Hallo,
normalerweise stellt der Grenzstein einen wirklichen Punkt der
Grenze dar.
Stimmt. "Normalerweise ist das so.
Aber gerade bei Gewässern kommt es gerne zu den berühmten Ausnahmen.
Es sind mehrere Möglichkeiten denkbar.
- Der Grenzstein markiert die Grenze.
- Es handelt sich um eine sogenannte Rückmarke, die einen Grenzpunkt markiert, der ein bestimmtes Maß in der Grenze weiter sein muß. Der eigentliche Grenzpunkt ist nicht abgemarkt. (Bei einem steilen Gewässerufer durchaus denkbar.)
- Der Grenzstein hat für das Gewässer keine Bedeutung, die Gewässergrenze ist anders definiert, beispielsweise durch die Mittelwasserlinie. (Hier käme auch das Landeswassergesetz ins Spiel.)
Informationen bekommt diejenige person, die ein berechtigtes Interesse hatbeim zuständigen Katasteramt, diese dürfte kostenlos sein.
Gerade bei Gewässern kann die Uferlinie je nach Wasserstand
variieren, so dass dies nicht unbedingt eine verlässliche
Grenzlinie ist.
Stimmt, die Festlegung der Mittelwasserlinie ist eine hochkomplizierte Sache, so daß lieber jede andere Möglichkeit genutzt wird, den Grenzberlauf festzulegen.
Weiter wäre zu beachten, welches Wasserrecht früher und heute in der genannten Gegend gegolten hat. Da kann schon ein Bundesland aus historischen Gründen ein bunter Flickenteppich sein.
Zusätzlich das Wort „Flurbereinigung“ dazu. Es ist anzunehmen, daß die Grenzen vor 15 Jahren neu gestaltet wurden. (Das könnte bedeuten, daß die „alten“ Wassergesetze nicht mehr greifen, da die rechtlichen Verhältnisse neu geregelt wurden.) Hier würde ich unterstellen, daß die neue Grenze von den Grundstückseigentümern seinerzeit „anerkannt“ worden sind, d. h. daß „alte Sachen“ vom Tisch wären. Klarheit könnte die Einischt in den Flurbereinigungsplan bringen. Die Flurbereinigungsbehörde kann Auskunft geben wo dieser einzusehen ist. Möglicherweise bei der Stadt/Gemeinde. (Auch hier gilt das berechtigte Interesse.)
Ich würde es so machen:
Beim Katasteramt den Grenzverlauf erläutern lassen
Bei der Gemeinde/Stadt nachfragen, ob Regelungen aus der Flurbereinigung bekannt sind. Eventuell noch bei der Flurbereinigungsbehörde nachfragen.
Bisher gibt es für diesen Einzelfall noch zu viele (theoretische) Möglichkeiten. Einige davon sollten ausgeschlossen werden.
Weiterhin wäre zu klären, welche Interessen der Beitragsersteller an der Grenzziehung hat, auch das kann Einfluss auf die Richtung der Antwort haben.
Gruß
Jörg Zabel