Hallo lieber teletom,
soweit mir bekannt ist:
1.} der „Grenzgängerstatus“ bedeutet nur die Bestätigung dafür, dass für Dich das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich zur Anwendung gelangt und Du dies somit (auch) dem österreichischen Finanzamt gegenüber „bekanntgeben“ kannst. In der Praxis bedeutet dies, dass Dein österreichischer Arbeitgeber jene „Bestätigung“ an das Finanzamt weiterleiten und ab(!) jenem Zeitpunkt die in Österreich von ihm zu zahlende Lohnsteuer (sprich: Einkommensteuer aus unselbständiger Arbeit) nicht mehr abzuführen braucht und an Dich im Zuge der Lohnabrechungen ebenfalls ausgezahlt werden kann.
2.) Die Einkommensteuer ist aufgrund Deines Wohnsitzes in Deutschland abzuführen und Dein gesamtes(!) Einkommen ist mit der Einkommensteuererklärung für 2011 (das laufende Jahr - und zwar das ganze Jahr, solange Du eben gearbeitet hast) gegenüber dem Deutschen(!) Finanzamt bekanntzugeben und zu versteuern. Hierbei kommen alle Steuergesetze und „Fälle“ zur Anwendung, welche eben in Deutschland gültig sind - unabhängig davon, was „die Österreicher“ berechnet haben, oder eben nicht.
Das heisst auch, dass alle Sonderausgaben, „Abzüge“ und Aufwendungen zur Anwendung gelangen, welche eben in Deutschland für jeden anderen Steuerzahler auch gültig sind. Inwieweit Auslandsaufendhalte (Reisekosten und/oder Abwesenheit zum Arbeitseinsatz in Afrika) berücksichtig werden, weiss ich leider persönlich (jetzt) nicht - im Zweifel müsste ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzugezogen werden.
3.) Jede Einkommensteuer (Lohnsteuer) welche für das Jahr 2011 in Österreich von Dir gezahlt wurde, musst Du nun vom österreichischen Finanzamt zurückfordern.
Die Rückforderung muss mit dem entsprechenden Formular (aus der dortigen Website abrufbar) beim Finanzamt Eisenstadt Oberwart (FA38) A-7001, Eisenstadt, Neusiedlerstraße 46.
Telefon: +43 02682 603 Fax: +43 02682 603-5926000, eingereicht werden.
In der Hoffnung, hiermit dienlich gewesen zu sein,
Liebe Grüße
Taichianer