In einer Kreisverwaltung gibt es eine Dienstvereinbarung zur „Gleitzeit“.
Zu bestimmten „Kernarbeitszeiten“ (9:00 – 11:30, 13:00 - 15:00) ist Anwesenheit vorgeschrieben (Ausnahmen koennen genehmigt werden). Sonst kann man sich die Arbeitszeit frei einteilen, solange es 40 Wochenstunden sind und alle anfallende Aufgaben erledigt werden. Sofern man sich ueber die „Stechuhr“ ordnungsgemaess an- und abmeldet.
Ein Kollege laed seine Abteilung (Rechtsamt) zur Geburtstagsfeier in ein Restaurant (fuenf Autominuten entfernt). Ausnahmsweise, da nicht ueblich. 7 Leute, vom Amtsleiter bis zur Sekretaerin, essen ueber Mittag eine Stunde im Wirtshaus. Erfasst als Mittagspause, ausserhalb der „Kernzeit“. Ohne besondere Genehmigung.
Dass jemand aus der Abteiling in der fraglichen Zeit ploetzlich und sofort gebraucht wuerde, war nicht zu erwarten. Unter diesen Umstaenden meldet sich sonst niemand ab, wenn er zB. mittags einkaufen geht.
Nun wird der Vorwurf erhoben, das waere nicht korrekt gewesen. Der Arbeitgeber muesse immer – auch zB. in der Mittagspause – genau wissen, wo jeder Arbeitnehmer sich gerade aufhaelt. Rechtliche Konsequenzen gibt es bisher nicht. Aber ich wuerde gerne Eure (nicht unbedingt nur juristische) Meinung dazu hoeren. Vielen Dank im voraus.
Meine Meinung dazu ist - und die ist nicht rechtlich fundiert, sondern einfach persönlich meine Meinung -, daß ich in meiner Mittagspause machen kann, was ich will.
Wenn ich das Betriebsgelände verlasse, muß ich ausstempeln, schon wegen der Versicherung. Da die Zeit gebucht wird, spielt es auch keine Rolle, wenn ich 10 Min. später bin. Wird mir ja abgezogen.
Zur Not hat auch jeder ein Handy. Das kann man auch anrufen, falls es wirklich brennt.
Ich fahre auch öfter mal schnell zu Aldi, wegen der Angebote, oder zur Bank… Gut, ich sage, dann, daß es auch später werden könnte. Aber das ist alles okay.
Da kann man jetzt endlos drüber philosophieren, denn eigentlich kann hier kaum etwas Brauchbares vermutet werden, ohne alle Details zu kennen. „Solange alle Aufgaben erledigt werden“ ist ja relativ. Die Verfügbarkeit einer Abteilung gehört prinzipiell auch zu den Aufgaben aller AN. Somit erscheint mir die Kritik des AG augenscheinlich nachvollziehbar. Allerdings dürfte der Amtsleiter hier im Falle einer Abmahnung die abzumahnende Person sein, da ihm schlussendlich die Koordination der einzusetzenden AN obliegt. Daß eine ganze Abteilung mal eben essen geht - Kernzeit hin, Kernzeit her - erscheint auch mir organisatorisch unmöglich.
Übrigens möchte ich noch etwas zum Satz „Dass jemand aus der Abteiling in der fraglichen Zeit ploetzlich und sofort gebraucht wuerde, war nicht zu erwarten.“ anmerken. Wenn Du mir als AG dieses Argument liefern würdest, würde ich mir einen DINA4 Zettel herauskramen, Dir zulächeln und sorgfältig die Worte „Personalüberschuss abbauen“ notieren. Denn wenn in meiner Abteilung über einen solch langen Zeitraum erwartungsgemäß der gesamte Personalstamm nicht gebraucht wird, tja…
P.S. Wenn mir die Anmerkung erlaubt ist: Als RECHTSAMT mit
dort beschäftigten Juristen müsstet Ihr das doch wissen ?!?
Der Meinung sind wir auch. Aber: „Der Prophet gilt nichts im eigenen Land …“
Der juristische Aspekt war der Aufhaenger fuer eine mehr private, moralisch gefuehrte Debatte. Bezueglich Eindruck des Gelages auf die schwer arbeitende bzw. arbeitslose Bevoelkerung. Vielleicht nicht ganz fair, aber auch nicht ganz falsch.
Ich moechte die Argumente und Gegenargumente hier nicht in aller Breite darlegen; geht vielleicht auch an die Grenze der „Netiquette“.
Trotzdem hoffe ich, meine Frage auf dem richtigen „Schwarzen Brett“ plaziert zu haben und freue mich wirklich ueber jede Antwort.
„Alle Aufgaben erledigen“ heisst: Keine Fristen/Termine versaeumen, keine Buerger/Kollegen warten lassen, natuerlich auch Praesenz fuer etwaige Anfragen; aber nicht rund um die Uhr.
Auch nicht, dass es nichts mehr zu tun gaebe.
Muss man von „Personalueberschuss“ ausgehen, wenn der AN nicht jede Mittagspause abrufbereit im Buero verbringt? Dann gibt es noch Urlaub, ggf. sogar Krankentage. Kann der AN seine Arbeit nicht mehr erledigen und muesste mittags durcharbeiten, hiesse es wieder, er sei wohl ueberfordert.
