Grenzbebauung, was muss ich beachten?

Hallo,

wir haben vor auf unserem Grundstück einen ca.60m² großen Bungalow zu bauen!
Am liebsten da das Grundstück nicht allzubreit ist gerne direkt an der Grenze zum Nachbarn.
der Bungalow soll ca. 2.50m hoch sein und ein Flach oder Pultdach mit Begrünung haben!

Welche Anträge muss ich stellen um die Grenzbebaung durch zu bekommen bzw. muss ich grundsätzlich beachten. Mein Nachbar muss damit einverstenden sein soviel weis ich… aber wie transportiere ich dieses Einverständiss zur Behörde bzw wie sichere ich mir dieses Einverständniss?

Sorry, bin leider kein Baurechtler. Aber wichtig ist zuerst mal zu wissen, in welchem Bundesland das spielt, denn die Bauordnungen der Länder unterscheiden sich gelegentlich.

Aber für Einzelheiten muss ich leider passen.
MfG
Wolf88

Hallihallo,
es gibt für jedes Bundesland entsprechende Bauvorschriften, die sich auch recht leicht lesen lassen.

Ihr braucht sicher eine Baugenehmigung und entweder der Nachbar wird von der Behörde befragt (kommt Euch aber teurer) oder Ihr holt Euch das Einverständnis selbst (immer schriftlich!!!) Aber beachte ! Alle Nachbarn müssen zustimmen, nicht nur der mit der Grenze! Der Nachbar kann das Einverständnis dann nur bis zur behördlichen Entscheidung zurück ziehen.

Grundsätzlich heisst es Grenzen einhalten oder genau auf der Grenze…ob Ihr aber ein Wohnhaus auf die Grenze setzen dürft, kann ich nicht sagen.

Ist halt auch eine Entscheidung, wie es in Eurer Nachbarschaft aussieht! Sind alle Häuser in einer Flucht, dürft Ihr nicht woanders bauen…haben alle Häuser ein rotes Dach, müsst Ihr das auch so machen. Man kann halt nicht so wilde eigene Ideen umsetzen.

Trotzdem viel Spaß und viel Erfolg beim Bauen!

Grüße

Hallo,

die sogenannten Abstandsflächen regelt die gültige Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die geforderten Abstandsflächen können also demzufolge von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.

Ich würde raten, Kontakt zur zuständigen Bauordnungsbehörde aufzunehmen und Erkundigungen zu diesem Thema einzuholen. Die dort tätigen Mitarbeiter geben sicherlich gern entsprechende Auskünfte. Die Bauordnungsbehörde muss die erforderliche Baugenehmigung für den Bungalow sowieso erteilen. Dazu ist ein Bauantrag zu stellen und die entsprechenden Anlagen mit einzureichen.

Viele Grüße,
thomania

Hallo,

als erstes sollte man sich beim Bauordnungsamt der Kommune beraten lassen oder den Bebauungsplan dort organisieren und zum Architekten gehen. Etwas genaues kann man nämlich nur mit Bebauungsplan und den dazugehörigen Regelungen sagen. Über Tricks sollte man erst nachdenken, wenn klar ist was rechtlich möglich ist.

Wenn der Nachbar einverstanden ist, ist es leichter und der Nachweis wird meines Wissens durch die Bauvoranfrage erbracht. Es kommt auf die Art des Hauses an, aber oft ist ein Einverständnis des Nachbarn nicht zwingend.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß
Janine

Hallo Daniel,

es tut mir leid, leider bin ich erst am Anfang meines Jurastudiums und kann dir bei deiner Frage leider nicht weiterhelfen!

Trotzdem viel Glück mit dem Bungalow!

Liebe Grüße
Michaela

Dies ist leider nicht mein Fachgebiet. Sorry.