kann mir jemand bitte sagen wo ich die Grenzen der Stellvertretung kraft Vollmacht finden kann?
Nehmen wir an, eine Person darf kraft ihres Amtes in bestimmte Akten Einsicht nehmen. Ich kann mir vorstellen, dass diese Befugnis nicht einfach eine andere x-beliebige Person ausüben darf, auch wenn die dazu berechtigte Person, diese Befugnis durch Vollmacht an eine andere Person überträgt. Wo kann ich genaueres finden?
Den Umfang der Vollmacht bestimmt grds. der Vollmachtgeber. Das betrifft auch Untervollmachten, wobei oft ausgelegt werden muss, ob eine Untervollmacht erteilt werden darf oder nicht.
Die Vollmachtserteilung ist nur in wenigen höchstpersönlichen Rechten (Eheschließung, Testament) ausgeschlossen. Das steht nicht im Gesetz (164 BGB) - ist nun aber einmal so.