Guten Morgen, ich hätte folgende Frage…
Als Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich erhällt jemand in Deutschland für das Jahr 2011 zwei Einkünfte. Das Haupteinkommen wurde in Frankreich versteuert und das Nebeneinkommen musste in Deutschland versteuert werden weil dies von einer öffentlichen Behörde (Übergangsgebührnisse Bundeswehr) ist. Bei einem Termin beim Steuerberater wird einem dann erzählt, dass man durch das, dass das 2. Einkommen in Deuschland versteuert wurde gezwungener Maßen das 1. Einkommen (das in Frankreich bereits beim dortigen Finanzamt eingereicht wurde) auf das 2. Einkommen angerechnet wird und man dadurch mehr Steuern bezahlen muss. In diesem Fall sind dies knapp 3000€ Nachzahlung.
Dazu zu sagen ist, dass der Job, der in Frankreich versteuert wurde erst zum 01.07.2011 begonnen wurde und zum 01.08.2011 nach Frankreich gezogen wurde und das Doppelbesteuerungsabkommen in diesem Fall somit zum 01.08.2011 in Kraft getreten ist. D.h. bis einschließlich Juli muss ganz normal in Deutschland versteuert werden.
Aber meiner Meinung sind 3000€ Nachzahlung sehr viel. (Das 2. Einkommen v on der Bundeswehr waren ca. 1600€ brutto. Davon waren ca. 260€ Sozialabgaben und Steuern.)
Ich hoffe ich habe mich nicht zu undeutlich ausgedrückt und hoffe, dass mir jemand eine Auskunft darüber erteilen kann.
Danke vorab