Grenzbebauung niedersachsen

Wer kann helfen. Im Nds. Nachbarrecht habe ich nachfolgenden Text gefunden. „Werden auf einem Grundstück ein solches Nebengebäude und eine Garage im Bauwich errichtet, darf ihre Gesamtlänge an keiner Grenze 9 m überschreiten.“
Wie ist es zu verstehen? Welche Grenzen sind gemeint? Die eigenen 4 Grundstücksgrenzen egal wieviel Nachbarn daran grenzen, oder wenn sechs Nachbarn daran grenzen es 6x9m sind. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke

Hallo,

eine Grenze ist eine Grenze, damit meine ich deine. Wieviele Nachbarn auf der anderen Seite sind ist egal.

Dein Bauwerk darf nicht länger oder breiter als 9m sein. Länge und Breite wird nicht zusammengerechnet.

Gruß
Kati

Dein Bauwerk darf nicht länger oder breiter als 9m sein. Länge
und Breite wird nicht zusammengerechnet.

Aber nur nicht im _Nachbar_recht, wie uns § 5 Nr. 8 Satz 3 der niedersächsischen Bauordnung belehrt.

Gruß
s.

2Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind
zulässig

  1. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3m

3Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge
von 9 m je Grundstücksgrenze

also deine Grenze es heisst „je“

Gruß
Kati