Grenzbebauung, wie muß man da vorgehen?

Wir haben ein Grundstück mit einem Bebauungsfenster,
daß nicht voll ausgeschöpft ist mit dem Haus, das dort steht.
Das Haus steht auf der Grenze.

Wenn wir jetzt anbauen wollen und über das Bebauungsfenster hinausgehen wollen, was müssen wir beachten und welche Einschränkungen gibt es?

Würde es auch reichen ein mündliches OK vom Nachbarn für die
Grenzbebauung zu haben, oder muß da auch schriftlich was eingetragen werden?

Vielen Dank für Infos!

Grüße

Caro

Hi Carolin,

bei Anbauten solltest Du (mußt Du sogar) einen Bauantrag stellen. Dann wird Dir schon gesagt, was Du darfst und was nicht. Es ist nahezu völlig egal, was der Nanchbar sagt.

Aber mach Dich beim Bauamt vorher schlau, ein abgelehnter Bauantrag kostet genausoviel wie ein erteilter.

Viele Bauämter bieten als kostenlosen Service eine Vorprüfung des Bauantrags an, nachfragen.

Solltest Du ohne Bauantrag bzw. -genehmigung bauen, kann es im Extremfall zu einer Anordnung des Rückbaus (=Abriss) kommen, dazu noch ev. Geldstrafe.

Gandalf

Es ist nahezu völlig egal, was der Nanchbar sagt.

Das stimmt nun wirklich nicht. Wenn du an der Grenze baust, z.B. an dein Haus noch einen Wintergarten setzt, der nah an Nachbars Grundstück geht, kann das sein, dass dieser dir schriftlich zusichern muss, dass du so nah ran bauen darfst, weil er dann nämlich nicht so nah ran darf, wie normal. Ist bei mir so gewesen…

Ralph