In der Berufsschule solten wir uns Beisspiele für das Wettbewerbsverbot ausdenken. Dabei kam folgendes auf:
Wenn man als Lehrling neben seiner Ausbildungszeit, also quasi
während seiner Freizeit, das was derjenige gerade lernt unentgeltlich als Dienstleistung etc. anbietet um sein eigenes Know-How zu verbessern,verstößt er dann gegen das Wettbewerbsverbot?
Denn macht er nicht seinem Arbeitgeber Konkurrenz?
Denn macht er nicht seinem Arbeitgeber Konkurrenz?
Nicht unbedingt: Wenn X Zerspanungsmechaniker bei einem Maschinenbauer lernt und hobbymäßig Aschenbecher aus Metallschrott feilt, dürfte das keine Konkurrenz sein. Dreht X natürlich nebenher Maschinenteile, muss man das anders beurteilen. Entscheidend für das Scharfwerden der Wettbewerbsklausel ist weniger die ausgeübte Tätigkeit als vielmehr das Anbieten von Produkten im gleichen Marktsegment - auch Kollege Y aus der Buchhaltung des gleichen Ladens wäre mit dem Herstellen von Maschinenteilen in der gleichen Suppe …
Viel wichtiger - neben dem steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Klimbim, der eventuell entstehen könnte - wird dem Arbeitgeber aber sein, dass sich sein Stift nicht so sehr nebenher engagiert, dass die Berufsausbildung darunter leidet. Als Arbeitgeber hätte ich mit Sicherheit etwas dagegen, dass mein Azubi abends in der Disco/Beize bis nuk-nuk nach schmirk Platten zapft oder Bier auflegt und dann morgens an der Werkbank hängt wie die HRE am Staatstropf. Da spielt das Konkurrenzverbot überhaupt keine Geige.