Grenze für Beihilfeberechtigung: Was zählt dazu?

Hallo,

ich bin durch meinen Mann beihilfeberechtigt. Die Grenze hierfür liegt ja bei 18000 Euro Gewinn. Meine Frage ist nun, was zählt zu diesem Gewinn. Ich bin selbständig und überlege einen Minijob anzunehmen. Werden diese 400 Euro dann zu meinem Gewinn dazu gerechnet oder bleiben diese außen vor.

Danke für Ihre Antworten.

Hallo,
die Einkommensgrenze wurde mit Inkrafttreten der neuen Bundesbeihilfeverordnung auf 17000 € festgelegt.
Maßgeblich ist der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ wie im Steuerbescheid des Finanzaamtes ausgewiesen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen. Ansonsten melden Sie sich bitte erneut.
Gruß
HH