Liebe Leser (m/w). Wer kann mir sagen in welchem Gesetz die Grenzen von Deutschland definiert sind, oder auf welche amtliche Karte gesetzlich hingewiesen wird, dass die dort dargestellte Grenze und die Daten in einem Vermessungsamt die GÜLTIGEN Grenzen sind.
LG
Guruji
Liebe Leser (m/w).
Lesenden wäre hier wirklich kürzer ;o)
Wer kann mir sagen in welchem Gesetz die Grenzen von Deutschland definiert sind, oder auf welche amtliche Karte gesetzlich hingewiesen wird, dass die dort dargestellte Grenze und die Daten in einem Vermessungsamt die GÜLTIGEN Grenzen sind.
Das wäre ja prima, wenn ein Land einfach per Gesetz oder sonstwas seine Außengrenzen definierte.
Sowas hat wohl eher den Charakter von völkerechtlichen Übereinkünften, Abkommen etc. So hat beispielsweise die BRD zum 01.01.1995 ihr Staatsgebiet an den Seeküsten um einige Quadratkilometer erweitert, indem anstatt der bisherigen 3-Meilen-Zone die 12-Meilen-Zone zum Staatsgebiet proklamiert wurde.
Auch so ist sicher Deutschland nach 1945 ein interessantes Beispiel dafür, dass sowas nicht im nationalen Alleingang funktioniert.
Oftmals sind die Grenzverläufe gar nicht auf den Millimeter genau definiert worden. So war es dann mal notwendig, das die damalige DDR und BRD eine gemeinsame Grenzkommission bildeten, um den Verlauf genau auszumessen und entsprechend zu markieren. Hierbei und auch später kam es immer wieder auch zu Gebietsaustauschen bzw. Veränderungen des Verlaufs. In/An der Elbe war man sich über denr Verlauf wohl bis zum Ende nicht einig. Das Ganze geschah treffenderweise auf Grundlage des Grundlagenvertrages
Im Zweifel wird man sich also auf die mtlichen Markierungen an den Grenzen verlassen müssen. Selbst auf die in irgendwelchen amtlichen Karten verzeichneten Grenzen wird man sich nicht immer verlassen können.
Grüße
Analog dazu…
Hi,
war mal eine Frage bei Jauch:
Welche beiden Staaten einigten sich Ende 2012 über die Festsetzung eines Grenzverlaufs?
A: Deutschland & Australien
B: Polen & Südafrika
C: Dänemark & Kanada
D: Österreich & Japan
Antwort: http://bit.ly/TobmrY
Gruss
K
Hallo Elbuffo,
Das wäre ja prima, wenn ein Land einfach per Gesetz oder
sonstwas seine Außengrenzen definierte.
Sowas hat wohl eher den Charakter von völkerechtlichen
Übereinkünften, Abkommen etc.
Ja, ich weiß, dass z.B. Bayern mit Österreich solche Abkommen trifft und dann diese Grenzverläufe vermessen lässt und dann sind ja auch Karten oder Daten im Vermessungsamt vorhanden, denn dann weiß man z.B. bei Grenzbrücken welcher Staat wieviel Geld für diese Grenzbrücke zahlen muss.
Das selbe wird´s wohl auch bei anderen Grenzen (z.B. bei dem Rhein) geben.
Das ist dann also ein sog. völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in Bayern als „Staatsvertrag“ benannt). Aber das ist ja wie ein GESETZ und muss vertraglich geregelt sein und von den Parlamenten genehmigt und von Beauftragten unterzeichnet werden. Es muss doch seine Richtigkeit haben.
So hat beispielsweise die BRD
zum 01.01.1995 ihr Staatsgebiet an den Seeküsten um einige
Quadratkilometer erweitert, indem anstatt der bisherigen
3-Meilen-Zone die 12-Meilen-Zone zum Staatsgebiet proklamiert
wurde.
Na ja, beim Meer mag das ja anders sein, denn "mit wem soll man dort ein Abkommen treffen ? Welchem Staat gehört das Meer ??
Auch so ist sicher Deutschland nach 1945 ein interessantes
Beispiel dafür, dass sowas nicht im nationalen Alleingang
funktioniert.
Ja, zwischen Ländern ist es ja so, aber beim Meer ?
