Grenzgänger - Einkommenssteuerfrage

hallo wissendes volk,

ich bin seit mitte november in österreich angestellt und lebe in deutschland. da ich im 30km bereich wohne, unterliege ich der grenzgängerregelung.

ich habe als einstiegsgehalt 1750 brutto im vertrag.

macht bei 14 monatsgehältern (in österreich gesetz) 24500€ jährlich.
mit soli hätte ich eine einkommenssteuer von 4.177,80 Euro zu zahlen.
nun zu meiner frage, die mir leider noch nicht einmal mein steuerberater beantworten konnte: kann ich sonderausgaben, werbungskosten (außer pendlerpauschale, das weiß ich) auch vierteljährlich mit berechnen lassen. wenn ich die LOHNSTEUER in deutschland berechne, würde ich nur 2000 euro im jahr steuer zahlen, weils eben schon abgezogen wurde, pro monat - warum soll das nicht beim grenzgänger vierteljährlich gehen? mir gehts darum, dass ich das geld brauche und zu wenig zum leben hätte.
wer hat verstanden was ich meine, und weiß was dazu?

danke

tom

Hallo Tom!
Leider keine Ahnung! Wenn der Steuerberater das schon nicht weiss?!
LG Andreas

Tut mir Leid,

als Österreicher kenne ich die deutsche Steuergesetzgebung nicht.

Harry.

Hallo,

können Sie bitte Ihre Frage präzisieren?

Gruß
Wolf

Hallo Grenzgänger!
Kann Dir leider nicht weiter helfen.
Chrys

Hallo Tom,

aus eigener Erfahrung (mehrjährig Anstellung als Grenzgänger in Österreich):
Du unterliegst der Einkommensteuerpflicht in Deutschland, d.h.
1.
Du hast eine jährliche Einkommensteuererklärung zu machen. Die Aufforderung hierzu wird Dir das Finanzamt in den kommenden Tagen, Dezember?, zukommen lassen, falls(!) Du den Grenzgängerstatus beim Wohnsitzfinanzamt bestätigen lassen hast - Der Arbeitgeber kümmert sich höchstwahrscheinlich NICHT darum, sondern zahlt Dir Dein Gehalt einfach ohne - österreichische - Steuer aus und meldet dies seinem(!) Finanzamt.
2.
„Lohnsteuer“ ist nur eine andere Bezeichnung für Einkommensteuer mit ein wenig anderem Abrechnungsmodus (wird vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt) - Hier musst Du Dich selber darum kümmern, sonst heisst das früher oder später - je nachdem wann die Daten zwischen D und Ö abgeglichen werden - nachzahlen.
3.
Mit Jahresbeginn 2011 gibst Du die Einkommensteuererklärung 2010 in Deutschland ab. Hierin kannst Du alles an deutschen(!) Abzügen geltend machen, was eben gesetzlich möglich ist (Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.) - Tipp: Jahreseinkommen UND Jahresausgaben!
4.
Nach Bearbeitung durch das Finanzamt erhälst Du einen Bescheid über die zu zahlende Steuer für 2010 (Nachzahlung), sowie GLEICHZEITIG mit einer vom Finanzamt aufgrund der gemachten Angaben „hochgerechneten“ Einkommensteuer für das neue Jahr 2011 - die sogenannte Einkommensteuer-Vorauszahlung. Dieser „Schätzwert“ oder „Einstufungsbetrag“ ist dann vierteljährlich aufgeteilt und quartalsmäßig jeweils bis zum 10. des angegebenen Monats, von Dir als ESt-Vorauszahlung zu bezahlen -
Wichtige Anmerkung:
Ungeachtet der tatsächlichen Verhältnisse und Änderungen, die sich möglicherweise innerhalb des Jahres ergeben mögen!
(…aber das geht allen ESt-Erklärungspflichtigen so)
5.
Erst nach Abgabe und Bearbeitung der Einkommensteuererklärung für 2011 wird vom Finanzamt wieder festgestellt, wie hoch die „tatsächliche“ Steuer ist, wieviel bereits durch Vorauszahlungen geleistet wurde und ob dadurch ein Guthaben oder wiederum eine Nachzahlung entstanden ist - UND es werden wieder neue Vorauszahlungen für 2012 festgesetzt usw. usf.

Dass heisst für Dich:
a.) Du musst selbst dafür sorgen, dass Du das „Geld für die Steuer“, welches Du ja ausbezahlt erhälst „zurücklegst“, damit Du „dann“ die Steuer zahlen kannst.
b.) Mit der Abgabe der „ersten“ Einkommensteuererklärung für 2010, beginnt das Ganze - je „besser“ diese erstellt ist, desto „besser“ - also „geringer“ - wird die Nachzahlung für 2010 ausfallen (sprich: „Lohnsteuer“ für Nov. und Dez.) UND bei „einleuchtenden“ Sonderausgaben und Werbungskosten, welche höchstwahrscheinlich für das „neue Jahr“ ebenfalls wieder anfallen werden, wird auch der Vorauszahlungsbescheid mit den Quartalszahlungen geringer angesetzt werden.
c.) …aber: Es ist zwar toll, wenn Du aufgrund Jahres-Sonderausgaben für 2010 möglicherweise „extrem“ wenig Steuerlast, eine geringe Nachzahlung und niedrige Vorauszahlungen angesetzt bekommst, aber jene Werbungskosten im neuen Jahr 2011 nicht zur Anwendung kämen - Dann trifft Dich die eine (höhere) Nachzahlung halt erst ein Jahr später! (unbedingt abwägen, bzw. darauf vorbereiten!).

