Hallo,
hoffe hier endlich Aufklärung über unseren anscheinend komplexen Fall zu bekommen:
Ich Grenzgängerin mit Wohnort Österreich, Beschäftigung in Deutschland beziehe Elterngeld.
Mein Partner beschäftigt in Österr. momentan arbeitslos für zwei Monate möchte gerne die Partnermonate in Anspruch nehmen. Geht das ?? Unser Antrag auf den Sockelbetrag von 300 EUr wurde nämlich abgelehnt.
vielen Dank für Ihre Hilfe
leider kenne ich mich mit der Österreichische Gesetzgebung nicht aus. Sorry
Hallo,
meines Erachtens ist die Ablehnung des Elterngeldes für den Vater in diesem Fall korrekt. Elterngeld gibt es nur für Personen, die in Deutschland leben. Davon gibt es wenige Ausnahmen. Die Mutter unterliegt in diesem Fall vermutlich dem deutschen Sozialversicherungsrecht, d.h. sie hat in Dtl. Sozialabgaben geleistet. Daher bekommt sie in Dtl. Elterngeld.
Trotzdem Alles Gute und viel Freude mit dem Nachwuchs.
Hallo Coli,
das ist kein komplexer Fall. Im Elterngeldgesetz ist ganz klar geregelt, daß Grenzgängerfamilien der EU, die in Deutschland arbeiten anrecht auf Elterngeld haben. Im Gegenzug haben Deutsche die in einem anderen EU-Land arbeiten ebenfalls anspruch auf die Sozialleistungen im entsprechenden Land.
Heißt also, wenn der Partner deutscher Staatsbürger ist hat er ebenfalls anrecht auf Elterngeld. Wenn nicht, muß er sich an die österreichischen Behörden wenden ob es dort ähnliche Modell gibt.
Alles Gute
Gruß Lore
Hallo, meine Grenzgänger Kenntnisse beschränken sich auf BRD
Und Belgien. Sorry!
Hi,
die Frage hat es wirklich in sich. Kann dir die Frage leider nicht beantworten.
Anbei die neue HP der EuresInterAlp http://www.zav-auslandsvermittlung.de/grenzregionen
Evtl. kann dir das helfen. Sollte das nicht gehen würde ich beim Arbeitsamt Traunstein anrufen - hier sollte auch eine Elterngeldstelle vorhanden sein - und den Grenzgängerbeauftragten befragen.
Sorry
Hallo,
leider kann ich Dir über Grenzfälle keine Antwort geben.
Habe das Elterngeld für meine Tochter die selbständig war beantragt.
Tut mir leid.
Gruß
Karl-Heinz
Hallo,
tut mir leid. Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich bin Grenzgänger Frankreich - Deutschland und habe nie Elternzeit in Deutschland in Anspruch genommen.
Viele Grüsse,
Monika
Hallo,
oje das muss ich echt passen. Habe keine Ahnung wie das mit dem Elterngeld und Grenzgänger funktioniert. Sorry!
Gruss
Mel
Hallo,
da dein Partner nicht in Deutschland wohnt und auch nicht in Deutschland Arbeitslosengeld bezieht, hat er, soviel ich weiß, keinen Anspruch auf Partnermonate.
Grüße
caddy