Oftmals sind die Grenzverläufe gar nicht auf den Millimeter
genau definiert worden. So war es dann mal notwendig, das die
damalige DDR und BRD eine gemeinsame Grenzkommission bildeten, um den Verlauf :genau auszumessen und entsprechend zu markieren. Hierbei und auch später kam es :immer wieder auch zu Gebietsaustauschen bzw. Veränderungen des Verlaufs. In/An der :Elbe war man sich über denr Verlauf wohl bis zum Ende nicht einig. Das Ganze geschah :treffenderweise auf Grundlage des Grundlagenvertrages
Im Zweifel wird man sich also auf die mtlichen Markierungen an
den Grenzen verlassen müssen. Selbst auf die in irgendwelchen
amtlichen Karten verzeichneten Grenzen wird man sich nicht
immer verlassen können.
Aber Vermessungskunde ist ein Studium und ich denke schon, dass es die Verwaltungen von 2 Staaten so hinbekommen, dass sie sich einig werden können. Sind ja keine Juristen oder Politiker, sondern Ingenieure !
Grüße
LG von Guruji
PS: Ich frage nur da vielfach davon dei Rede ist, dass nirgends die Grenzen Deutschland im GG oder sonst wo (auf Karten z.B.) genauestens erklärt wird. Denn nur in einem so definierten Geboiet sind dann auch dei Gesetze der Bundesrepublik gültig (Gültigkeitsgrenzen !). Siehe Zeitschrift „Magazin200plus“ Spezial Deutschkand o.ä.
Liebe Leser (m/w). Wer kann mir sagen in welchem Gesetz die
Grenzen von Deutschland definiert sind, oder auf welche
amtliche Karte gesetzlich hingewiesen wird, dass die dort
dargestellte Grenze und die Daten in einem Vermessungsamt die
GÜLTIGEN Grenzen sind.
Die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sind die Grenzen der Vereinigungsmenge aus Alt-BRD und DDR, ergo die Außengrenzen der vier Besatzungszonen nach dem 2. Weltkrieg. Diese wurden definiert durch
- die Oder-Neiße-Linie (definiert durch die Flussläufe)
- die Grenzen Deutschlands von 1937.
Letztere wurden im Versailler Friedensvertrag von 1919 festgelegt. (Eventuell gab es danach kleinere Grenzveränderungen, sowohl zwischen 1919 und 1937 und nach 1949. Diese wurden dann bilateral zwischen den Staaten (BRD, DDR und den jeweiligen Nachbarstaat) geschlossen. Darüber weiß ich aber nichts konkretes.)
Und im Friedensvertrag von 1919 wurde der Verlauf sehr genau beschrieben.
Und gerade die Westgrenze ist historisch gewachsen. Ich habe nicht die geringste Ahnung, ob die niederländisch-deutsche Grenze irgendwo in einem völkerrechtlichen Vertrag formuliert ist. Die deutsch-belgische, deutsch-französische, deutsch-dänische sind, wie gesagt, im Versailler Vertrag beschrieben.
VG Bombadil
LG
Guruji
Hallo,
Liebe Leser (m/w). Wer kann mir sagen in welchem Gesetz die
…
dargestellte Grenze und die Daten in einem Vermessungsamt die
GÜLTIGEN Grenzen sind.
Da Vermessung Landessache ist im entsprechenden Vermessungsgesetz des Bundeslandes. Für Baden-Württemberg z.B. hier
Grüße
PS: Ich frage nur da vielfach davon dei Rede ist, dass
nirgends die Grenzen Deutschland im GG oder sonst wo (auf
Karten z.B.) genauestens erklärt wird. Denn nur in einem so
definierten Geboiet sind dann auch dei Gesetze der
Bundesrepublik gültig (Gültigkeitsgrenzen !).
Nur weil irgend welche braunen Rotten noch in der Vergangenheit leben und ihren Blödsinn überall verbreiten wird er deshalb nicht richtiger.
Warum soll im Grundgesetz die Grenze von Deutschland geregelt sein? Mit der selben Begründung könnte man mit 120 durch eine 30er Zone brettern und die Strafe ablehnen, weil das nicht im GG geregelt ist. Dafür gibt es aber entsprechende Fachgesetze.
Siehe
Zeitschrift „Magazin200plus“ Spezial Deutschkand o.ä.
LOL… man kann über WIkipedia denken was man will - aber bei solchen Dingern reicht es meistens dort mal zu schauen…
War das die 100-Euro-Frage? Ich meine, es ist doch hoffentlich auch ohne die Lösung zu sehen jedermann klar, dass es nur um Grönland gehen kann.
