Grenze an einem Weiher feststellen

Hallo,

wie kann man feststellen, ob ein Grenzstein an der Stelle gilt auf der er steht, oder an anderer Stelle. Auf halber Höhe einer steilen Weiherböschung sind auf dem Lageplan Grenzsteine eingezeichnet. Angeblich soll aber die tatsächliche Grenze die Wasserlinie sein.

Kann bei der Gemeinede oder dem Vermessungsamt oder beim Flurbereinigungsamt die Messprotokolle eingesehen werden, die vor ca. 15 Jahren anläßlich der Flurbereinigung angefertigt worden sind.
Ist die Auskunft kostenpflichtig?

MFG

Heinz.V.

Hallo,

ich würde mal beim amtlich bestellen Vermesser nachfragen, der müsste die entsprechenden Unterlagen haben.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass bei in Gewässermitte (hier Flüsse) liegendem Grenzverlauf die Grenzsteine im Zickzack gesetzt werden, also wechselweise immer am gegenüberliegendem Ufer. Ich habe es nur einmal erlebt, dass ein Grenzstein unter Wasser lag (und immer noch liegt). Allerdings markieren diese Grenzsteine Staatsgrenzen(wobei aber vermutlich die gleichen Grundsätze wie bei privaten Grundstücken angewandt werden).

Gruss

Iru

Hallo,
normalerweise stellt der Grenzstein einen wirklichen Punkt der Grenze dar.
Gerade bei Gewässern kann die Uferlinie je nach Wasserstand variieren, so dass dies nicht unbedingt eine verlässliche Grenzlinie ist.

Beatrix

Hallo,
festellten kann man das nur, in dem man sich die Unterlagen des Liegenschaftskatasters, also Fortführungsrisse und Grenzniederschriften zB, ansieht.

Die Grenze eines Gewässers richtet sich nach dem Landeswassergesetz Deines Bundeslandes. In NRW steht das im §5 LWG NRW.

Die Auskunft richtet sich nach dem Vermessungs- und Katastergesetz Deines Bundeslandes. In der Regel erhält man (kostenlose) Einsicht, wenn man ein berechtigtes Interesse hat (zB Nachbar/Anlieger ist).

Dein örtliches Katasteramt ist der richtige Ansprechpartner.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

normalerweise stellt der Grenzstein einen wirklichen Punkt der
Grenze dar.

Stimmt. "Normalerweise ist das so.
Aber gerade bei Gewässern kommt es gerne zu den berühmten Ausnahmen.

Es sind mehrere Möglichkeiten denkbar.

  1. Der Grenzstein markiert die Grenze.
  2. Es handelt sich um eine sogenannte Rückmarke, die einen Grenzpunkt markiert, der ein bestimmtes Maß in der Grenze weiter sein muß. Der eigentliche Grenzpunkt ist nicht abgemarkt. (Bei einem steilen Gewässerufer durchaus denkbar.)
  3. Der Grenzstein hat für das Gewässer keine Bedeutung, die Gewässergrenze ist anders definiert, beispielsweise durch die Mittelwasserlinie. (Hier käme auch das Landeswassergesetz ins Spiel.)

Informationen bekommt diejenige person, die ein berechtigtes Interesse hatbeim zuständigen Katasteramt, diese dürfte kostenlos sein.

Gerade bei Gewässern kann die Uferlinie je nach Wasserstand
variieren, so dass dies nicht unbedingt eine verlässliche
Grenzlinie ist.

Stimmt, die Festlegung der Mittelwasserlinie ist eine hochkomplizierte Sache, so daß lieber jede andere Möglichkeit genutzt wird, den Grenzberlauf festzulegen.
Weiter wäre zu beachten, welches Wasserrecht früher und heute in der genannten Gegend gegolten hat. Da kann schon ein Bundesland aus historischen Gründen ein bunter Flickenteppich sein.

Zusätzlich das Wort „Flurbereinigung“ dazu. Es ist anzunehmen, daß die Grenzen vor 15 Jahren neu gestaltet wurden. (Das könnte bedeuten, daß die „alten“ Wassergesetze nicht mehr greifen, da die rechtlichen Verhältnisse neu geregelt wurden.) Hier würde ich unterstellen, daß die neue Grenze von den Grundstückseigentümern seinerzeit „anerkannt“ worden sind, d. h. daß „alte Sachen“ vom Tisch wären. Klarheit könnte die Einischt in den Flurbereinigungsplan bringen. Die Flurbereinigungsbehörde kann Auskunft geben wo dieser einzusehen ist. Möglicherweise bei der Stadt/Gemeinde. (Auch hier gilt das berechtigte Interesse.)

Ich würde es so machen:
Beim Katasteramt den Grenzverlauf erläutern lassen
Bei der Gemeinde/Stadt nachfragen, ob Regelungen aus der Flurbereinigung bekannt sind. Eventuell noch bei der Flurbereinigungsbehörde nachfragen.

Bisher gibt es für diesen Einzelfall noch zu viele (theoretische) Möglichkeiten. Einige davon sollten ausgeschlossen werden.

Weiterhin wäre zu klären, welche Interessen der Beitragsersteller an der Grenzziehung hat, auch das kann Einfluss auf die Richtung der Antwort haben.

Gruß
Jörg Zabel

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