Grenzen für Kleingewerbe: GbR oder 2 Einzelunterne

Hallo!

X möchte mit Y ein Gewerbe gründen und gemeinsam betreiben. Sie werden augenscheinlich die Umsatzgrenze von 17000€ minimal überschreiten, müssten dann also Umsatzsteuer abführen. Auch die Grenze als Kleingewerbe mit langweilig 22.000 € Gewinn wäre im nächsten Geschäftsjahr in Gefahr.

Wäre es eine Alternative für X und Y jeweils ein eigenes Gewerbe als Einzelunternehmen zu gründen? Sie könnten anschließend die Kunden grob „aufteilen“ und beide mit ihren jeweiligen Gewerben abwechselnd Rechnungen stellen.
Könnte nicht durch dieses Vorgehen JEDER 17k€ Umsatz erwirtschaften, bevor USt abgeführt werden muss?

Welche Nachteile bringt dieses Vorgehen noch mit sich, außer dass bei beiden Gewerben Kosten für Buchführung und steuerlichen Abschluss entstehen?

Vielen Dank für eure Hilfe :smile:

Auch
die Grenze als Kleingewerbe mit langweilig 22.000 € Gewinn
wäre im nächsten Geschäftsjahr in Gefahr.

Ein Kleingewerbe gibt es nicht, was soll das denn sein ???

Guten Tag,

Entschuldigung, ich rede von der kleinunternehmerregelung.

Und wo kommen die 22.000 € her???
Wenn die beiden die 17.000 € nur geringfügig überschreiten passt doch alles-die Grenze für die KU-Regel beträgt 17.500 €.

Hallo und Danke für Ihre Antworten.

Der Umsatz wird bei etwa 22.000€ liegen.

Um welche Art Kunden handelt es sich eigentlich, und wieso wollen die beiden überhaupt eine gbr gründen, wenn’s alleine genauso geht?