Werbung verspricht meist mehr, als der Verkäufer halten kann - weiß jeder. Aaaber: Gibt es da irgendwo eine Grenze, wo Werbung aufhört und Betrug anfängt? Ich denke da an Werbung, die vorgibt, Produkteigenschaften mit Fakten zu belegen; bei genauerem Hinsehen beschleicht mich oft das Gefühl, dass die „Fakten“ jeglichem Verständnis der Naturgesetze widersprechen. Mein schönstes Beispiel: Wolldecken haben eine natürliche innere Wärme von 36 Grad Celsius, also genau das, was der Mensch braucht (meine Frage, ob ich denn auch mein Haus damit warm halten könnte, führte zum unverzüglichen Rausschmiss aus der Werbeveranstaltung).
Werbung verspricht meist mehr, als der Verkäufer halten kann -
weiß jeder. Aaaber: Gibt es da irgendwo eine Grenze, wo
Werbung aufhört und Betrug anfängt? Ich denke da an Werbung,
die vorgibt, Produkteigenschaften mit Fakten zu belegen; bei
genauerem Hinsehen beschleicht mich oft das Gefühl, dass die
„Fakten“ jeglichem Verständnis der Naturgesetze widersprechen.
Mein schönstes Beispiel: Wolldecken haben eine natürliche
innere Wärme von 36 Grad Celsius, also genau das, was der
Mensch braucht (meine Frage, ob ich denn auch mein Haus damit
warm halten könnte, führte zum unverzüglichen Rausschmiss aus
der Werbeveranstaltung).
Wer weiß was? Danke für jede Antwort!
Bei Werbung ist es so eine Sache. In der Regel sind Werbesprüche nicht strafbar. Anders ist es, wenn Heilung von Krankheiten versprochen wird (dieser „Scheiß“ heilt Krebs, Bluthochdruck und sorgt für Gute Laune, sowie warme Füße…). Sprüche, wie das weißeste Weiß aller Zeiten, sind erlaubte Übertreibung, auch wenn das technisch gar nicht möglich ist. Aufpasser in solchen Fällen sind in der Regel die Wettbewerber bzw. deren Vereine, Verbände (siehe zB http://www.wettbewerbszentrale.de). Der Werberat wird eingeschaltet, wenn, wie passiert, Media-Markt mit einer vollbusigen Frau mit tiefem Einblick wirbt, die seltsamerweise einen Dreierbusen hat.
Nebenbei bemerkt, Wolle wäre tatsächlich als Isolationsmaterial für Häuser geeignet. Nicht die Tierhaare schützen vor der Kälte, sondern die eingeschlossene Luft innerhalb des Haargewirres wird durch Deine Körperwärme erwärmt. Da die Luft dazwischen nur unzureichend entweichen kann, gibt es den Wärmeeffekt. Nur die ungenügende Wetterbeständigkeit sorgt dafür, daß das Haus keinen Wollschal hat. Deshalb verwendet man Steinwolle innerhalb der Verkleidungen. Die kann nicht bei Nässe faulen.
Seit dem 1.1.2002 gilt das sog. neue Schuldrecht in D.
Das bedingt eine detliche Verschärfung im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit von Werbeversprechen durch den Verbraucher.
Als Unternehmen muss man nun damit rechnen, beim Wort genommen zu werden.
Als Verbraucher heißt das, man hat sehr schnell ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages, wenn die Werbebotschaft nicht gehalten werden kann.
Und dies ist nur ein kleiner Ausfluss der ganzen Sache.
Grüße,
Mathias
Werbung verspricht meist mehr, als der Verkäufer halten kann -
weiß jeder. Aaaber: Gibt es da irgendwo eine Grenze, wo
Werbung aufhört und Betrug anfängt? Ich denke da an Werbung,
die vorgibt, Produkteigenschaften mit Fakten zu belegen; bei
genauerem Hinsehen beschleicht mich oft das Gefühl, dass die
„Fakten“ jeglichem Verständnis der Naturgesetze widersprechen.
Mein schönstes Beispiel: Wolldecken haben eine natürliche
innere Wärme von 36 Grad Celsius, also genau das, was der
Mensch braucht (meine Frage, ob ich denn auch mein Haus damit
warm halten könnte, führte zum unverzüglichen Rausschmiss aus
der Werbeveranstaltung).
der Begriff Betrug wird immer wieder gerne verwendet, wenn von werbeaussaagen etc. gesprochen wird. Allerdings ist der Betrugstatbestand nach dem Strafrecht hierfür zunächst einmal vollkommen ungeeignet. Denn der Betrug setzt voraus, dass durch die Täuschung auch ein Schaden entstehen muss. Also erst der konkrete Fall, in dem jemand auf ein vorsätzlich falsches Werbeversprechen hereingefallen ist und dadurch auch einen meßbaren finanziellen Schaden hat, kann „günstigstenfalls“ ein Betrug sein. Die Meßlatte liegt hier also schon ziemlich hoch.
Etwas anderes ist die Frage nach dem Wettbewerbsrecht, was darüber wacht, dass die Sitten im Geschäftsleben nicht allzusehr verrohen, und das deshalb auch dazu dient, falsche Werbeaussagen zu sanktionieren, wenn nicht z.B. ganz klar ist, dass es sich lediglich um eine werbemäßige Übersteigerung handelt, die ohnehin jedermann auffällt.
Durch die Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber jetzt aber auch den Verbraucher darin gestärkt, wenn es darum geht Werbeaussagen notfalls gerichtlich einzuklagen. Natürlich wäscht das Waschmittel auch nach einer Klage nicht besser, aber es gibt u.U. Schadenerstatz und eine Möglichkeit der Preisminderung oder Rückgabe. Allerdings ist das Gesetz noch zu neu und es liegen noch keine aussagekräftigen Urteile vor. Es muss sich also erst noch zeigen, wie die Sache in der Praxis funktionieren wird.
Was übrigens Deine Werbeverantsltung mit den Wolldecken angeht, so hat es zu diesem Themenkomplex auch nach der alten Gesetzeslage schon einen Haufen Urteile gegeben. Sowohl wettbewerbsrechtlich hatte man immer schon ständig an den „Kaffeefahrten mit Möglichkeit zum Besuch einer Werbeveranstaltung“ etwas auszusetzen, als auch zivil- und strafrechtlich hat man den Veranstaltern immer mal wieder gerne auf die Finger gehauen. Die Veranstalter entsprechender Touren sind bei Gerichten ähnlich beliebt wie Gebrauchtwagenhändler, Makler und Ehevermittler, …
Gruß vom Wiz
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Da gebe ich dir recht, aber interessanter wäre die „Abgrenzung“ hin zum versuchten Betrug - ich glaube nämlich, dass mit der ursprünglichen Frage in Wirklichkeit das gemeint war, da der versuchte Betrug weder einen Irrtum des Getäuschten noch eine Vermögensschädigung notwendig ist. Ich muss sagen, ohne genauere Beschäftigung mit dem Thema traue ich mir hier eine Antwort nicht zu.
Gruß
Tom
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also ich gehe mal davon aus, dass bei Euch in Ö die Frage der Versuchsstrafbarkeit genau so geregelt ist, wie bei uns in D. Und hier tut man sich mit einem „Allgemeinvorsatz“ immer sehr schwer. Also die reine Verbreitung einer falschen Werbeaussage reicht da noch lange nicht. Es muss schon ein konkrtees Ansetzen zu einer konkreten (Einzel-)tat vorliegen, und da muss dann eben auch der für den Betrug notwendigte dreifache Vorsatz vorliegen. Dies ist regelmäßig bei reinen Werbeaussagen nicht nachweisbar, zuumal sich hier ja auch für mich immer die Frage des Vermögensschadens stellt. Wenn Firma A ein Waschmittel für EUR X pro Kilo verkauft und Firma B ein Waschmittel zum gleichen oder wenigstens zu einem ähjnlichen marktgängigen Preis verkauft, aber wahrheitswidrig dazu behauptet, sauberer zu waschen, dann ist es zwar ärgerlich nur die gleiche Qualität wie bei A bekommen zu haben, einen Vermögensschaden hat man dadurch aber natürlich nicht.
Gruß vom Wiz
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