Hallo
Eine kurze(?) Frage zur Preisauszeichnungspflicht. Ist es erlaubt, Waren oder Leistungen unter Angabe einer fiktiven, aber definierten Währung anzupreisen?
Zum Beispiel verkaufe ich 1 Wurst für 10 Orue.
Ausserdem verkaufe ich vorab 100 Orue für 3,99 Euro, 1000 Orue für 34,99 Euro. Die Wurst kann nicht direkt mit Euro bezahlt werden.
Das ganze ist ein beliebtes Modell im Internet, wahrscheinlich um Mirkotransaktionen einfacher zu verarbeiten, aber natürlich auch um den Geldwert in den Hintergrund zu stellen, zu verschleiern.
In der Preisverordnung habe ich nichts dazu gefunden. Andererseits gibt es ja schon lange ähnliche Modelle, wie zB Getränkemarken auf grösseren Verantaltungen, das wird ja auch nicht bemängelt. Ausserdem wäre wahrscheinlich schon längst eine Abmahnwelle unterwegs, wenn es wirklich ordnungswidrig wäre…
Kann das jemand mit ein paar Worten aufklären? Trifft die Verordnung hier einfach nicht zu?
Danke,
DW.