Grenzgänger oder besser offiziell in Ch wohnen ?

Also soweit ich weiß hat ein in der Schweiz angemeldeter Arbeitnehmer diverse steuerliche Abzüge, die u.a vom jeweiligen Kanton bzw. der Firma abhängen.

Nach meinem Kenntnisstand sind dies:

5,0% BVG
5,0% AHV/IV/EO
1,0% Arbeitslosenversicherung
1,5% NBUV
0,5% Krankentagegeld
4,5% Grenzgängersteuer

17,0% Abzüge vom brutto

Der deutsche Fiskus verlangt dann immer quartalsweise im voraus die Differenz zu den in Deutschland geltenden Steuersätzen.

Ist das soweit korrekt ?

Wenn der Arbeitnehmer nun einen Zweitwohnsitz in der Schweiz hätte (obwohl er sich eigentlich dennoch in Deutschland aufhalten würde), würde dann der deutsche Fiskus noch immer Steuern erheben können ?

Ist da ein Risiko dabei ?

Wer kennt sich da aus ?

Du brauchst eine B Bewilligung für die Schweiz und eine Abmeldung für Deutschland.
Ansonsten zahlst du munter weiter in Deutschland.

Von den Steuersätzen hier die in jedem Kuhdorf anders sind ist mit Sicherheit jeder so viel niedriger, dass es sich lohnt.

Ob du dann trotzdem täglich auf Besuch bei deiner Freundin/Frau/wem auch immer in Deutschland bist, hat den Fiskus nicht mehr zu interessieren.

Gruss highQ

Gibt es denn da nicht gewisse Voraussetzungen die erfüllt werden müssen?

-Ich denke da an Anzahl der Aufenthaltstage im jeweiligen Land
(Muß man nachweisen warum man in die CH ziehen will obwohl man in D tätig ist ?)

-Distanz zur Arbeitsstätte
(Gibt es eine Vorgabe wieweit man davon entfernt sein muß?)

-Reicht dann ein Nebenwohnsitz aus oder muß es der Hauptwohnsitz sein?

Ich dachte du arbeitest jetzt in der Schweiz?

Lass dich ma von einem Grenzgängerverein berate…

Nein, die Situation ist faß der Arbeitgeber in der Schweiz sitzt, ich bislang in Deutschland wohne und für die CH Firma in Deutschland aktiv im Außendienst sein soll.

Meine Überlegung ist nun ob eine Änderung des Wohnsitzes in die CH möglich ist, ob der Zweitwohnsitz ausreicht und falls ja welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen damit es klappt…