Mein persönlicher Tipp:

  1. Sofort ein eigenes und separates Konto bei der Bank für das Finanzamt einrichten und monatlich anteilig „Deine Steuer“ darauf selbst „überweisen“ oder „einzahlen“. Hiervon überweist Du dann die Steuer-Nachzahlung sowie die folgenden Quartalszahlungen (lt. Vorauszahlungsbescheid) an das Finanzamt.
    Dein „Finanzamtkonto“ - Deine eigene „Lohnsteuerabrechnung“ - Dieses Konto dient nur diesem einem Zweck. Es erleichtert Dir auch zu begreifen, dass ein gewisser Betrag Deiner Gehaltsauszahlung einfach nicht Dir, sondern dem Staat gehört.
    Wichtig: Und vergleiche Dich, bzw. Dein Netto nicht mit österreichischen Arbeitskollegen - Sei gewiss: Du zahlst prinzipiell mehr Steuern - denn es wird in Österreich nicht nur die Steuer anders berechnet, sondern auch andere Dinge berücksichtigt (z.b. ist das 13. und 14. dort quasi steuerfrei, die Sozialabgaben werden anders berücksichtigt und die „Sonderausgaben“ oder „Werbungskosten“ sind einfach „anders“, usw. usf.) - ärgern ist zwecklos.
  2. So bald wie möglich die Einkommensteuererklärung für 2010 - vielleicht gemeinsam mit dem Steuerberater - erstellen und gleich zu Jahresbeginn abgeben. Damit es Dich nicht „später“ umso härter trifft.
    Dann wird Dich die erste „Nachzahlung“ für 2010 wahrscheinlich „umgehend“ nach erstelltem Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (möglicherweise Januar, vielleicht auch erst Februar 2011) treffen und die erste quartalsmäßige Vorauszahlung mit 10. März 2011 fällig sein.

In der Hoffnung hiermit dienlich gewesen zu sein,
cu,
Gottfried

Hi Tom,

also meines Wissens nach kannst Du natürlich auch Werbekosten etc. von den Steuern absetzen. Du kannst Dir auch einen Freibetrag eintragen lassen, habe ich selbst schon gemacht. Es kommt natürlich darauf an, AS Du absetzen willst.Es muss ja etwas regelmässiges sein, zum Beispiel Steuererleichterung wegen Wohneigentum und so weiter.
Aber das wird genauso gehandhabt wie in Deutschland.
Wie kommst Du darauf, dass man Pendlerpauschalen nicht absetzen kann ? Das geht ebenfalls ! Habe auch nochmal gegoogelt…

Grüsse

dass ich die pendlerpauschale absetzen kann, ist mir klar :wink: das habe ich auch so gemeint.
mir geht es darum die beiträge der sozi-versicherung als vorsorgeaufwendungen geltend zumachen.ich weiß, das geht, aber ob das vierteljährlich geht weiß ich nicht…

hi,

ach so sorry, dann habe ich das falsch gelesen.

Sozi-Beiträge müssen erstmal gezahlt werden, denke ich. DAfür wird es keinen Steuerfreibetrag geben.
Ich würde einfach mal bei Deinem Finanzamt in Deutschland anrufen, dem Du zugeteilt bist.

Grüsse

Tut mir leid, diesbezüglich würde ich einfach am Finanzamt nachfragen.

Viel Glück
Bernhard

Guten Tag Tom,

Meiner Meinung nach, wird man in dem Land belastet mit Gehalt und
Steuern wo man arbeitet.
In deinem Falle ist die Östenreichische Gesetzgebung für dich
maßgebend. Du has Deutschland
arbeitsmaessig verlassen und hast dadurch mit der deutschen
Steuergesetzgebung nichts mehr am Hut.
Versuche also jemanden zu finden der sich auskennt in der
Östenreichische Steuergesetzgebung um dich da die
Vor- und Nachteile erläutern zu lassen. Vielleicht findet er
Sonderregelungen für Grenzgänger.

Gruss aus Holland

Paul
www.bb-uk.com

Hallo ecki486,
Deutschland hat mit Österreich ein Doppelbesteuerungs-
abkommen. Wenn in Österreich Steuern gezahlt werden,
so kann die zuviel gezahlte Steuer über die Einkommen-
steuererklärung in Deutschland zurück geholt werden.
Dies geht aber nur über die jährlich am Ende des Jahres
zu stellende Einkommensteuererklärung. Also nicht
vierteljährlich.

Grüße
tilgba

Hallo Tom,

es tut mir leid, aber zu einer solch ungewöhnlichen Frage kann mir auch meine Fachliteratur keine Antwort geben. Ich bin wirklich total blank.

Trotzdem alles Gute für Dich

Wilhelm

hallo leider kann ich das z Zt nicht beantworten weil ich mich im Ausland aufhalte und keine Unterlagen zu Verfügung habe.

Gruß M.