angenommen, es wurde ein Doppelhaus gebaut. Das linke Haus ist um 2,5 m tiefer in Gartenrichtung gesetzt. An diese linke Haushälfte wollte der Bewohner nun einen Wintergarten im Garten bis an die Grenze zum Doppelhausnachbarn anbauen. Auf dem Wintergarten stellt sich er einen Balkon vor, der somit 2 m überhalb der Bodenkante liegen würde. Der Balkon wäre somit der Logenplatz zum Garten des rechten Hausbewohners. Ein Sichtschutz würde der Terrasse und Wohnzimmer viel Licht nehmen, das Aussehen wäre auch nicht sehr ästhetisch.
Müßte der rechte Hausbewohner dieses Anbauvorhaben in Kauf nehmen? Dürfte der linke Hausbewohner einfach ohne Zustimmung des rechten Hausbewohners sein Bauvorhaben ausführen? Falls ja, was könnte der rechte Hausbewohner dagegen tun?
Würde mich interessieren, was in solch einem Fall die Rechte des rechtes Hausbewohners sind und auch die Pflichten des linken Hausbewohners.
Ich hoffe, ich bin im richtigen Brett, ansonsten bitte ich um Verschiebung.
das lässt sich ohne Kenntnis der Baugenehmigungen, des Baulastenverzeichnisses und des Bebauungsplans nur sehr vage beantworten.
Eigentlich müsste man auch nach dem Bundesland fragen. Die Bauordnungen der Länder stimmen aber im Großen und Ganzen soweit überein, dass man 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück einhalten muss.
Davon ausgenommen sind unter anderem Garagen. Wintergärten, soweit ich weiß, nicht. Unter verschiedenen Umständen kann man trotzdem bis an die Grenze bauen:
* Der Bebauungsplan lässt es zu oder schreibt es sogar vor
* Abstandsflächenbaulast (Eigentümer X übernimmt die Abstandsfläche des Gebäudes von Eigentümer Y auf sein Grundstück).
* Anbaubaulast (Eigentümer X verpflichtet sich, an das Gebäude von Eigentümer Y anzubauen)
* Vereinigungsbaulast (Grundstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück)
Je nach Bundesland ist es auch denkbar, dass Wintergärten baugenehmigungsfrei sind. Das bedeutet aber nicht, dass man bauen darf, wie man will. Man muss die Vorschriften trotzdem einhalten. Es wird im Vorfeld von keiner Behörde geprüft, kann aber nachträglich geprüft werden, und wenn dabei auffällt, dass Vorschriften nicht eingehalten wurden, dann ist es eben ein Schwarzbau mit allen Konsequenzen.
Über all diese Dinge kann man sich beim Bauamt informieren. Irgendeine Regelung muss es ja geben, sonst hätte gar kein Doppelhaus gebaut werden können.