Grenzenlose Mieterhoehung bei Neuvermietung ?

Hallo,

ich habe folgende Frage zum Mietrecht und zwar:

  1. Wie hoch darf die Miete nach Neuvermietung steigen, wenn die Wohnung im unrenovierten Zustand übernommen wurde ?
  2. Falls es sich nach dem Mietspiegel richtet, wo kann ich den Mietspiegel fuer Muenchen Bogenhausen einsehen ?

Freue mich ueber zahlreiche Antworten und danke Euch recht herzlich für Euere freundliche Unterstuetzung. !!!

Hier die erste der zahlreiche Antworten :smile:
Bei einer Neuvermietung gibt es grundsätzlich keine Bindungen, daß heißt die Miete ist zunächst frei zu vereinbaren. Eine Überprüfung des Preises kann nur im Rahmen des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzes (Mietpreisüberhöhung) oder § 291 Strafgesetzbuch (Wucher) erfolgen. Dies greift aber erst, wenn der Preis mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt >und