Ja dann klärt mich doch endlich auf.
Man hört immer wieder von solchen Fällen, aber als Antwort
erhält man von studierten Juristen nur präpotente Anmache.
Nein, präpotent finde ich im Gegenzug, dass jemand ohne Ahnung irgendeine Behauptung aufstellt unter Vortäuschung von Ahnung und Fragesteller in die Irre führt.
Wenn du meine anderen Postings hier gelesen hättest wäre dir klar, dass die Frage auf Grund des unvollständigen Sachverhaltes nicht zu klären ist.
Erwartest Du Dir das auch von mir, wenn Du mir hier eine Frage
aus meinem „Spezialgebiet“ stellst?
Hast du eine Frage gestellt? …
Wie ist es denn nun?
Darf ich zB einen Ziegelstein so über meiner Tür anbringen,
daß er einem unwissenden Öffner auf den Kopf fällt?
Nein, da dies jemanden verletzen kann, den du nicht verletzen darfst.
Na gut, ich lasse mich ja auch belehren - der Ton könnte aber dennoch freundlicher sein. Die Aussage, auf die ich antwortete war aber midestens ebenso pauschal und falsch, aber bitte.
Darf ich zB einen Ziegelstein so über meiner Tür anbringen,
daß er einem unwissenden Öffner auf den Kopf fällt?
Wenn er einem Einbrecher auf den Kopf fällt, würde es wohl
unter Notwehr fallen.
Tatsächlich?
Ich habe den Stein ja nicht wegen eines konkreten Angriffes dort plaziert, sondern „vorsorglich“. Das hieße also, wenn der der als Erster reinkommt ein Einbrecher ist, wäre es Notwehr, sind es die Sanitäter die ich gerufen habe, nicht? Das hieße weiter, ich dürfte zB auch Türklinken unter Strom setzen etc, solange ich sicher bin, daß sich kein Berechtigter Zutritt verschaffen will - oder?