Grenzen

Hallo,

Es ging dort um Autobahnbrücken z.B. nach Kiefersfelden (A93) oder bei Suben (A3). Da geht es dann auch um den „Winterdienst“ (Wer räumt und streut was und bis wohin ?). Und Autobahnen verwaltet Bayern ja nur „im Auftrage“ des Bundes, also des Staates.

Richtig, das hat also nichts mit der Festlegung der Grenzen zu tun.

Wieso sagt man dann nicht „Landesvertrag“ ?

Keine Ahnung. In der offiziellen Version heißt keiner dieser Staatsverträge Staatsvertrag, sondern Abkommen, Vertrag, Übereinkommen. Jedenfalls in Österreich http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/aussenpolit…
Und manche unserer Bundesländer nennen sich eben Freistaat oder Freie und Handestadt. Ändert nichts an ihrem Status als Bundesland.

Wissen denn die bayer. Politiker nicht, dass sie keinem völkerrechtlichen Staat vorstehen?

Also die von heute wissen es.

Was lernen die denn, was wissen die denn ?

Die Frage kann ich in diesem Zusammenhang nicht verstehn bzw. muss sie zurückgeben.

Oder wollen sie nur Ihre Gehälter sich selbst genehmigen ?

Das können sie, indem sie dem Bundelsland Bayern „vorstehen“.

Aber das ist ja wie ein GESETZ und muss vertraglich geregelt sein

Entweder es ist ein Gesetz oder ein Vertrag.

Wieso werden denn dann nicht die einzelnen Länder-Verträge mit den anliegenden Staaten zusammen genommen

Welchen Sinn hätte das? Wir haben schon genug Mist der doppelt und dreifach geregelt ist.

und vom Bundestag so als GESETZ bestimmt

Weil ein Staat seine Außengrenzen nicht per Gesetz festlegen kann.

und als KARTE oder die Daten in einem kartesischen Koordinatensystem veröffentlicht.

Diese Daten sind veröffentlicht. Eventuell nicht in der Zeitung mit den vier Buchstaben. Im Falle der Seegrenzen, ist das ja doch recht genau und unter Hinweis auf das verwendete Koordinatensystem erfolgt. Die Seekarten dazu gibt das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie heraus.

Nur so kann ja auch das TOM-TOM unser Auto überall hinführen !

??

Da gehts doch auch. warum nicht bei unserer Regierung ?

Wer sagt denn, dass sowas nicht konkretisiert ist. Die Grenzmarkierungen existieren doch nach wie vor und amtliche Karten gibt es auch. Da muss man eben hinschauen, wenn man es ganz genau wissen will.

und von den Parlamenten genehmigt und von Beauftragten unterzeichnet werden. Es muss doch seine Richtigkeit haben.

Hat es dann ja auch. Trotzdem sollten in der Juristerei nicht die Begriffe wild durcheinander geworfen werden.

Genau, darauf will ich eigentlich immer wieder hinaus.

Dann sag das doch.

Denn diese WORT- und Begriffs-Verwirrung macht dem VOLK, dem Bürger sehr zu schaffen und daher wird man Parteien-Müde, Politik-Krank, Wahl-Überdrüssig.

Oder es erleichtert einfach die Kommunikation, wenn man es Staatsvertrag nennt. Wer Konkreteres wissen will, muss sich eben selbigen vornehmen und wird dann auch den exakten Titel kennen.
Und vielelicht sind es ja auch die Bürger, die in einem Freistaat oder einen freien und Hansestadt leben oder einen Senator oder Regierenden Bürgermeister haben wollen. Man muss das nicht immer den Politikern in die Schuhe schieben wollen.

Ich hoffe das kappieren endlich mal die Entscheidungsträger, die Experten, die Minister und alle Führungsleute. Präzision ist nicht nur in der Mathematik angesagt sondern auch im Schreibern von PC-Programmen (da ist es wichtig ob man ein Komma oder ein Semikolon oder ein Doppelpunkt setzt

Trotzdem ist das aber vor allem die Frage der Vereinbarung? Denn in einer anderen Programmiersprache kann es etwas anderes bedeuten?

