

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, gilt diese bauliche Anlage als „sogenannte“ Grenzgarage und ist von der Mindestabstandsregelung nach § 6 befreit.

Das Bauamt hat diese Kriterien mit Sicherheit überprüft und was der Nachbar dazu meint oder will, kann euch ziemlich egal sein.
Ihr habt eine gültige Bauerlaubnis bekommen und könnt davon ausgehen, das die Behörde ihren Job ordentlich gemacht hat.
Der Nachbar spielt dann in diesem Spiel ( zulässig oder nicht ) gar nicht mit und wird deswegen auch gar nicht gefragt!
Die damaligen schriftlichen und gegenseitigen Erklärungen spielen dabei gar keine Rolle…

Viel lustiger ist aber, was der Nachbar denn damals beantragt und auch genehmigt bekommen hat?
Eine Garage???
Und nur für diese Garage war auch die Unterschrift deiner Eltern… im Idealfall steht das auch auf den Bauzeichnungen, oder aus der Einverständniserklärung geht hervor, das eine „Garage“ gebaut werden sollte!?

Dann hat der Nachbar vermutlich ein Problem, weil eine Wohnung etc. an der Grentze einen Mindestabstand von 3 Metern einhalten müsste!!!
Und zwar zwingend!!!
Es sei denn, das Bauamt hätte ihm eine Nutzungsänderung genehmigt…z.B…von Garage in Wohnraum…
Dazu hätte es aber zwingend Deiner oder der Unterschrift Deiner Eltern bedurft ( nur die Unterschrift des oder der Grundstückseigentümer zählt, Keine Mieter, keine Verwandten…nur Eigentümer!!!

Wenn euch also der Nachbar blöde kommt, dann geht doch mal zum Bauamt und fragt etwas genauer nach… dann „hatte“ der Mensch evtl. mal ne illegale Wohnraumerweiterung an eurer Grenze!!!

So, Wenn du jetzt in NRW wohnst, bist du fein raus, aber auch in den anderen Bunesländern müsste die Bauaufsicht die Zulässigkeit eures Carports eigentlich geprüft haben!
Also, alles ist gut und euer Nachbar hat allen Grund, den Ball ziemlich flach zu halten!!!

Grüße aus Nettetal

U.F.

Genauso ist es! Die "Wohnräume in der Garage sind nicht zulässig. Da die Nachbarn damit die 3m Grenzabstand unterschreiten ein Carport ist in jedem Falle erlaubt

MFG Martin

Hallo amily010,
Danke für Deine Anfrage. Gerne versuche ich Dir für Deine Problematik ein paar Lösungsansätze zu geben.
Wenn Nachbarn im Gegenseitigen Einvernehmen einer Grenzbebauung zustimmen, dann liegt die Duldung dieses Vorhabens auf beiden Seiten.
Darüber hinaus bezog sich die Duldung, sprich Einverständnis einer Grenzbebauung auf ein Nichtwohngebäude. Einer Gebäudeumnutzung von Garage in Wohngebäude, sind eine Reihe Baurechtliche Belange zu berücksichtigen. Neben einem Bauanzeigeverfahren, auch die gesonderte Einwilligung der Nachbarn.Dies hat nicht zuletzt gegebenenfalls auch Einfluss auf entstandene Baulasten.
Ihr Nachbar hat möglicherweise in dieser Angelegenheit, sehr eigenmächtig gehandelt und darüber hinaus geltendes Recht umgangen.
Um es kurz zu machen. Wenn für die Umnutzung keine Genehmigung vorliegt, hat der Nachbar Ihr Vorhaben, auf der Grundlage der schriftlichen Vereinbarung, ebenso zu dulden, wie Sie es, bzw. Ihre Eltern getan haben.
Ich hoffe Ihnen ein Stück weit in dieser Angelegenheit geholfen zu haben.

MfG Andreas

Hi amily,

der Gesetzgeber sieht vor - aber schau Dir mal die Baugesetzgebung Deines Bundeslandes an - dass bei Garagen und Carports Grenzbebauung erlaubt ist. Der Nachbar braucht hier nicht zuzustimmen. Allerdings gibt es die Zusatzklausel, dass der Carport bzw. die Garage nicht länger als 7 Meter sein dürfen. Wenn diese Länge überschritten wird, dann muss die Zustimmung vom Nachbarn eingeholt werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass es mit Nachbarn nicht immer super läuft. Aber, wenn das Bauamt genehmigt hat, denn dürfte es für Dich keine Schwierigkeiten mehr geben.

