Hallo zusammen,
angenommen jemand wollte den Belag einer Dachterrasse erneuern lassen.
Derzeit liegen die Waschbetonplatten in einem Kiesbett.
Dann kommt eine Art Vlies und darunter die miteinander verschweißten Bahnen.
Dieser möchte die Betonplatten erneuern und dabei die Kiesschüttung durch Platten- bzw. Stelzlager ersetzen.
Er ist der Meinung, dass der Terrassenbelag zum Sondereigentum gehört.
Aber wo genau liegt die Grenze zum Gemeinschaftseigentum?
Zählt das Kiesbett auch zum Sondereigentum?
Er denkt, dass er dazu das Okay der Eigentümergemeinschaft oder zumindest der Hausverwaltung benötigt.
Denkt er richtig?
Gruß
Fritz