Grenzgänger aus der Schweiz nach Deutschland

Hallo,
mein Freund wohnt in der Schweiz, ist aber eigendlich Deutscher,will aber in der Schweiz gemeldet bleiben um seinen status dort nicht zu verlieren.
jetzt bietet sich hier(in De) ein 50% job auf Honorarbasis an.
Muss er sich hier zwingend Anmelden?
Wo muss er sein Honorar Versteuern?
Er kann nach Feierabend nicht in die Schweiz zurück (zu weit)
Kann mir da jemand weiter helfen.
Liebe Grüße Klara

Hallo ich weiß es nur vom umgekehrten Fall. Wenn man in Deutschland lebt und in der Schweiz arbeitet, dann muss man in Deutschland Steuern zahlen. Das funktioniert im Angestelltenverhältnis so, dass der Arbeitgeber in der Schweiz 4,5 % Grenzgängersteuern vom Gehalt abzieht und man beim deutschen Finanzamt seine Steuerklärung einreicht. Dort werden die gezahlten 4,5% dann mit einberechnet.
Am besten beim Arbeitgeber, bei Selbständigkeit beim zuständigen Finanzamt/Gemeinde im Heimarort oder in Grenzgängerberaterbüros („Grengänger“ googlen) anfragen.

Soweit ich weiß ist es so, dass man die Steuern letztlich dort zahlt, wo man wohnt, jedoch unter Umständen noch Abgaben an das Land, in dem man arbeitet zahlt, bzw. seine Tätigkeit dort unbedingt auch angeben muss.

Viele Grüße,
Melanie

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Liebe Klara,

ich kann Dir leider nicht weiterhelfen. Ich könnte Dir mehr bei Deutsch - Belgischen Grenzgänger Problemen
helfen.

Die Portale Grenzgänger Schweiz - BRD hast Du bestimmt
schon besucht…

Gobbi

Hallo Klara,

ich kann Dir leider nur bei Deutsch - Belgischen Problemen versuchen zu helfen.

Hoffentlich findest Du hier Deine Antworten.

Gobbi

Hallo Klara
Viel kann ich leider nicht helfen. Im umgekehrten Fall, also als in Deutschland gemeldeter und in der Schweiz arbeitend würde der Verdienst mit einem fixen Satz Quellenbesteuert. Allentfalls würde es sich lohnen, abzuklären, wie es mit einem Wochenaufenthalt-Status aussieht, dann müsste er nicht jeden Tag zurück sondern nur jedes Wochenende zwingend. Gruss/daniel

Hallo Klara, deine frage sollte nicht schwehr beontwortet werden. Ich bin aus der Slowakei, also deine frage passt mir nicht sehr gut. Mit der Anmeldung kann er das gesetz so umgehen, dass er grundet fur zweck seińen neuen taetigkeit ein kleine firma oder besser sagen personnen unternehmen. Aber dass ist nur die letzte loesung, wen es nicht anders geht.

Machs gut

P.S. " Merkblatt zur Entlastung von deutscher Abzugsteuer gemäß § 50a Abs. 4 EStG aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Mai 2002, Tz. 3.1. Versuche das hier oder besuche webseite Bundesministerum fuer Finanzen

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Nach Art. 15a Abs.2 des Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen muss der sog. Grenzgänger regelmäßig nach seiner Arbeit an den Wohnsitz zurückkehren; nur dann kann das Gehalt im Wohnsitzstaat (!) versteuert werden.

Erfolgt keine regelmäßige Rückkehr, gilt der Arbeitnehmer in Deutschland als beschränkt steuerpflichtig (§ 50 EStG) und wird nach Lohnsteuerklasse I besteuert.

Auf Antrag kann nach § 1 Abs.3 EStG auch unbeschränkt besteuert werden (Vorteile z.B. Splittingtarif, Kinderfreibeträge etc.), wenn er in Deutschland mehr als 90% seiner Welteikünfte bezieht.

Bei dem hier vorliegenden Fall dürfte die Besteeurung als beschränkt Steuerpflichtiger erfolgen (Lohnsteuer-Klasse I). Das erledigt der Arbeitgeber.

Von Geschichten wie - Firma gründen - rate ich dringend ab; die deutschen Steuerbehörden verstehen hier (zu Recht) keinen Spass.

Gruß Uwe Grobshäuser

Vielen Dank, daß hat uns sehr weiter geholfen.
lieben gruß von Klara

Hallo Klara40, ich bin für diese Fragen kein Experte, da ich aber selber solche Jobs vergebe, kann ich trotzdem darauf antworten: Dein Freund ist Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz und arbeitet zu 50% in Deutschland, also ist er verpflichtet sein Einkommen in der Schweiz zu versteuern, so wie jeder deutscher Arbeitnehmer seinen Verdienst in der Schweiz in Deutschland versteuert. Anders verhält es sich wenn es Sich um ein Geschäft mit Sitz in Deutschland handelt.

mfg Walter

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