Hallo,
Ja, ich weiß, dass z.B. Bayern mit Österreich solche Abkommen trifft und dann diese Grenzverläufe vermessen lässt und dann sind ja auch Karten oder Daten im Vermessungsamt vorhanden, denn dann weiß man z.B. bei Grenzbrücken welcher Staat wieviel Geld für diese Grenzbrücke zahlen muss.
Sicher dass der Staatsvertrag nicht nur solche Dinge wie die Kostenbeteiligung regelt, sondern auch den Grenzverlauf bestimmt? Gehte s da nur um die Brücken des Bundeslandes Bayern oder auch um solche (so es sie gibt) des Bundes?
Das selbe wird´s wohl auch bei anderen Grenzen (z.B. bei dem Rhein) geben.
Das ist dann also ein sog. völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in Bayern als „Staatsvertrag“ benannt).
Naja, wobei Bayern eben im völkerrechtlichen Sinne kein souveräner Staat ist. Ja, man sieht das dort gelegentlich etwas anders.
Aber das ist ja wie ein GESETZ und muss vertraglich geregelt sein
Entweder es ist ein Gesetz oder ein Vertrag.
und von den Parlamenten genehmigt und von Beauftragten unterzeichnet werden. Es muss doch seine Richtigkeit haben.
Hat es dann ja auch. Trotzdem sollten in der Juristerei nicht die Begriffe wild durcheinander geworfen werden.
So hat beispielsweise die BRD zum 01.01.1995 ihr Staatsgebiet an den Seeküsten um einige Quadratkilometer erweitert, indem anstatt der bisherigen 3-Meilen-Zone die 12-Meilen-Zone zum Staatsgebiet proklamiert wurde.
Na ja, beim Meer mag das ja anders sein, denn "mit wem soll man dort ein Abkommen treffen ? Welchem Staat gehört das Meer ??
Die 12-Meilen-Zone vor Deutschland eben Deutschland. Und wenn Du Dir die mal auf der Karte ansiehst, wirst Du bemerken, dass das gar nicht so banal ist. Denn irgendwo muss das ja auch gegenüber den Nachbarn Dänemark, den Niederlanden und Polen im Wasser geklärt sein. Wie zieht man da die Grenzen vom land aus weiter ins Wasser?
Auch so ist sicher Deutschland nach 1945 ein interessantes Beispiel dafür, dass sowas nicht im nationalen Alleingang funktioniert.
Ja, zwischen Ländern ist es ja so, aber beim Meer ?
Es kommt ständig zu Rangelein auf See, weil man sich nicht ganz klar ist, wer da wo lang darf bzw. irgendwas fischen oder abbauen darf. Also muss sowas geklärt werden, und das funktioniert nicht im Alleingang.
Aber Vermessungskunde ist ein Studium und ich denke schon, dass es die Verwaltungen von 2 Staaten so hinbekommen, dass sie sich einig werden können. Sind ja keine Juristen oder Politiker, sondern Ingenieure !
Glaubst Du, dass der Grundlagenvertrag von Ingenieuren ausgehandelt worden ist? Das waren bestimmt Politiker. Die Vermesser legen nicht den Grenzverlauf fest, sie konkretisieren den eben durch genaues Ausmessen und schlagen dann eben auch mal Pflöcke ein, damit er auch optisch erkennbar wird. Wenn aber die Politiker nicht mit den Ergebnissen einverstanden sind, werden sie sich weiter gegenseitig beharken. Das passiert bis heute und nicht nur zwischen der Türkei und Griechenland. Da schickt auch schon mal die Royal Navy ein paar Schiffe in Spanien vorbei, wenn es nur um die Fischereirechte um Gibraltar geht.
PS: Ich frage nur da vielfach davon dei Rede ist, dass nirgends die Grenzen Deutschland im GG
Also da schonmal nicht, weil es eben im Alleingang nicht geht. Als ob unsere Nachbarn einfach einen von uns vorgegebenen Grenzverlauf hinzunehmen hätten.
oder sonst wo (aufKarten z.B.) genauestens erklärt wird.