Okay, wenn die ganze Abteilung Mittag macht, sieht das nicht so gut aus. Ist man aber vernuenftig organisiert und hat seine Arbeit im Griff, stellt sich nur noch die Frage, welcher unvorhersehbare juristische Notfall in der fraglichen Stunde auftrete koennte, der ad hoc zu regeln waere.
Ist man aber vernuenftig organisiert und hat seine
Arbeit im Griff, stellt sich nur noch die Frage, welcher
unvorhersehbare juristische Notfall in der fraglichen Stunde
auftrete koennte, der ad hoc zu regeln waere.
Eine Rechtsabteilung ist auch Dienstleister für andere Abteilungen, und es bedarf keines Notfalls, es kann eine einfache Rückfrage aus einer anderen Abteilung sein, die zu diesem Zeitpunkt gestellt wird. Es macht doch einen ganz anderen Eindruck, wenn ich dem vor mir sitzenden (oder gerade anrufenden) Kunden erklären muss, ich könne seine Frage momentan nicht beantworten, da der zuständige Sachbearbeiter Herr H. laut Auskunft aus seiner Abteilung im Moment bis ca. 13:00 zu Tisch ist, als wenn ich ihm sagen muss: „Tut mir leid, die ganze Abteilung scheint ausgeflogen, da ist niemand zu erreichen“.
Und so wie du es beschreibst, hat ja wohl niemand gewusst, in welchem Bermuda-Dreieck die RA gerade versunken war.
Nun wird der Vorwurf erhoben, das waere nicht korrekt gewesen.
Der Arbeitgeber muesse immer – auch zB. in der Mittagspause –
genau wissen, wo jeder Arbeitnehmer sich gerade aufhaelt.
Rechtliche Konsequenzen gibt es bisher nicht. Aber ich wuerde
gerne Eure (nicht unbedingt nur juristische) Meinung dazu
hoeren. Vielen Dank im voraus.
Hallo,
wer ist hier „der Arbeitgeber“? Der Amtsleiter selbst war ja mit, wusste also Bescheid. Die Personalabteilung, der Chef der Behörde? Das wäre ja mal was, wenn alle Mitarbeiter „dem Arbeitgeber“ täglich Meldung machen, wo sie wann wie lange ihre Mittagspause verbringen.
Das Einzige, was hier evtl. diskussionswürdig wäre, ist tatsächlich die Abwesenheit der ganzen Abteilung - bei uns z.B. gilt zumindest für die Sprechzeiten (die z.B. 8-17 Uhr durchgehend sind), dass diese abgedeckt werden müssen durch Anwesenheit, sich damit also Mitarbeiter einer Abteilung abstimmen müssen, dass auch während der Mittagszeit immer jemand da ist. Dies muss im Zweifelsfall der Amtsleiter einteilen, er ist meiner Meinung nach dann auch dafür verantwortlich.
Deiner Auffassung kann ich mich so nicht anschließen. Sofern aus der Regelung zur Arbeitszeit oder anderweitigen Festlegungen - z.B. des Amtsleiters - nicht hervorgeht, dass auf jeden Fall jemand erreichbar sein muss, kann ich keine solche Verpflichtung der Mitarbeiter erkennen.
Ich würde es für sehr wagemutig halten, darauf eine wie auch immer geartete (arbeitsrechtliche) Maßnahme zu stützen.
selbstverständlich habe ich Deinen Text gelesen und konnte Deiner Argumentation trotzdem nicht folgen. Mein Posting sollte eigentlich länger werden, ich wurde dann aber um Essen gerufen
Zunächst ist in meinen Augen die Abwesenheit der Mitarbeiter für etwas mehr als eine Stunde - in einer Zeit in der der Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Anwesenheit festgelegt hat - keine „lange Zeit“.
Der AG hat den AN selbst die Möglichkeit einer recht freien Einteilung der Arbeitszeit eröffnet und muss mit den Konsequenzen leben.
Sofern der AG eine kontinuierliche Anwesenheit wünscht, darf er meines Erachtens keine Regelung , wie sie hier anscheinend existiert, in die Welt setzen. Bei uns wurde dies daher zugunsten sogenannter Servicezeiten geändert, zu denen auf jeden Fall mindestens eine Zahl X kompetenter Mitarbeiter (meist reicht sogar einer) anwesend sein muss.
Bei den genanten Kernzeiten könnten in meinen Augen zunächst einmal alle Mitarbeiter um 6.00 Uhr anfangen und dann um 15.00 Uhr gehen. Anschließend wäre dann auch keiner mehr erreichbar. Ob das sinnvoll und im Einzelfall haltbar ist (Stichwort: Irgendetwas muss heute noch erledigt werden) steht auf einem anderen Blatt …
selbstverständlich habe ich Deinen Text gelesen und konnte
Deiner Argumentation trotzdem nicht folgen.
Ich hatte geschrieben:
Allerdings dürfte der Amtsleiter hier im Falle einer Abmahnung die abzumahnende Person sein
Daß die „unteren“ AN lediglich erfolglos abzumahnen sein dürften, ist augenscheinlich. Daß der Amtsleiter wirksam abzumahnen ist, halte ich für ziemlich sicher. Denn selbst wenn dies nicht explizit seinem AV zu entnehmen ist, wird es auch ohne expliziter Vereinbarung eindeutig zu einer seiner Hauptaufgaben gehören, die Funktionalität seiner Abteilung durchgängig aufrecht zu erhalten.