Viele Grüße
ISchu

Hallo !
M.E. ist die vertragliche Regelung von einst nach wie vor verbindlich.
Wenn der Nachbar aus einem Nebengebäude ein Wohngebäude macht, stellt sich grundsätzlich die Frage der Zulässigkeit ( evtl. beim Bauamt nachfragen ).
Wenn zulässig, dann sicherlich nicht ohne Nachbareinverständnis ( Sie ).
Im dümmsten Fall für den Nachbarn, müsste dieser den alten Zustand wieder herstellen ( Untersagung des Nebengebäudes zu Wohnzwecken ).
Der Nachbar sollte eigentlich in seinem Interesse versuchen, mit Ihnen Einvernehmen zu erzielen.
Gruß
hokl

Hallo,

also gegen eine Grenzbebauung können die gar nichts sagen. Unser Nachbar hat seine Garage auch direkt auf seine Grundstücksgrenze gebaut und das ist sein ding. Bei uns im Bauplan ist es vorgeschrieben das es nicht Länger aus 9m sein darf.
Ihr habt eine Genehmigung also darf er gar nichts sagen, ansonsten solltet Ihr euch mal erkundigen, ob der bei Ihm entstandene Wohnraum überhaupt rechtmäßig ist!

Hoffe ich konnte etwas weiter helfen!?

Hallo,
wenn es so im bebaungsplan steht, kannst du den Carport bauen !!
MfG
Wolfgang

Guten Tag,
leider fehlt (wieder mal) die Angabe zum Bundesland.
…aber aus NRW-Sicht sollte ein Hinweis an das BauOA in der Angelegenheit die Angelegenheit dahingehend erledigen, dass der Nachbar seinen Wohnraum wieder in eine Garage umwandelt oder abreisst, da eine solche Um-Nutzung des Privilegs, eine Garage im Bauwich errichten zu dürfen, sicher nicht statthaft ist.
Wenn ER dort bauen durfte, können Sie das sicher auch, auch an anderer Stelle, ggf. sogar in anderer Grösse.
Selbst wenn er dort nicht baut, dürfen Sie das in aller Regel auch, natürlich nur so, wie es das Baurecht zulässt: (in NRW) Höhenbeschränkung, Längenbeschränkung. Garagen könnten Sie theoretisch auf jeder Seite ins Bauwich bauen (wird ja auch gemacht), eine einzelne bis 9 m lang oder 15m in der Summe (z.B. 2x 7,5m). Damit werden auf der Grenze z.B. eine Garage mit einem Teil Abstellraum oder Gewächshaus erlaubt, keinesfalls aber Wohnraum (Gem. der Verwaltungsvorschrift zur BauO NRW noch nicht einmal ein Hausarbeitsraum).
Eine Möglichkeit, mit anderer Nutzung auf die Gremze zu bauen, kann nur sich nur aus einem Bebauungsplan ergeben -z.B. Reihenhäuser, Doppelhäuser oder bei Blockbebauung (wie „Innenstadt“). Dann ist es aber PFLICHT auf die Grenze zu bauen!
Einzelheiten s.h. z.B. BauO NRW, § 6, u.a. Abs. 11; 15. Wobei der letzte Satz des Abs. 15 m.M.n. die Umnutzung, die für Gebäude, die mind. 2,5 m von der Grundstücksgrenze entfernt stehen, unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein KÖNNTE(!!), für die auf der Gremze erlaubten Garagen, Abstellräume etc. ausdrücklich NICHT erlaubt.
Beachten Sie, dass genehmigungen „unbeschadet der Rechte Dritter“ erteilt werden, also nicht sofort drauf los bauen, erst klären!
Übrigens: Aufenthaltsräume (Wohnraum, Küche, SZ, KZ, ArbRaum) sind auch im Keller nicht erlaubt (ausser mit LichtGRABEN und normal grossen Fenstern).(ggf. kleiner Hinweis an den Nachbarn, wenn er auch da mit Nutzungsänderungen aktiv war)
[email protected]
Eckart Schwengberg

Hallo
Ihr Nachbar hat offensichtlich seine Garage ohne Baugenehmigung in einen Wohnraum umgebaut. Wenn Sie es sich mit Ihren Nachbarn verderben wollen können Sie Ihn anzeigen. Ich würde an Ihrer Stelle aber ganz beruhigt meine Garage bauen (es liegt ja eine Baugenehmigung vor) und wenn Ihr Nachtbar dann etwas dagegen hat, wird er sich an das Bauamt wenden. Diese werden feststellen, dass der ausbau der Garage im einen Wohnraum ohne Genehmigung erfolgte und werden einen Rückbau anordnen. Ihr Nachbar wird wie man bei uns sagt sich selbst ein Ei auf die Schienen nageln.
Sieh können Ihm Raten die Sache auf sich beruhen zu lassen, aber dann wird er noch mehr sauer sein. Berufen Sie sich auf Ihre Genehmigung und Ihr Nachbar wird sehen was er davon hat. Bei den nächsten Nachbarschafts feiern wird er kein Wort mit Ihnen reden.

Gruß Andreas

Hallo,

ja so geht es natürlich nicht. Der Nachbar kann nicht einfach aus einer Garage eine Wohnung machen. Dazu müsste er eine Genehmigung einholen (beantragen). Sicherlich wären dazu auch einige bauliche Änderungen notwendig.

Die priviligierte Grenzgarage kann (darf) nicht in ein Wohnraum umgewandelt werden. Das hat mit Baurecht nichts zu tun.

Falls das aber doch genehmigt wurde, dann hat der Nachbar eine Genehmigung und ihr müsstet euch mit der Baugenehmigungsbehörde auseinandersetzen.

MfG
Rainer

Hallo,

die Nutzungsänderung der Garage durch die Nachbarn in Wohnraum ist unzulässig. Insoweit wurde keine Genehmigung erteilt. Für die Änderung hätte eine Genehmigung des Bauamtes eingeholt werden müssen,die bei Grenzbebauung grundsätzlich nur bei Zustimmung von Ihnen als Nachbarn erteilt wird. Daher können sich die Nachbarn nicht erfolgreich darauf berufen, dass sie die Garage jetzt als Wohnraum nutzen. Es handelt sich um eine ungenehmigte, damit illegale Nutzung. Ihre Nachbarn können sich daher nicht erfolgreich gegen die Errichtung des Carports wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Rasta

Hi,

ich gehe davon aus, das auch die Genehmigungsbehörde von der seinerzeit schriftlichen getroffenen Vereinbarung Kenntnis hatte. Weiterhin kenn ich die Vereinbarung nicht, unterstelle aber, das eine Baulast auf Deinem Grundstück nicht eingetragen werden musste, so dass das Carport m.E. ohne Frage direkt neben der Garage des Nachbarn gemäß der schriftlichen Veeinbarung errichtet werden kann. In der schriftlichen Vereinbarung ist doch schließlich auch nur von einer Garage die Rede.

Nach Deiner Schilderung gibt es keine Hinweise auf eine schriftliche Folgevereinbarung, die auf die Umnutzung der Garage in einen Wohnraum (womöglich noch direkt mit Fenster in Dein zuküftiges Carport? - dann ist der Kummer des Nachbarn grundsätzlich doppelt nachvollziehbar, weil es dann in seiner Bude recht dunkel werden könnte) mit entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich etwaiger Grenzabstände hindeutet.

Ich sehe den Nachbarn nicht im Recht. Die Überprüfung der Zulässigkeit der Umnutzung seiner Garage in Wohnraum kann man sicher noch im Hinterkopf behalten. Allerdings seid Ihr Nachbarn. Bitte sprecht zunächst miteinander. Geht es dem Nachbarn lediglich um die Einhaltung des Baurechts? Eine entsprechende Legitimation durch die Genehmigung der Behörde hast Du ja. Geht es ihm um die Verdunkelung seiner Bude? Möglicherweise werdet Ihr da auch eine gemeinsame Lösung finden. Hat er andere Beweggründe?

Bin mit meiner Antwort leider ein wenig überfällig - das bitte ich zu entschuldigen. Ich hoffe aber, dass ich helfen konnte. Nachfragen sonst gerne über den gewohnten Weg.

Gruß

Hallo Amily,
ich schicke gleich mal voraus, dass ich kein Anwalt bin, aber hier ein paar Tipps die du einmal überprüfen solltest:

  • Weiß die Stadt/Gemeinde eigentlich, dass die Garage als Wohnraum genutzt wird? Wenn du da nicht weiter kommst, wende dich einmal an das Bauamt - der Wohnraum müsste ja eigentlich genehmigt sein. Sonst könnte sich ja jeder über eine ‚Pseudogarage‘ Wohnraum erschleichen
  • Eigentlich dürfen nur Garagen ohne Grenzabstand gebaut werden - ist die damalige Einwilligung im Grundbuch eingetragen? Das gleiche solltet ihr auch einmal bezüglich einer Eintragung für eure Garage im Grundbuch des Nachbarn überprüfen lassen. Da müsste normalerweise in den Unterlagen deiner Mutter eine Kopie vorhanden sein.
  • Hat die Garage ein Fenster auf euer Grundstück? Das darf auch nicht

Ich persönlich würde es einfach drauf ankommen lassen, da ich vermute, dass das Bauamt über die Wohnraumnutzung nicht Bescheid weiß. Eine Garage hat doch auch gar nicht die erforderliche Deckenhöhe und andere Voraussetzungen, die Wohnraum mitsichbringen müsste. Mein Gefühl sagt mir, dass die Nachbarn wesentlich größere Probleme haben, wenn ihr euer Carport baut als ihr mit einer vorhandenen Baugenehmigung.

LG