Halli hallo!
Selber Halli-Hallo 
Ich hoffe, ich bin hier richtig!
Ich denke schon.
Die Rechnung sollte jedoch nicht teurer als 1000DM
werden. Das war mit dem Chef der Werkstatt so abgesprochen,
andernfalls hätte er anrufen sollen (wie das sja so üblich
ist).
Gibt es dafür Zeugen? War etwa jemand alleine dort? Dann sieht es mit der Beweislage eher schlecht aus. Wenn ihr dort aber zu zweit wart, umso besser. Ich gehe davon aus, das ihr gefragt habt, wie teuer es werden wird. Und der Chef der Werkstatt wird gesagt haben „ungefähr 1.000 Mark“. Und ihr werdet gesagt haben „OK, wenn es dann doch mehr werden sollte, dann bitte vorher anrufen…“.
Liege ich soweit richtig? Dann würde ich sagen, das die Aussage des Meisters als unverbindlicher Kostenvoranschlag zu bewerten wäre. Immerhin ist dies ja die übliche Vorgehensweise in Kfz-Werkstätten. Habt ihr auf der Auftragsbestätigung irgendwo vermerkt, wie teuer es ungefähr werden sollte?
Als wir das Auto abholten, sagte er, die Rechnung sei
noch nicht fertig, aber „mit 1.000 DM werden wir nicht ganz
hinkommen“(Zitat). Ja, und die Rechnung belief sich dann auf
1862 DM!!! Nun meine Frage: gilt diese mündliche Absprache?
Also im allgemeinen ist es so, das ein unverbindlicher Kostenvoranschlag wie das Wort schon sagt „unverbindlich“ ist. Die gängige Rechtsprechung geht aber davon aus, das der Kunde Überschreitungen zwischen 10 bis 20%, in Einzelfällen auch schon mal bis zu 30% akzeptieren muß. Darüber hinausgehende Überschreitungen müssen von der Werkstatt vorher mit dem Kunden abgesprochen werden. Das bedeutet, die Werkstatt muß Euch beispielsweise anrufen und sagen „kostet doch 2000 Mark“ oder so. Verbunden mit dieser Pflicht der Werkstatt ist für Euch die Möglichkeit, dann weitere Arbeiten abzulehnen. Die bis dahin geleisteten Arbeiten müßtet ihr jedoch in jedem Fall bezahlen.
Schau einfach mal unter den beiden Links nach, da ist es ganz gut beschrieben:
http://www.swr-online.de/infomarkt/lexikon/1996/beit…
http://www.competence-site.de/rechtsfragen.nsf/f1b7c…
Kann man die Werksatt darauf verweisen und die Rechnung so
evtl mindern? Oder muss sich die Werkstatt an mündl Absprachen
nicht halten??
Wie gesagt, Überschreitungen bis zu einem gewissen Maß müssen hingenommen werden. Eine Überschreitung in dem Maß wie von Euch beschrieben ist allerdings nicht akzeptabel. Ich würde die Werkstatt darauf hinweisen und den Rechnungsbetrag kürzen. Maximal 1.300 Mark würde ich bezahlen (das wären dann schon 30% Überschreitung). Eventuell würde ich erstmal auf 1.200 Mark setzen.
Bei Problemen mit der Werkstatt (die es in dem Fall wohl definitiv geben wird) würde ich mich zunächst an die zuständige Schiedsstelle für´s Kfz-Handwerk wenden. Die Adresse bekommst Du in der Regel bei der örtlichen Handwerkskammer. Im Extremfall hilft jedoch wohl nur der Weg vor Gericht. Und ohne Rechtschutzversicherung kann das relativ teuer werden.
Allerdings gilt alles nur dann, wenn die Aussage des Meisters (hinsichtlich der 1.000 Mark) irgendwie bestätigt werden kann. Wenn Ihr nicht zu zweit wart, wird es hier schonmal schwierig. Der könnte dann behaupten, sowas nie gesagt zu haben…
Im Optimalfall steht auf der Auftragsbestätigung drauf „ca. 1.000,- DM“ oder so ähnlich. Jedenfalls lasse ich mir das immer auf die Auftragsbestätigung drauf schreiben. Das reicht dann als Beleg für den unverbindlichen Kostenvoranschlag in der Regel aus.
Jedenfalls wünsche ich Euch viel Erfolg bzw. Glück dabei. Laßt mal hören, wie es ausgegangen ist.
Greetings and
So long.
Der Dicke MD.