Grenzbebauung Mauer Pflege

wer ist eigentlich für die Pflege einer Mauer zuständig, die auf seinem Grundstück steht, die Rückseite seines Gebäudes darstellt, aber den Garten eines Nachbarn begrenzt, der auf die Mauer schaut? in welchem Zustand muss die Mauer gehalten werden? Ist es zumutbar, dass große Risse zu sehen sind, und die Mauer nur teilweise verputzt ist?

Hallo,

wer ist eigentlich für die Pflege einer Mauer zuständig, die
auf seinem Grundstück steht, die Rückseite seines Gebäudes
darstellt, aber den Garten eines Nachbarn begrenzt, der auf
die Mauer schaut?

Zuständig ist der, dem die Mauer gehört. Das wird im Allgemeinen derjenige sein, auf dessen Grundstück die Mauer errichtet ist. (Sonderregelungen und Abweichungen mag es geben.)

in welchem Zustand muss die Mauer gehalten
werden? Ist es zumutbar, dass große Risse zu sehen sind, und
die Mauer nur teilweise verputzt ist?

Die Mauer ist in dem Zustand zu halten, in dem sie ihre Funktion erfüllt. Ein Urteil darüber sollte man dem Unterhaltungspflichtigen/Eigentümer überlassen. (Sonderregelungen und Abweichungen mag es geben.)

Auf keinen Fall hat der Nachbar ein Recht auf die ästhetische Ausführung und Pflege einer Grenzmauer. (Sonderregelungen und Abweichungen mag es geben.)

Wo steht die Mauer genau?
Welche Funktion hat diese?
Gibt es eine Absprache zwischen den Nachbarn über die Mauer?
Gibt es eine (wirkliche) Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks?

Gruß
Jörg Zabel