Grenze des Wareneinkaufs als Kleinstunternehmer?

Hallo
leider kenne ich mich in dieser Materie gar nicht aus und benötige Expertenhilfe.
In meiner schlechten Zeit hatte ich eine Idee nebeberuflich als selbständiger Raumaustatter etwas dazu zu verdienen doch bis jetzt habe ich keine Aufträge angenommen, somit keine Umsätze verzeichnet und auch nichts eingekauft.
Jetzt baue ich ein Haus und möchte über einen Großhandel eine komplette Heizungsanlage (Wert ca.20.000€) erwerben.

  1. wie ist es nun steuerrechtlich?
  2. Gibt es eine Grenze beim Einkauf?
  3. muss es dem Finanzamt irgendwie gemeldet werden?
  4. wie mache ich das ohne, dass es schwierigkeiten gibt?

hallo cb15,

leider kann ich dir da momentan nicht weiterhelfen, denn mit materialeinkauf habe ich mich noch nicht beschäftigt.
tut mir leid, dass ich dir nicht helfen konnte

Gruß enigma7

  1. steuerlich bleibt alles so wie es ist… Sie gehen einkaufen!

  2. Sie können soviel und teuer einkaufen wie Sie es sich leisten können.

  3. Das FA interessiert sich überhaupt nicht dafür wie Sie als PRIVATMENSCH eine Heizung leisten … denn die Heizung kaufen Sie ja für Ihr Eigenheim… das hat mit dem angemeldeten Unternehmen ja nichts zu tun. Ausserdem sind Sie ja Kleinunternehmer…somit können Sie sich nicht einmal Vorsteuer ziehen. Dem Staat entsteht somit kein Schaden!

  4. Gehen Sie einkaufen und bezahlen Sie… das wäre dann schon alles.

Sollten Sie aber versuchen die Heizungsanlage für Ihr Eigenheim über das FA als Betriebsausgaben anzusetzen bzw. AfA oder gar Umsatzsteuer… wäre das wohl Betrug. Denn als Raumausstatter gehört die Heizung ja wohl nicht in das Betriebsvermögen oder ?

Hallo
bis jetzt habe ich keine Aufträge angenommen, somit keine
Umsätze verzeichnet und auch nichts eingekauft.
Jetzt baue ich ein Haus und möchte über einen Großhandel eine
komplette Heizungsanlage (Wert ca.20.000€) erwerben.

  1. wie ist es nun steuerrechtlich?
  2. Gibt es eine Grenze beim Einkauf?
  3. muss es dem Finanzamt irgendwie gemeldet werden?
  4. wie mache ich das ohne, dass es schwierigkeiten gibt?

Hallo,

dass es Grenzen für den Einkauf gibt, ist mir jetzt auch nicht bewusst. Natürlich wird das Finanzamt etwas skeptisch, wenn derartige Einkäufe erfolgen, ohne dass Aufträge generiert werden. Das lässt sich aber umgehen, indem die Heizungsanlage einfach über die privaten Ausgaben geht, das heißt also, dass sie nicht als Betriebsausgabe angesetzt wird, was ohnehin nicht rechtens wäre. Als Kleinunternehmer wird man ja in der Regel ein Einzelunternehmen führen, so dass auf den Rechnungen ohnehin der vollständige Name aufgeführt sein muss und dieser besagt in dem Fall, dass die Ausgaben privat waren. Sie dürfen also nicht in die Einnahme-Überschuss-Rechnung einfließen, für die eine Vorlage unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/vorlage-einnah… zu finden ist.