Liebe/-r Experte/-in,
Ich lebe seit 20 Jahren in Belgien und arbeite seit dieser Zeit aber in Deutschland, bin also klassischer Grenzgänger.Möglicherweise werde ich unter Zahlung einer Abfindung meinen Arbeitsplatz verlieren. Ich stosse im Netz immer auf die Lücke im Doppelbesteuerungsabkommen, das es für Grenzgänger die Chance gibt weder im Besteuerungsland, Deutschland, noch im Wohnsitzstaat, Belgien, diese Abfindung zu besteuern. Wie soll das gehen? Hat jemand von Euch schonmal davon gehört? Es gibt zwar Beispiele von Gerichtsentscheidungen, die diese Möglichkeit belegen aber das Amtsdeutsch versteht ja keiner. Kennt sich jemand damit aus?
Vielen Dank für Eure Mühe !
Gobbi