Hallo Tom,
aus eigener Erfahrung (mehrjährig Anstellung als Grenzgänger in Österreich):
Du unterliegst der Einkommensteuerpflicht in Deutschland, d.h.
1.
Du hast eine jährliche Einkommensteuererklärung zu machen. Die Aufforderung hierzu wird Dir das Finanzamt in den kommenden Tagen, Dezember?, zukommen lassen, falls(!) Du den Grenzgängerstatus beim Wohnsitzfinanzamt bestätigen lassen hast - Der Arbeitgeber kümmert sich höchstwahrscheinlich NICHT darum, sondern zahlt Dir Dein Gehalt einfach ohne - österreichische - Steuer aus und meldet dies seinem(!) Finanzamt.
2.
„Lohnsteuer“ ist nur eine andere Bezeichnung für Einkommensteuer mit ein wenig anderem Abrechnungsmodus (wird vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt) - Hier musst Du Dich selber darum kümmern, sonst heisst das früher oder später - je nachdem wann die Daten zwischen D und Ö abgeglichen werden - nachzahlen.
3.
Mit Jahresbeginn 2011 gibst Du die Einkommensteuererklärung 2010 in Deutschland ab. Hierin kannst Du alles an deutschen(!) Abzügen geltend machen, was eben gesetzlich möglich ist (Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) - Tipp: Jahreseinkommen UND Jahresausgaben!
4.
Nach Bearbeitung durch das Finanzamt erhälst Du einen Bescheid über die zu zahlende Steuer für 2010 (Nachzahlung), sowie GLEICHZEITIG mit einer vom Finanzamt aufgrund der gemachten Angaben „hochgerechneten“ Einkommensteuer für das neue Jahr 2011 - die sogenannte Einkommensteuer-Vorauszahlung. Dieser „Schätzwert“ oder „Einstufungsbetrag“ ist dann vierteljährlich aufgeteilt und quartalsmäßig jeweils bis zum 10. des angegebenen Monats, von Dir als ESt-Vorauszahlung zu bezahlen -
Wichtige Anmerkung:
Ungeachtet der tatsächlichen Verhältnisse und Änderungen, die sich möglicherweise innerhalb des Jahres ergeben mögen!
(…aber das geht allen ESt-Erklärungspflichtigen so)
5.
Erst nach Abgabe und Bearbeitung der Einkommensteuererklärung für 2011 wird vom Finanzamt wieder festgestellt, wie hoch die „tatsächliche“ Steuer ist, wieviel bereits durch Vorauszahlungen geleistet wurde und ob dadurch ein Guthaben oder wiederum eine Nachzahlung entstanden ist - UND es werden wieder neue Vorauszahlungen für 2012 festgesetzt usw. usf.
Dass heisst für Dich:
a.) Du musst selbst dafür sorgen, dass Du das „Geld für die Steuer“, welches Du ja ausbezahlt erhälst „zurücklegst“, damit Du „dann“ die Steuer zahlen kannst.
b.) Mit der Abgabe der „ersten“ Einkommensteuererklärung für 2010, beginnt das Ganze - je „besser“ diese erstellt ist, desto „besser“ - also „geringer“ - wird die Nachzahlung für 2010 ausfallen (sprich: „Lohnsteuer“ für Nov. und Dez.) UND bei „einleuchtenden“ Sonderausgaben und Werbungskosten, welche höchstwahrscheinlich für das „neue Jahr“ ebenfalls wieder anfallen werden, wird auch der Vorauszahlungsbescheid mit den Quartalszahlungen geringer angesetzt werden.
c.) …aber: Es ist zwar toll, wenn Du aufgrund Jahres-Sonderausgaben für 2010 möglicherweise „extrem“ wenig Steuerlast, eine geringe Nachzahlung und niedrige Vorauszahlungen angesetzt bekommst, aber jene Werbungskosten im neuen Jahr 2011 nicht zur Anwendung kämen - Dann trifft Dich die eine (höhere) Nachzahlung halt erst ein Jahr später! (unbedingt abwägen, bzw. darauf vorbereiten!).
Mein persönlicher Tipp:
- Sofort ein eigenes und separates Konto bei der Bank für das Finanzamt einrichten und monatlich anteilig „Deine Steuer“ darauf selbst „überweisen“ oder „einzahlen“. Hiervon überweist Du dann die Steuer-Nachzahlung sowie die folgenden Quartalszahlungen (lt. Vorauszahlungsbescheid) an das Finanzamt.
Dein „Finanzamtkonto“ - Deine eigene „Lohnsteuerabrechnung“ - Dieses Konto dient nur diesem einem Zweck. Es erleichtert Dir auch zu begreifen, dass ein gewisser Betrag Deiner Gehaltsauszahlung einfach nicht Dir, sondern dem Staat gehört.
Wichtig: Und vergleiche Dich, bzw. Dein Netto nicht mit österreichischen Arbeitskollegen - Sei gewiss: Du zahlst prinzipiell mehr Steuern - denn es wird in Österreich nicht nur die Steuer anders berechnet, sondern auch andere Dinge berücksichtigt (z.b. ist das 13. und 14. dort quasi steuerfrei, die Sozialabgaben werden anders berücksichtigt und die „Sonderausgaben“ oder „Werbungskosten“ sind einfach „anders“, usw. usf.) - ärgern ist zwecklos.
- So bald wie möglich die Einkommensteuererklärung für 2010 - vielleicht gemeinsam mit dem Steuerberater - erstellen und gleich zu Jahresbeginn abgeben. Damit es Dich nicht „später“ umso härter trifft.
Dann wird Dich die erste „Nachzahlung“ für 2010 wahrscheinlich „umgehend“ nach erstelltem Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (möglicherweise Januar, vielleicht auch erst Februar 2011) treffen und die erste quartalsmäßige Vorauszahlung mit 10. März 2011 fällig sein.
In der Hoffnung hiermit dienlich gewesen zu sein,
cu,
Gottfried