  • ist da etwas falsch geht das ganze Programm nicht -. und so geht es nun eben heute auch schon dem STAAT und uns als VOLK !! Es funktioniert eben ALLES NICHT MEHR !!)

Also im Vergleich zu Somalia wurde ich sagen, dass bei uns sehr viel funktioniert. Nicht alles perfekt, aber das kann man außerhalb einer theoretischen Welt wie der Mathematik auch nicht erwarten. Mit der wirst Du es jedenfalls nicht erklären können, warum sich die einen künstlich über etwas aufregen können, was die anderen nur „peripher tangiert“.

Klar, aber dafür wird man sich dann schon irgendwann mal einig werden. Ich dachte die „3-Meilen-Zone“ ist etwas völkerrechtliches und daher auch unverrückbar ?

Siehste, da hast Du eben nur gedacht und Dich nicht informiert. Die 3-Meilen-Zone hat sich einfach mal so eingebürgert. Zu einer Zeit als die Geschütze an Land soweit reichten. Das war auch die Zeit als Gebiete bzw. deren Grenzen nicht auf den Milimeter genau vermessen worden sind.

Kann man da nicht die UNO einschalten und/oder den Europäischen oder einen noch höheren Gerichtshof ?

In Bezug auf die Ausweitung auf die 12-Meilen-Zone ist das Seerechtsübereinkommen von der UNO.
Die Abgrenzung der 12 Meilen zum offenen bzw. freien Meer ist recht banal, Probleme gibt es bei der Abrenzung zu Nachbarstaaten. Das kann man in der Proklamtion auch recht gut nachlesen.

Aber Vermessungskunde ist ein Studium

Theologie und Politik kann man auch studieren.

und ich denke schon, dass es die Verwaltungen von 2 Staaten so hinbekommen, dass sie sich einig werden können. Sind ja keine Juristen oder Politiker, sondern Ingenieure !

Solche Vereinbarungen werden nunmal von Politikern getroffen. Nur die haben das Mandat dafür. Letztlich sind es alle Menschen mit ihren Stärken und Schwächen.

Aber sie können und das bestimmt ganz gut mit den heutigen Computer-Zeichnungs-Programmen die global-Koordinatenmäßig zeichnen, dass man von jeder Küste senkrecht dazu einen Abstand von 3Meilen als Punkte abstecken kann und dass man dann eine genauere Linie ziehen kann als dass man dies „sprachlich“ von Politikern hinbekommt !

Ok, dann male mal von allen Mittelmeranrainern senkrechte Striche in der Länge von 3 Meilen. Du wirst feststellen, dass es da zu Überschneidungen kommt. Es recht ist das so bei 12 Meilen. Und genau geht das Verhandeln dann los.

Damit kann man auch einen „Flächen-Ausgrleich“ machen.

Wem will man dann etwas wegnehmen? Nach welchem Maßstab? Es geht da ja nicht immer nur um das Befahren oder die Luft darüber, sondern unter Umständen um wirtschaftliche Interessen.

Man rechnet Flächen, die mal zu dem Land, mal zu dem anderen gehört zusammen und der verbleibende Flächenanteil wird dann irgendwo dazu- oder abgeschlagen.

?? Mach mal ein Beispiel. Gerade das irgendwo interessiert mich brennend

Ganz einfach.

Ist es offenkundig nicht.

Dazu braucht man nicht jahre- oder jahrzehntelange Verhandlungen !

Offenkundig wohl doch.

Nein natürlich nicht, deaher dauert ja alles bie den Politikern oder bei den Verhandlern immer so lange. Daran sieht man mal wieder dass sich eher Ingenieure einig werden können als Politiker.

Wenn ich jetzt einen einzigen Ingenieur finde, der sich wegen irgendwelcher Kinkerlitzchen mit seinem Nachbarn vor Gericht streitet, dann wäre diese These widerlegt? Aber ich denke wir finden auch andere Fälle, wo sich Ingenieure nicht einig werden.

Und bei uns gibt es dann auch noch das „Schiedsgericht“ oder den schon vorab festgelegten Schiedsrichter!

Der Schiedsrichter wird dann aufgrund eigener Machtvollkommenheit aktiv oder im Rahmen irgendwelcher Regeln/Vereinbarungen?

Lieber bezahlt ein Unternehmer etwas als dass er später bei Gerichtsprozessen viel viel mehr bezahlen muss.

Ich kenne viele Unternehmen, die es lieber auf einen Prozess ankommen lassen. Da findest Du allein hier im Forum genug Beispiele.

Es ist alles ein WIN-WIN-Spiel oder eine Kosten-Nutzen-Analyse. Daher gibt es ja auch sowas wie „Kulanz“ :smile:

Aber meist auch die nicht so von ganz alleine. Die Kosten-Nutzen-Analse kann auch ergeben, dass sich nur 2% der Leute trauen ihre berechtigten Ansprüche auch gerichtlich durchzusetzen. Dann kann es sich lohnen, dass man es drauf ankommen lässt. In 98% der Fälle hat man dann schon gewonnen. ganz mathematisch logisch. Mathematik hat eben keine Moral.

Ich dachte bei solchen Landes-Verträgen über Grenzverläufe sind die Nachbarn ja schon mal gefragt worden und haben dort in einem Vertrag ja zugestimmt.

Das müssen keine Verträge zwischen den aktuellen Staatsgebilden sein. Solche Grenzverläufe können auch schon Jahrhunderte alt sein. Und mit der gegenseitigen Anerkennung der Staaten sind eben auch die Grenzen anerkannt. Dafür braucht es nicht mal unbedingt eines Vertrages. Es bedarf keines Gesetzes. Die Außengrenzen Deutschlands sind historisch gewachsen. Sie beruhen also meist auf einem Zustand vor dem 23.05.1949. Und genau darauf beruft man sich, wenn man als Staatsgebiet die 16 Bundesländer definiert. Die „Ostgrenze“ Bayerns ist dann eben an dieser Stelle geichzeitig die Außengrenze Deutschlands. Und dann muss man halt schauen, wo diese Grenze ist. Da braucht es kein Gesetz.

Also sind sie doch schon von den Grenz-Länders bzw. Staat akzeptiert.

Genau.

Also warum soll das Ganze dann nicht auch in einem Staats-Gesetz seinen Niederschlag finden ?

Warum sollte das so sein? Sie gelten doch schon. Was würde ein Gesetz bringen?

Nun ja das liegt eben auch an unserer Mentalität immer solange zu streiten bis man endgültig immer besser und besser und genauer und genauer werden kann um dann die Streitereien zu NILL werden zu lassen (alles wie Mathematik und dem Grenzwert [limes], dem lim x und x gegen Null !!).

Und auch Mathematiker und Ingenieure sind solche Menschen. Auch die zotteln sich gegenseitig vor Gericht, wenn mal etwas Laub oder gar Schatten von Nachbars Baum aufs eigene Grundstück fällt.

Denn nur in einem so definierten Gebiet sind dann auch dei Gesetze der Bundesrepublik gültig (Gültigkeitsgrenzen !).

Nennt sich meist Geltungsbereich?

Genau und den gibt es ja nicht mehr im GG !

Im GG gibt es den nicht mehr? Du meinst sicherlich nur, dass es die seinerzeit notwendige Begrenzung/Einschränkung gilt zunächst nicht mehr gibt? Dann einfach nochmal in Ruhe das aktuelle und gaz von anfang an lesen.

Davon abgesehen gibt es deutsche Gebiete, in denen nicht alle Gesetze der BRD gelten, ebenso wie es durchaus vorkommen kann,

Das geht nur für Verordnungen oder technische Dinge wie DIN´s o.ä. BGB, HG, StVO, GG und andere Gesetze sind doch überall gleich!

Dann zitiere ich mal aus einem deutschen Gesetz in der aktuell gültigen Fassung: Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören.
Und nun?

dass deutsche Gesetze auch auf Vorfälle angewandt werden, die nicht in Deutschland passieren.

Aber nur wenn es DEUTSCHE sind !

ich zitiere mal aus einem weiteren Gesetz: Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
Und nun?

Das deutsche oder das niederläöndische oder beide ??

Jenachdem wo man erwischt und zur Kasse gebeten wird.

Noch ganz zum Schluß: Recht muss nicht niedergeschrieben sein, um zu gelten.

Grüße

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