Grenzgänger; Einkommen nur teilweise versteuern?

Hallo,

ich habe eine Frage:
Ich bin Grenzgänger, arbeite seit einem Jahr in österreich und wohne in Deutschland. Mein Grenzgängerstatus wurde aber erst im August anerkannt.
Im Januar und Februar war ich im Auftrag meines Arbeitgebers beruflich in Afrika.
Das Gehalt was ich in diesem Zeitraum verdient habe, wurde in Österreich nur zum Teil verteuert, und zwar nur die Zeit, die ich im Januar und Februar auch wirklich in Österreich war, der Rest wurde nicht versteuert.
Muss dieser Rest in Deutschland nachversteuert werden oder nicht, bzw. unter welchen Bedingungen?
Ich denke das ist keine einfache Frage, und ich bin auch für jeden Hinweis dankbar.
Viele Grüsse

Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in sachen Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hi,

sicher kann ich die Frage nicht beantworten. Die Grenzgänger Regelung hat m.W. eine Ausnahme - wenn man eine bestimmt Anzahl an Tagen nicht von der Arbeit nachhause kommt fällt die ganze Regelung. Somit wäre Ö für die Besteuerung zuständig. Allerdings kann ich dir nicht sagen ob das dann für das ganze Jahr gilt. Ich gehe jedoch schon davon aus.

Gruß

Philipp

Hallo,
steuerlich spielt die Anerkennung des Grenzgängerstatus m.E. keine Rolle.
Grundsätzlich hat Deutschland das sog. Besteuerungsrecht, da Sie in Deutschland ihren Wohnsitz haben. Aber…
Um zu wissen, wie das Gehalt aus der Zeit in Afrika steuerlich in Deutschland zu behandeln ist, müsste man das Doppelbesteuereungsabkommen zwischen Deutschland und dem afrikanischen Staat, in dem sie gearbeitet haben, zu Rate ziehen.
Möglicherweise spielt sogar eine Rolle, dass sie einen österreichischen Arbeitgeber haben. Da müsste man in das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Oesterreich schauen.
Vielleicht finden Sie hier im Forum einen Experten, der sich damit auskennt, dann ist die Sache recht einfach, ansonsten sollten sie sich einen Steuerberater suchen, der sich speziell mit Doppelbesteuerungsabkommen auskennt.

Mit freundlichen Grüssen
Barbara

Tut mir leid, aber mit Grenzthemen kenne ich mich gar nicht aus. Ich glaube, ich würde beim Finanzamt einfach eine Steuererklärung abgeben und dabei auf die Versterung in Österreich verweisen. - Mann muss ja nicht darum betteln, Steuern zu zahlen…

Viele Grüße
Roger

Hallo lieber teletom,

soweit mir bekannt ist:
1.} der „Grenzgängerstatus“ bedeutet nur die Bestätigung dafür, dass für Dich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zur Anwendung gelangt und Du dies somit (auch) dem österreichischen Finanzamt gegenüber „bekanntgeben“ kannst. In der Praxis bedeutet dies, dass Dein österreichischer Arbeitgeber jene „Bestätigung“ an das Finanzamt weiterleiten und ab(!) jenem Zeitpunkt die in Österreich von ihm zu zahlende Lohnsteuer (sprich: Einkommensteuer aus unselbständiger Arbeit) nicht mehr abzuführen braucht und an Dich im Zuge der Lohnabrechungen ebenfalls ausgezahlt werden kann.

2.) Die Einkommensteuer ist aufgrund Deines Wohnsitzes in Deutschland abzuführen und Dein gesamtes(!) Einkommen ist mit der Einkommensteuererklärung für 2011 (das laufende Jahr - und zwar das ganze Jahr, solange Du eben gearbeitet hast) gegenüber dem Deutschen(!) Finanzamt bekanntzugeben und zu versteuern. Hierbei kommen alle Steuergesetze und „Fälle“ zur Anwendung, welche eben in Deutschland gültig sind - unabhängig davon, was „die Österreicher“ berechnet haben, oder eben nicht.
Das heisst auch, dass alle Sonderausgaben, „Abzüge“ und Aufwendungen zur Anwendung gelangen, welche eben in Deutschland für jeden anderen Steuerzahler auch gültig sind. Inwieweit Auslandsaufendhalte (Reisekosten und/oder Abwesenheit zum Arbeitseinsatz in Afrika) berücksichtig werden, weiss ich leider persönlich (jetzt) nicht - im Zweifel müsste ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzugezogen werden.

3.) Jede Einkommensteuer (Lohnsteuer) welche für das Jahr 2011 in Österreich von Dir gezahlt wurde, musst Du nun vom österreichischen Finanzamt zurückfordern.
Die Rückforderung muss mit dem entsprechenden Formular (aus der dortigen Website abrufbar) beim Finanzamt Eisenstadt Oberwart (FA38) A-7001, Eisenstadt, Neusiedlerstraße 46.
Telefon: +43 02682 603 Fax: +43 02682 603-5926000, eingereicht werden.

In der Hoffnung, hiermit dienlich gewesen zu sein,
Liebe Grüße
Taichianer

Diese Dinge sind im Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich geregelt. Ich kenne das DBA aber nicht im Detail.
Grundsätzlich bleiben Sie aber in Deutschland steuerpflichtig, wenn Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. D.h. schlimmstenfalls kann es zu einer Nachzahlung kommen, wenn Sie in Deutschland Ihre Steuererklärung abgeben.
Selbst wenn nach österreichischem Recht ein Teil steuerfrei bleibt, kann er in Deutschland durchaus steuerpflichtig sein.

Hallo zusammen,

herzlichen Dank für die Infos. Ich werde mich dann wohl mal an einen Steuerhilfeverein wenden. Natürlich will ich versuchen so wenig wie möglich als zu versteuerndes Einkommen angeben um möglichst viel zurückzubekommen :wink:

Viel Grüsse…