Grenze

Hallo!

Ich habe gerade über eine hypothetische Situation nachgedacht. Nehmen wir an, jemand möchte verschiedene Länder bereisen und sich das teilweise dadurch finanzieren, dass er dort Passanten fragt, ob sie seine Reise mit ein bisschen Geld unterstützen möchten. Da er aber kein Bettler sein möchte, hat er vor, diesen Menschen jeweils ein Dankeschön-Geschenk zu machen.

Wo wäre da die Grenze zwischen „A schenkt B etwas, und B schenkt A etwas“ und „A und B führen ein Handelsgeschäft miteinander aus“?

Hallo Andreas

wenn die „Beschenkten“ vorher wissen, dass sie was bekommen, ist es
Handel. Wenn sie mit etwas „überrascht“ werden, ist es ein Geschenk.

Der Vorgang als solcher dürfte von den Behörden jedoch als Handel
angesehen werden. Damit wäre in den meisten Ländern eine Bewilligung
für den Verkauf auf der Strasse notwendig.

Hier in Spanien ist das sogar so geregelt, dass der Strassenverkauf
von der jeweiligen Gemeinde bewilligt werden muss.

Wegen dieser behördlichen Hürden reisen viele so, dass sie ihre
Kosten mit Schwarzarbeit decken, was ja dem Staat nun auch wieder
nichts bringt…

Gruss
Heinz