Grenzgänger Schweiz- Steuerung nur in der Schweiz?

Hallo,
ein AN (Single) hat ein Jobangebot aus Zürich und überlegt, ob er als Grenzgänger oder als Aufenthalter in die Schweiz ziehen soll. Bei seiner Recherche erhält er die Information, dass er bei einem Grenzgänger mit Wochenaufenthalt nur den schweizer Steuern unterliegt. Dies wird ihm glaubhaft versichtert.

Ist diese Aussage richtig? Der AN hatte zuvor aus weiterer Quelle erfahren, dass er, bei dem Grenzgänger-Status, ebenso durch das deutsche Finanzamt (abzüglich der Quellensteuer) versteuert wird.

Er hat aus gesundheitlicher Sicht wohl kaum Chancen in die Schweiz übligen Zusatzkrankenversicherungen zu kommen, deshalb wurde ihm dieser „Grenzgänger mit Wochenaufenthalt“ empfohlen.

Welche Aussage ist denn nun zutreffen?

Servus,

unter der Voraussetzung, dass sie im grenznahen Gebiet von D ansässig sind, werden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Grenzgängern D - CH nur in Deutschland versteuert.

Einzelheiten dazu stehen in den Artikeln 15 - 19 DBA Schweiz (bitte nicht nur einzelne Bruchstücke davon lesen; zur Definition von „Ansässigkeit“ auch den zugehörigen Text ganz am Anfang des DBA).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Rufen wegen den Steuern die betreffenden CH-Gemeinde an. Gelten Sie noch als Grenzgänger?. Ich verweise auf die Doppelbesteuerungsvereinbarung. CH -BRD.

Krankenkasse: Hintergrundinformation.
Durch die Versicherungspflicht (Grundversicherung: Krankheit + Spital allg. Abteilung) ist der Leistungsrahmen beschrieben.
Zusatzversicherungen unterliegen dem privaten Versicherungsrecht (d.h. sie können Sie aufnehmen auch gegen Zuschlag). Wenn Gesundheitslügen herauskommen müssen sie im Schadenfall nichts zahlen!
Wie es mit ihrer Unfallversicherung aussieht, weiss ich nicht. Zahlt die bei der Ausübung des Berufs.

Ich hoffe, er hat einen Artbeitsvertrag…

Hinweis:
http://www.wer-weiss-was.de/steuern/abgaben-fuer-gre…
da steht alles…

Grundversicherungsrecht:

  • versichgerungspflich
  • Leistungsrahmen fest.
    Gedeckt: Krankheit + Spital allg. Klasse

Zusatzversucherungen:

  • privates Vers. Recht (kann Aufnahme verweigern)

Es wäre nett, wenn sich der AN selber melden würde.

Was ist aber mit der 60 Tage Regelung?? Nach Auskunft des deutschen Finanzamtes ist nach dem „Grenzgänger mit Wochenendaufenthalt“ die Versteuerung nur in der Schweiz…

Servus,

hatte ich Dich nicht gebeten, die zitierten Artikel aus dem DBA ganz und nicht bloß bruchstückhaft zu lesen - tu das bitte ganz einfach, und wenn dann Fragen offen sind, lege sie hier vor.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

so, jetzt hab ich meinen Unmut angesichts der von Dir blind in die Debatte geworfenen „60-Tage-Regel“, die genauso vage an den Theken von Spesenritterhotels herumgeistert wie eine ominöse „183-Tage-Regel“, die es in dieser Form nicht gibt, ein wenig besänftigt.

Also nochmal zum Mitschreiben:

Zu prüfen ist der Sachverhalt genau in der Reihenfolge, wie er in dem verlinkten DBA D-CH steht.

Wenn es sich bei einem Arbeitnehmer nicht um einen Grenzgänger handelt, und wenn er nicht von einem Arbeitgeber in Deutschland in die CH entsendet wird, braucht man sich über irgendwelche 60 Tage keine Gedanken machen. Ohne Dir Klarheit über die Begriffe „Grenzgänger“ und „Entsendung“ zu verschaffen, brauchst Du das Thema gar nicht erst groß angehen.

Wenn es sich um einen Grenzgänger handelt, spielt ein Zeitraum von 60 Tagen dann eine Rolle, wenn er nicht täglich pendelt, obwohl er in D grenznah wohnt. In diesem Fall bleibt er Grenzgänger und seine Schweizer Einkünfte werden in D versteuert, wenn das tägliche Pendeln für einen Zeitraum von nicht mehr als 60 Tagen unterbrochen wird.

Das alles ist aber nur von Bedeutung, wenn das Thema Grenzgänger überhaupt eine Rolle spielt. Das hängt davon ab, ob und wo ein Arbeitnehmer in Deutschland wohnt, wenn er in der CH arbeitet.

Ein hübscher Artikel zum Thema „Arbeiten in der Schweiz“, der zehnmal besser ist als alles, was Vertriebler im Außendienst, Monteure und „Gipsy Engineers“ abends an der Theke erzählen (falls Dir KPMG nichts sagt, kannst Du leicht rauskriegen, wer das ist), ist hier: http://www.kpmg.com/CH/de/Library/KPMG-in-the-Media/…

Das Aufsätzlein ist ein bissle leichter zu lesen als das Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn Du danach noch Fragen hast, jederzeit gerne.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder