Grenzbebauung, Grundstücksrechte und -pflichten

Hallo,

Ein altes Haus weist auf einer Seite Grenzbebauung auf. An dieser Seite müssen in absehbarer Zeit Arbeiten durchgeführt werden (Backsteinmauer ausbessern). Die Nachbarin hat ein Anlehngewächshaus an der Scheune stehen und nutzt den Garten intensiv.
Wie kann man da nun am besten Vorgehen?
Welche Rechten und Pflichten hat man in so einer Situation?
Gibt es z.B. Anmeldefristen für solche Arbeiten? Oder Saisonale Bindungen?

Danke für alle Ratschläge!!
Grüße
Andrea

Hallo Andrea,

das beste ist es,zunächst einmal mit der Nachbarin zu reden…
In einem netten gespräch findet sich da bestimmt ein gemeinsamer Nenner
wann das am besten zu machen ist…

mfg

Frank

Hallo Andrea,

in den meisten Bundesländern sind etliche nachbarschaftliche Angelegenheiten (Zaun und Zaunhöhen, Überhängende Äste des Nachbargrundstückes, Obstfall ins Nachbargrundstück, gemeinsame und zu duldende Grundstücksarbeiten usw.) im Nachbarschaftsgesetz geregelt. Gibt es zumindest in Sachsen-Anhalt.

Aber ich schließe mich Frank an: Zuerst mit der Nachbarin reden, was man vorhat, fragen ob es bestimmte Zeiten gibt, wo sie das absolut nicht will, also sich mit ihr absprechen, sie einbeziehen.

Ist immer gut für gutnachbarliche Beziehungen. Die Rechtsgrundlage (einfach mal googeln mit den Begriffen "Nachbarschaftsrecht oder Nachbarschaftsgesetz) und dem entsprechenden Bundesland als Zusatz) sollte man sich zu seiner eigenen Sicherheit zu Gemüte ziehen, um von vornherein Streit zu vermeiden.

Freundliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.

Hallo,

rein juristisch betrachtet könnte Dir die Nachbarin das Betreten ihres Grundstücks verbieten.
Dies gilt nicht nur für das aufstellen eines Gerüsts, sondern auch für sämtliche arbeiten an deiner hier angrenzenden Fassade.

versuchs also erst im guten, bevor Du den mühsamen Klageweg einschlägst.
Gruß richard

Hallo,

Nein nein, ich hab da noch kein Problem!
Die Nachbarin ist seeeeehr nett.
ABer ich finde es besser, wenn man vorher weiß was es für Regelungen gibt.
Daß man die Renovierung eines Hauses verwehren kann, das glaube ich nun aber nicht. Sonst gäbe es ja z.B. auch keine Überfahrtsrechte und so was.
Wie sollte man denn da ein Haus vor dem Verfall schützen können???
Wie viele Häuser sind in den letzten Jahrhunderten auf Grenze gebaut worden, müssen die dann alle verfallen, „wenn es dem bösen NAchbarn nicht gefällt“ ?

Grüße

Andrea

Hammerschlags- und Leiterrecht
Hallo Andrea,

Da gibt es das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht seit vielen Jahren [uralt !!]in Deutschland. Dies wird im Detail im Nachbarschaftsgesetz Deines Bundeslandes geregelt.

Aber Recht hast Du: Reden Reden Reden

Dann viel Spass beim Renovieren.

Christian

Hallo Andrea,

natürlich gibt es da auch (Zahlreiche) gesetzliche Bestimmungen…
Angefangen von der Verkehrs-Sicherunsgpflicht bis hin zu den
Brandschutzgesetzen…
Da dieses aber von Bundesland zu NBundesland unterschiedlich ist und
außerdem auch die Gemeinden/Städte sogenannte "Ortssatzungen haben,
müsstest du dich da bei deiner Gemeinde/Stadt erkundigen (Bauamt/Ordnungsamt).Vilefach haben die auch passende Broschüren oder Merkblätter parat…

mfg

FRank

Hi Andrea,

grundsätzlich gilt, dass der Nachbar das Betreten seines Grundstücks verbieten kann, dazu gibt es auch ein Urteil, onleine leider nicht zugänglich, stand vor kurzem mal in der Augsburger Allgemeinen.

Das Nachbarschaftssrecht ist eine heikle Sache. Man versucht möglichst wenig festzuschreiben, damit Spielraum zum Verhandeln bleibt. Wie in den anderen Beiträgen schon gesagt: Reden muss man, dann soll’s wohl werden.

Gruß Ralf
der Nachbarn hat, die nicht mit ihm reden…