Also das mit der 12-Meilen-Zone ist genauestens erklärt und auch auf eine entsprechende Seegrenzkarte verwiesen http://www.gesetze-im-internet.de/k_stmprokbek/BJNR3…
Die anderen Grenzverläufe an Land sind ebenfalls definiert/historisch gewachsen. Früher wurden da auch keine Punkte alle paar Meter genannt. Da gab es nur ein paar feste Punkte. Solche Grenzverläufe kann man in Afrika oder auch zwischen Bundesstaaten in den USA schön sehen, kilometerlang wie mit dem Lineal gezogen. Hier in Europa hat man sich öfter/stärker an Geländemerkmalen orientiert. Im Osten ist sie eben durch die Oder-Neiße-Line definiert. Der weitere Verlauf im Wasser, also der in der Ostsee bzw. der um die Fahrrinne zwischen der DDR und Polen war bis zum Ende Gegenstand von Streitigkeiten zwischen diesen beiden sozialistischen Bruderstaaten, ebenso wie der heutige Teil westlich der Oder Polens explizit nicht im Grenzvertrag zwischen der DDR und Polen erwähnt worden war. Die Geschichte mit der Fahrrinne ist ein schönes Beispiel, dass es eben von Politikern ausgekaspert wird. Die polnischen Politiker haben es tatsächlich fertiggebracht, dass mehrere Seemeilen der gebauten Nord-Fahrrine und der größte Teil eines Ankerplatzes, die sie völkerrechtlich hätten beanspruchen können, nun auf dem Festlandssockel der DDR befanden.
Denn nur in einem so definierten Geboiet sind dann auch dei Gesetze der Bundesrepublik gültig (Gültigkeitsgrenzen !).
Nennt sich meist Geltungsbereich?
Siehe Zeitschrift „Magazin200plus“ Spezial Deutschkand o.ä.
Der Link funktioniert nicht, kann ich also nicht nachsehen, was da zum Thema steht.
Davon abgesehen gibt es deutsche Gebiete, in denen nicht alle Gesetze der BRD gelten, ebenso wie es durchaus vorkommen kann, dass deutsche Gesetze auch auf Vorfälle angewandt werden, die nicht in Deutschland passieren.
Die Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland im Wasser der Ems ist im Übrigen bis heute nicht völkerrechtlich festgelegt. Beide Seiten haben da ihre Rechtsstandpunkte.
Aber man wird trotzdem das Knöllchen für zu schnelles Fahren bezahlen müssen.
Grüße
Hallo Wolfgang und Hallo an alle Antwortgebenden,
ich bedanke mich für Eure Antworten die hilfreich waren.
D.h. also, dass es keine deutschen Grenzen gibt, die von der Bundesregierung per Gesetz definiert sind, sondern, dass das Angelegenheiten der Länder ist.
Wenn es also keine BUNDESGRENZEN gibt, die vom BUND als solche per Gesetz anerkannt und veröffentlicht sind, dann gibt es auch keine BUNDES-REPUBLIK und keine STAATSBÜRGER und auch keine VERFASSUNG für das Bundesgebiet, sondern nur Länder-Verfassungen, Länder-Bürger, und Länder-Gesetze. Aber was sind dann all die Staats-Gesetze der BRD ? Im Unterschied zu den Länder-Gesetzen ? Haben wir 2 Gesetzeskompetenzen gültig für 2 Staatsgebiete(Länder und dem BRD-Staat). Warum unterscheidet man nicht definitiv zwischen Ländergesetzen und Staatsgesetzen ? Warum heißt ein Rundfunkvertrag Staatsvertrag, wenn er nur zwischen Ländern geschlossen wurde ? Warum halten sich die Gesetzgeber nicht an die deutschen Sprachregeln und Gesetze der Logik im Sprachgebrauch ?
Sie sollten mal besser darin ausgebildet werden, die Gesetzes-Geber und -Scheiber, damit man sie besser kappiert !
Aber VERWIRRUNG tiften ist anscheinend ihr Metier, damit ja der BÜRGER nicht mehr durchblickt und dann in Gesetzes-Fallen tappt. Dann heißt es wieder „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Na ja da machen es sich Gerichte und Juristen halt einfach den Bürger in die Falle tappen zu lassen. Nur dass man halt irgendjemand betrafen kann. Die Ursache wird nichtg beseitigt !
Und da soll man nicht Staats-Müde, Amts-Müde und Wahl-Müde werden. Na klar dass die Jugend so winwn Mist nicht mehr mitmachen will und der Wahl fern bleibt. Ursachen, die der Staat, der Gesetzgeber verursacht wollen wir mündigen Bürger NICHT mehr ausbaden und kämpfen dagegen, wenn auch mit nicht arg werfolgreichen Mitteln der Nicht-Wahl. Das ist kein scharfes Schwert. Denkt daaran was schon mal Jesus sagte:
Ich bin NICHT gekommen zu bringen den Frieden, sondern das Schwert ! Erst wenn alles wieder im Lot ist gilt dass „Schwerter zu Pflugscharen“ werden !
Ihr C-Parteien merkt Euch das ! Und lamentiert hinterher nicht !
LG von
Guruji
Hallo
PS: Ich frage nur da vielfach davon dei Rede ist, dass
nirgends die Grenzen Deutschland im GG oder sonst wo (auf
Karten z.B.) genauestens erklärt wird. Denn nur in einem so
definierten Geboiet sind dann auch dei Gesetze der
Bundesrepublik gültig (Gültigkeitsgrenzen !).Nur weil irgend welche braunen Rotten noch in der
Vergangenheit leben und ihren Blödsinn überall verbreiten wird
er deshalb nicht richtiger.
Warum soll im Grundgesetz die Grenze von Deutschland geregelt
sein? Mit der selben Begründung könnte man mit 120 durch eine
30er Zone brettern und die Strafe ablehnen, weil das nicht im
GG geregelt ist. Dafür gibt es aber entsprechende Fachgesetze.
Was hat die Frage mit „braunen Rotten“ zu tun. Du kennst mich nicht und willst nur wegen einer Frage mich diffamieren ? Das nenn ich übelste Verleumdung und möchte Dir hiermit nur meinen Kot als Geschenk übergeben. Friß ihn und halts Maul.
Kann es nicht mal irgendwie in einem Bundesgestz stehen z.B. Für unsere gültigen Staatsgrenzen siehe fiolgende Ländergesetze:…Bla…Bla…Bla… und dort dann auch die LINKS angeben. Ist das von der Bundesregierung ZU VIEL VERLANGT ?? Fürt weasd zahlt man denn Steuern wenn man nicht auch auf einfachste Weise aufgeklärt wird ?
Siehe
Zeitschrift „Magazin200plus“ Spezial Deutschkand o.ä.LOL… man kann über WIkipedia denken was man will - aber bei
solchen Dingern reicht es meistens dort mal zu schauen…
Dann gib mir halt den Link wo dies GENAU erklärt wird. Ich fand nichts.
LG von
Guruji
Die Bundesrepublik Deutschland ist was Deutschland außer in der Nazizeit und in der DDR schon immer war, nämlich eine Föderation von Ländern, die von Alters her jeweils ihre Grenzverträge mit dem Ausland und untereinander haben. Von daher braucht Deutschland keine eigenen Grenzen, sondern diese sind identisch mit den Außengrenzen der Länder, die sich zu Deutschem Bund/ Deutschem Reich/ Bundesrepublik zusammenschließen.
Wird - natürlich unter Beteiligung der betroffenen Länder - ein internationaler Grenzvertrag geschlossen, wird dieser anschließend per Einführungsgesetz vom Bundestag ratifiziert und erlangt damit bundesweit Gesetzeskraft.
Und die deutschen Bundesländer sind selbstverständlich auch Staaten. Das erkennt man schon daran, dass sie früher, zu Kaisers Zeiten, noch Bundes_staaten_ genannt wurden.
Hallo ElBuffo
Gehte s da nur um die Brücken des Bundeslandes
Bayern oder auch um solche (so es sie gibt) des Bundes?
Es ging dort um Autobahnbrücken z.B. nach Kiefersfelden (A93) oder bei Suben (A3). Da geht es dann auch um den „Winterdienst“ (Wer räumt und streut was und bis wohin ?).
Und Autobahnen verwaltet Bayern ja nur „im Auftrage“ des Bundes, also des Staates.
Das selbe wird´s wohl auch bei anderen Grenzen (z.B. bei dem Rhein) geben.
Das ist dann also ein sog. völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, in Bayern als „Staatsvertrag“ benannt).Naja, wobei Bayern eben im völkerrechtlichen Sinne kein
souveräner Staat ist. Ja, man sieht das dort gelegentlich
etwas anders.
Wieso sagt man dann nicht „Landesvertrag“ ?
Wissen denn die bayer. Politiker nicht, dass sie keinem völkerrechtlicher Staat vorstehen? Was lernen die denn, was wissen die denn ? Oder wollen sie nur Ihre Gehälter sich selbst genehmigen ?
Aber das ist ja wie ein GESETZ und muss vertraglich geregelt sein
Entweder es ist ein Gesetz oder ein Vertrag.
