Grenzbepflanzung zu hoch

hallo,

habe bezüglich dieses themas zwar schon versucht im internet nachzuforschen, habe allerdings bis jetzt noch keine befriedigende antwort gefunden.

problem:

nachbar a hat auf der grundstücksgrenze (ca.50cm abstand) schnell wachsendes buschwerk stehen (altbestand länger als 5 jahre)

nun ist es so, dass diese büsche (kirschlorbeer) so massiv wachsen, dass ein jährlicher rückschnitt erforderlich ist, da die pflanzen nach einem jahr bereits ca. 30 % ihrer breitenausdehnung im bereich des grundstückes von nachbar b haben

leider muss nachbar a stets erst auf den rückschnitt aufmerksam gemacht werden, was eigentlich sehr ärgerlich ist

die eigentliche frage ist nun die - die büsche haben über die jahre bereits ein wuchshöhe von ca. 3,50 bis 4 meter erreicht, wodurch die belastung überhängender zweige natürlich noch massiv steigt

kann nachbar a nun noch aufgefordert werden, die wuchshöhe wieder auf ein normales mass zu reduzieren, oder muss nachbar b dies nun dulden ?bundesland bayern)

bei bäumen muss eine solche höhe nach so vielen jahren sicher hingenommen werden, aber wie sieht es mit büschen aus, die ja durch die reduzierung nicht an optik und qualität einbüssen müssen ?

gruss

michl

Hi Michl,

tja, keine leichte Frage, sonst hättest Du schon eine Antwort bekommen. Und auch ich weiß keine Antwort… Aber, Du hast schon richtig erkannt, dass da Fristen laufen können. Es ist jetzt wichtig, dass Du nachweisbar den Eigentümer/Verwalter/etc. freundlich aufforderst, die Hecke zurückzuschneiden. Gespräch, Brief, Einschreiben, wie auch immer. Dann kannst Du noch auf Antworten und den Heckenrückschnitt (bei 3,5m-4,0m kaum möglich) abwarten.

Sollte das nicht fruchten, ist wohl eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt fällig. Frag’ den Anwalt nie, ob „man etwas machen kann“, denn machen kann man immer was. Frag’ danach, ob man hier mit überdurchschnittlich guter Wahrscheinlichkeit etwas erreichen kann. Wenn der Anwalt dies verbindlich bejaht, ok, dann auf in der Kampf. Wenn nicht, tja, ähm, dann good luck!

Gruß
limbittsky

Hallo,

nachbar a hat auf der grundstücksgrenze (ca.50cm abstand)
schnell wachsendes buschwerk stehen (altbestand länger als 5
jahre)

Das ist das Grundproblem. So dicht darf man meines Wissens gemäß Nachbarschaftsrecht(?) nicht pflanzen, man muß sozusagen die Ausbreitung der Hecken mit berücksichtigen. Es gibt da Mindestabstände. Und das galt auch vor 5 Jahren schon.

Darüber müßte im Netz was zu finden sein. Sonst kann man auch Architekten oder Landschaftsplaner fragen, falls man einen kennt. Die wissen im allgemeinen die Mindestabstände und auch wo das steht. Außerdem ist das als vorabInfo billiger als ein Anwalt.

Das kann man dem Nachbarn ruhig und vernünftig beibringen und vielleicht klappt der Rückschnitt besser, wenn er weiß, daß er im Unrecht ist.

Gruß Steffi