grenzgänger

Liebe/-r Experte/-in,

Ich beabsichtige in naher Zukunft eine Existenzgründung umzusetzten. Die Idee erlaubt es mir nicht ortsgebunden zu sein da das fast alles über das Internet abgewickelt wird. Trotz allem, wenn ich mein Vorhaben überdenke würde ich auf alle Fälle auch in die „60 Tage Regelung“ fallen.

Natürlich möchte ich mein Unternehmen auf gesunden Beinen sehen. Hierbei spielt für mich auch die Steuerliche Frage einen Rolle.

Deshalb meine Fragen an Euch liebe Experten…

Gelte ich mit selbständiger Tätigkeit in der Schweiz als Grenzgänger ?
Und wie verhält sich die „60 Tage Regelung“ bei einer Selbständigen Person?
Wo muss ich versteuern?

Danke für die Hilfe und vieleicht habt Ihr sonst noch ein paar Tips…

Grüße

Leider reichen meine Kenntnisse nicht aus um hier
eine passende Antwort zu geben. Ich hoffe, daß Sie anderswo mehr Glück haben werden.
mfg
Paul Broest
CBBA

Mit Selbstständigkeit kenne ich mich leider nicht aus.

Viel Erfolg,
chillie