Wieso werden denn dann nicht die einzelnen Länder-Verträge mit den anliegenden Staaten zusammen genommen und vom Bundestag so als GESETZ bestimmt und als KARTE oder die Daten in einem kartesischen Koordinatensystem veröffentlicht. Nur so kann ja auch das TOM-TOM unser Auto überall hinführen !
Da gehts doch auch. warum nicht bei unserer Regierung ?
und von den Parlamenten genehmigt und von Beauftragten unterzeichnet werden. Es muss doch seine Richtigkeit haben.
Hat es dann ja auch. Trotzdem sollten in der Juristerei nicht
die Begriffe wild durcheinander geworfen werden.
Genau, darauf will ich eigentlich immer wieder hinaus. Denn diese WORT- und Begriffs-Verwirrung macht dem VOLK, dem Bürger sehr zu schaffen und daher wird man Parteien-Müde, Politik-Krank, Wahl-Überdrüssig. Ich hoffe das kappieren endlich mal die Entscheidungsträger, die Experten, die Minister und alle Führungsleute. Präzision ist nicht nur in der Mathematik angesagt sondern auch im Schreibern von PC-Programmen (da ist es wichtig ob man ein Komma oder ein Semikolon oder ein Doppelpunkt setzt - ist da etwas falsch geht das ganze Programm nicht -. und so geht es nun eben heute auch schon dem STAAT und uns als VOLK !! Es funktioniert eben ALLES NICHT MEHR !!)
So hat beispielsweise die BRD zum 01.01.1995 ihr Staatsgebiet an den Seeküsten um einige Quadratkilometer erweitert, indem anstatt der bisherigen 3-Meilen-Zone die 12-Meilen-Zone zum Staatsgebiet proklamiert wurde.
Na ja, beim Meer mag das ja anders sein, denn "mit wem soll man dort ein Abkommen treffen ? Welchem Staat gehört das Meer ??
Die 12-Meilen-Zone vor Deutschland eben Deutschland. Und wenn
Du Dir die mal auf der Karte ansiehst, wirst Du bemerken, dass
das gar nicht so banal ist. Denn irgendwo muss das ja auch
gegenüber den Nachbarn Dänemark, den Niederlanden und Polen im
Wasser geklärt sein. Wie zieht man da die Grenzen vom land aus
weiter ins Wasser?Auch so ist sicher Deutschland nach 1945 ein interessantes Beispiel dafür, dass sowas nicht im nationalen Alleingang funktioniert.
Klar, aber dafür wird man sich dann schon irgendwann mal einig werden. Ich dachte die „3-Meilen-Zone“ ist etwas völkerrechtliches und daher auch unverrückbar ?
Kann man da nicht die UNO einschalten und/oder den Europäischen oder einen noch höheren Gerichtshof ?
Ja, zwischen Ländern ist es ja so, aber beim Meer ?
Es kommt ständig zu Rangelein auf See, weil man sich nicht
ganz klar ist, wer da wo lang darf bzw. irgendwas fischen oder
abbauen darf. Also muss sowas geklärt werden, und das
funktioniert nicht im Alleingang.
Ja, stimme ja zu,
Aber Vermessungskunde ist ein Studium und ich denke schon, dass es die Verwaltungen von 2 Staaten so hinbekommen, dass sie sich einig werden können. Sind ja keine Juristen oder Politiker, sondern Ingenieure !
Aber sie können und das bestimmt ganz gut mit den heutigen Computer-Zeichnungs-Programmen die global-Koordinatenmäßig zeichnen, dass man von jeder Küste senkrecht dazu einen Abstand von 3Meilen als Punkte abstecken kann und dass man dann eine genauere Linie ziehen kann als dass man dies „sprachlich“ von Politikern hinbekommt ! Damit kann man auch einen „Flächen-Ausgrleich“ machen. Man rechnet Flächen, die mal zu dem Land, mal zu dem anderen gehört zusammen und der verbleibende Flächenanteil wird dann irgendwo dazu- oder abgeschlagen. Ganz einfach.
Dazu braucht man nicht jahre- oder jahrzehntelange Verhandlungen !
