Ein Ehepaar - er gesund, sie an einer unheilbaren Krankheit erkrankt, die unter Einsatz von Therapien mit extremen Nebenwirkungen aufgehalten, aber nicht geheilt werden kann.
Sie möchte sich nicht weiter behandeln lassen und verdrängt die Krankheit bewusst. Er veruscht sie durch gezielte Desinformation - Weglassen von Information und Übertreibung bei den zu erwartenden Folgen einer Nichtbehandlung - zu weiteren Behandlungen zu drängen.
Wie sieht da die Rechtslage aus? Ab wann ist ihre körperliche Unversehrtheit angegriffen?