Grenzgänger und deutsches Finanzamt

Hallo,
ich arbeite als Angestellter im Ausland. Jetzt will das für mich zuständige Fianzamt meine Aufwendungen nicht anerkennen als da wären: Fahrtkosten zur Arbeisstelle, Übernachtung in der Grenzregion auf deutscher Seite.
Hat das Finanzamt recht?
Oder soll ich mich gleich bei der europäischen Kommission beschweren?
Gruß
Heinz J.

Hi,

der Sachverhalt ist mir noch nicht so ganz klar:

ich arbeite als Angestellter im Ausland.

für einen Arbeitgeber dort?

Warum schreibst du in der Überschrift Grenzgänger? bist du als solcher anerkannt, d.h. erfüllst du die Bedingungen -Wohnort und Arbeitsort innerhalb der aufgelisteten Orte?

Jetzt will das für

mich zuständige Fianzamt meine Aufwendungen nicht anerkennen
als da wären: Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, Übernachtung in
der Grenzregion auf deutscher Seite.
Hat das Finanzamt recht?

Im Prinzip ja:
es kommt drauf an, wie der Lohn behandelt wird. Ist er steuerfrei, so kürzen diese Aufwendungen nur den Progressionsvorbehalt, es wirkt sich nur auf den anzuwendenden Steuersatz aus.
Ist der Lohn steuerpflichtig, so sind die Aufwendungen wie bei inländischen Einkünften voll abziehbar.

Oder soll ich mich gleich bei der europäischen Kommission
beschweren?

eine nette Nachfrage im Finanzamt, tuts doch sicher auch :wink:
Die Ämter in Baden-Württemberg haben zwischenzeitlich mindestens einen Sachbearbeiter, der sich mit internationalem Steuerrecht beschäftigt. Der wäre ein geeigneter Ansprechpartner.

Viele Grüße
Cirwalda