Grenze zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum

Hallo zusammen,

angenommen jemand wollte den Belag einer Dachterrasse erneuern lassen.
Derzeit liegen die Waschbetonplatten in einem Kiesbett.
Dann kommt eine Art Vlies und darunter die miteinander verschweißten Bahnen.

Dieser möchte die Betonplatten erneuern und dabei die Kiesschüttung durch Platten- bzw. Stelzlager ersetzen.
Er ist der Meinung, dass der Terrassenbelag zum Sondereigentum gehört.
Aber wo genau liegt die Grenze zum Gemeinschaftseigentum?
Zählt das Kiesbett auch zum Sondereigentum?

Er denkt, dass er dazu das Okay der Eigentümergemeinschaft oder zumindest der Hausverwaltung benötigt.
Denkt er richtig?

Gruß
Fritz

Ich darf zunächst annehmen, dass die Dachterrasse vollends zum Sondereigentum einer Einheit zählt.
Die Grenze des Sondereigentums ist nicht immer scharf gezeichnet. Man muss sich die Fragen stellen ob durch die Erneuerung des Terrassenbodens die Gebäudesubstanz angegriffen wird oder das Sondereigentum eines Nachbarn beeinträchtigt wird und nicht zuletzt, ob die Gebäudeoptik beachtlich beeinträchtigt wird.

In jedem Fall ist die Rücksprache zumindest mit dem Verwalter ratsam.

Grenze zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum?
Hallo mileslucis,

besten Dank für Deine rasche und kompetente Antwort.

Jemand ist zumindest der Meinung, dass die Dachterrasse vollständig zum Sondereigentum gehört.
Wobei der Boden der Terrasse natürlich gleichzeitig die Decke des darunter wohnenden Nachbarn bildet.

Ob es möglich ist den Terrassenbelag zu erneuert ohne die Abdichtung zu beschädigen, sollte er besser seinen Dachdecker fragen.

Auf die Gebäudeoptik hätte die Maßnahme eher eine positive Auswirkung.
Dürfte aber ohne Bedeutung sein, da die Terrasse von Nachbarn nicht eingesehen werden kann.

Gruß
Fritz