Hallo,
wir haben aus aktuellem Anlass folgendes Gedankenkonstrukt
erstellt.
echt hübsche Frage
Was ist wenn ein Deutscher der in Franreich wohnt und somit
den
Grenzgängerstatus erhält, d.h. arbeiten in D Steuern in F
bezahlen,
länger als es die Grenzgängerregelung erlaubt (45 Tage)
außerhalb der
Grenzzone,
er verliert den Grenzgängerstatus.
Allgemein zu Grenzgänger Frankreich
/t/est-der-gemeine-grenzgaenger-eu-harmonisierung/33…
Da er nicht in Deutschland wohnt, ist er beschränkt steuerpflichtig. Wenn er zu mehr als 90% seine Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann er auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden => § 1 Abs. 3 EStG, was vermutlich hier nicht zu erfüllen ist. Steuermerkmale sind mit einem besonderen Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu erklären
=> § 39 d EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__39d.html
für eine deutsche Firma die sich innert der
Grenzzone
befindet, arbeitet aber nicht in D sondern z.B.: in Kuwait
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Kuweit kann er nicht in Anspruch nehmen, da er in keinem dieser Staaten ansässig ist (=kein Wohnsitz dort).
Es ist das (vielleicht vorhandene) Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich Kuweit zu prüfen.
Bei der deutschen beschränkten Steuerpflicht ist nur der Lohn soweit er für eine Tätigkeit in Deutschland gezahlt wird, in Deutschland zu versteuern.
also in
einem Land in dem meines Wissens keine EK-steuer entrichtet.
ja, davon habe ich auch schon gelesen. Der Ansässigkeitsstaat hat dafür eventuell ein Besteuerungsrecht, genaueres kann ich über französisches Steuerrecht aber nicht sagen.
Ach und noch ein paar Links auf die ich bei der Recherche gestossen bin
http://209.85.129.104/search?q=cache:RwYX05SzcA0J:ww…
http://www.google.com/search?hl=de&client=firefox-a&…
Schöne Grüße aus Deutschland
C.