Glaubst Du, dass der Grundlagenvertrag von Ingenieuren
ausgehandelt worden ist? Das waren bestimmt Politiker. Die
Vermesser legen nicht den Grenzverlauf fest, sie
konkretisieren den eben durch genaues Ausmessen und schlagen
dann eben auch mal Pflöcke ein, damit er auch optisch
erkennbar wird. Wenn aber die Politiker nicht mit den
Ergebnissen einverstanden sind, werden sie sich weiter
gegenseitig beharken. Das passiert bis heute und nicht nur
zwischen der Türkei und Griechenland. Da schickt auch schon
mal die Royal Navy ein paar Schiffe in Spanien vorbei, wenn es
nur um die Fischereirechte um Gibraltar geht.
Nein natürlich nicht, deaher dauert ja lles bie den Politikern oder bei den Verhandlern immer so lange. Daran sieht man mal wieder dass sich eher Ingenieure einig werden können als Politiker. Und bei uns gibt es dann auch noch das „Schiedsgericht“ oder den schon vorab festgelegten Schiedsrichter ! Lieber bezahlt ein Unternehmer etwas als dass er später bei Gerichtsprozessen viel viel mehr bezahlen muss. Es ist alles ein WIN-WIN-Spiel oder eine Kosten-Nutzen-Analyse. Daher gibt es ja auch sowas wie „Kulanz“ 
PS: Ich frage nur da vielfach davon dei Rede ist, dass nirgends die Grenzen Deutschland im GG
Also da schonmal nicht, weil es eben im Alleingang nicht geht.
Als ob unsere Nachbarn einfach einen von uns vorgegebenen
Grenzverlauf hinzunehmen hätten.
Ich dachte bei solchen Landes-Verträgen über Grenzverläufe sind die Nachbarn ja schon mal gefragt worden und haben dort in einem Vertrag ja zugestimmt. Warum sollen sie dies dann nicht hinnehmen ??
oder sonst wo (aufKarten z.B.) genauestens erklärt wird.
Also das mit der 12-Meilen-Zone ist genauestens erklärt und
auch auf eine entsprechende Seegrenzkarte verwiesen
http://www.gesetze-im-internet.de/k_stmprokbek/BJNR3…
Die anderen Grenzverläufe an Land sind ebenfalls
definiert/historisch gewachsen.
Also sind sie doch schion von den Grenz-Länders bzw. Staat akzeptiert. Also warum soll das Ganze dann nicht auch in einem Staats-Gesetz seinen Niederschlag finden ?
Früher wurden da auch keine
Punkte alle paar Meter genannt. Da gab es nur ein paar feste
Punkte. Solche Grenzverläufe kann man in Afrika oder auch
zwischen Bundesstaaten in den USA schön sehen, kilometerlang
wie mit dem Lineal gezogen. Hier in Europa hat man sich
öfter/stärker an Geländemerkmalen orientiert. Im Osten ist sie
eben durch die Oder-Neiße-Line definiert. Der weitere Verlauf
im Wasser, also der in der Ostsee bzw. der um die Fahrrinne
zwischen der DDR und Polen war bis zum Ende Gegenstand von
Streitigkeiten zwischen diesen beiden sozialistischen
Bruderstaaten, ebenso wie der heutige Teil westlich der Oder
Polens explizit nicht im Grenzvertrag zwischen der DDR und
Polen erwähnt worden war. Die Geschichte mit der Fahrrinne ist
ein schönes Beispiel, dass es eben von Politikern ausgekaspert
wird. Die polnischen Politiker haben es tatsächlich
fertiggebracht, dass mehrere Seemeilen der gebauten
Nord-Fahrrine und der größte Teil eines Ankerplatzes, die sie
völkerrechtlich hätten beanspruchen können, nun auf dem
Festlandssockel der DDR befanden.
Nun ja das liegt eben auch an unserer Mentalität immer solange zu streiten bis man endgültig immer besser und besser und genauer und genauer werden kann um dann die Streitereien zu NILL werden zu lassen (alles wie Mathematik und dem Grenzwert [limes], dem lim x und x gegen Null !!).
Denn nur in einem so definierten Geboiet sind dann auch dei Gesetze der Bundesrepublik gültig (Gültigkeitsgrenzen !).
Nennt sich meist Geltungsbereich?
Genau und den gibt es ja nicht mehr im GG !
Siehe Zeitschrift „Magazin200plus“ Spezial Deutschkand o.ä.
Der Link funktioniert nicht, kann ich also nicht nachsehen,
was da zum Thema steht.
