Hallo,
das Problem ist, dass Laien hier, und als solcher siehst Du Dich ja selbst, einfach Behauptungen in den Raum stellen und diese häufig einfach nicht stimmen. Dabei wird auch nicht erwähnt, dass man sowas mal gehört hat oder vielleicht der Ansicht ist, sondern es wird als klare Aussage dargestellt.
Du hast geschrieben:
Das ist keineswegs nur bei „den Amis“ so, sondern auch bei uns
(Stichwort: „Verkehrssicherungspflicht“). Im Gegenteil - in den
USA ist man tendenziell eher geneigt, dem Beistzer eines
Grundstücks zuzugestehen, dessen Verteidigung (auch durch
technische Maßnahmen) selbst in die Hand zu nehmen („Trespassers will :be shot“).
Damit hast Du behauptet, dass jemand, der in Deutschland sein Grundstück oder Haus nicht ausreichend sichert, also insbesondere der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, haftet, wenn sich ein Einbrecher verletzt.
Und dazu muss man einfach sagen, dass es juristischer Schwachsinn ist.
Und wenn Du schreibst
Man hört immer wieder von solchen Fällen,
dann wüsste ich gerne mal, wo man davon hört. Denn ich habe noch von keinem einzigen Fall in Deutschland gehört, der so entschieden worden wäre.
Erwartest Du Dir das auch von mir, wenn Du mir hier eine Frage
aus meinem „Spezialgebiet“ stellst?
Wenn der eigentlich Angesprochene oder ich Äußerungen in Deinem „Spezialgebiet“ tätgen würden, dann würden wir mit Sicherheit keine Sachen behaupten, von denen wir offensichtlich keine Ahnung haben, bzw. dazu sagen, dass wir das glauben oder vermuten oder gehört haben.
Seltsamer Weise meint aber jeder, in rechtlichen Fragen ohne Kenntnisse konkrete Aussagen treffen zu müssen. Und das kann der Fragestller nicht nachprüfen. Daher ist das nicht nur unangebracht, sondern auch gefährlich.
Darf ich zB einen Ziegelstein so über meiner Tür anbringen,
daß er einem unwissenden Öffner auf den Kopf fällt?
Wenn er einem Einbrecher auf den Kopf fällt, würde es wohl unter Notwehr fallen.
Der Fall hat im Übrigen mit der von Dir angeführten „Verkehrssicherungspflicht“ nichts zu tun.
Gruß
Dea