War auch kein Link. Das muss man selber in Googel eingeben und suchen. Google findet es schon 
Davon abgesehen gibt es deutsche Gebiete, in denen nicht alle
Gesetze der BRD gelten, ebenso wie es durchaus vorkommen kann,
Das geht nur für Verordnungen oder technische Dinge wie DIN´s o.ä. BGB, HG, StVO, GG und andere Gesetze sind doch überall gleich !
dass deutsche Gesetze auch auf Vorfälle angewandt werden, die
nicht in Deutschland passieren.
Aber nur wenn es DEUTSCHE sind !
Die Grenze zwischen den Niederlanden und Deutschland im Wasser
der Ems ist im Übrigen bis heute nicht völkerrechtlich
festgelegt. Beide Seiten haben da ihre Rechtsstandpunkte.
Aber man wird trotzdem das Knöllchen für zu schnelles Fahren
bezahlen müssen.
Das deutsche oder das niederläöndische oder beide ??
Grüße
LG von
Guruji
Hi,
Was hat die Frage mit „braunen Rotten“ zu tun. Du kennst mich
dann lies endlich den Eintrag in Wikipedia zu Magazin200plus
[zitat]
Nach Ansicht des Bundesvorstand der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes bietet die Zeitschrift ein „diffuse Mischung aus Esoterik, Mythen und rechter Politik“. Das Magazin druckt Artikel aus politisch rechten Publikationen wie Nation und Europa ab, wirbt für rechtsextreme Verlage.
[/zitat]
nicht und willst nur wegen einer Frage mich diffamieren ? Das
nenn ich übelste Verleumdung und möchte Dir hiermit nur meinen
Kot als Geschenk übergeben. Friß ihn und halts Maul.
Danke für diese überaus plastische Darstellung. Und nein es war und ist nicht meine Absicht dich zu diffamieren, das bezog sich auf das von dir genannte Magazin. Aber man kann auch alles falsch verstehen.
Hi,
Was hat die Frage mit „braunen Rotten“ zu tun. Du kennst mich
dann lies endlich den Eintrag in Wikipedia zu Magazin200plus
Glaubst Du etwa, das sei ihm nicht bestens bekannt…?
DANKE smalbop
Hallo Wolfgang
Wenn dem so ist, dann nehme ich alles zurück.
LG von
Guruji
Hallo Armin,
ja mir schwant beim lesen schom immer aus welcher Ecke etwas kommt aber die Suche nach der WAHRHEIT treib mich halt ALLEM nachzugehen und NIEMANDEN zu glauben - auch der Kirche nicht und noch weniger der Politik 
Die Wahrheit liegt meistens zwischen drin, zwischen den Zeilen, wenn man bei den geschiebenen Halbwahrheiten die andere Hälte noch findet und dazu macht und Lügen daraus entfernt, dann kommt man schon der WAHRHEIT sehr nahe. Dann muss man nur noch das VERSCHWIEGENE die Geheimnisse die man nicht kennt finden
.
Daher bin ich auch lieber ein Nicht-Wähler als mich für irgendwelche politischen Lügenparolen einspannen zu lassen oder sogar noch dafür „kostenlos“ zu arbeiten und denen da oben ihre Plakate aufzustellen oder an Ständen meine wertvolle private Zeit zu opfern 
Sie machen ja auch nix für das Volk, den Bürgern, sondern fast ALLES nur für die Groß-Industrie und deren Lobbyisten UND für sich selbst (Ihr Gehalt sich selber geben !!). Sie verprassen unsere Gelder und verschenken Geld an Banken und Staaten, die sich sebst ihr Schlamassel eingebrockt haben - ohne Zustimmung des eigenen oder mitzahlenden anderen VOLKES !!
LG von
Guruji
Hallo,
Es ging dort um Autobahnbrücken z.B. nach Kiefersfelden (A93)
oder bei Suben (A3). Da geht es dann auch um den
„Winterdienst“ (Wer räumt und streut was und bis wohin ?).
Nehmen wir mal an, die Staatsgrenze ist irgendwo in der Mitte der Brücke.
Dann spricht man sich „unter Freunden“ trotzdem ab, wer was - notfalls im Auftrag des Anderen - praktischerweise macht. Das könnte auf ein „wir bedienen aus unterer Richtung Euch bis zum Ende der Brücke und umgekehrt“ hinauslaufen. Was spricht gegen eine solche Absprache?
Gruß
Jörg Zabel
Hallo Joerg,
ja dazu gibt und gab es ja dann „Verwaltungs-Vereinbarungen“.
LG von
Guruji